Anfrage - 0887/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag nach § 16 der Geschäftsordnung des Rates seitens der CDU-Fraktionhier: Beratungszuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Sauberkeit, Sicherheit und Mobilität für die Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Manuela Heek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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20.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag:
1. Der Rat beschließt, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB der Rat den jeweiligen Bebauungsplan ohne formelle Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität be-schließt und dass eine Vorberatung nur im Stadtentwicklungsausschuss und, soweit erforderlich, in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung erfolgt.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität ist gleichwohl über alle im StEA zu beratenden Planverfahren nachrichtlich zu informieren. Dazu legt die Verwaltung dem Ausschuss regelmäßig eine Liste der in der jeweiligen Sitzungsrunde zu beratenden Planverfahren mit den aktuellen Planungsständen vor. Empfehlungen des Ausschusses hinsichtlich möglicher im Verfahren zu berücksichtigender Umweltgesichtspunkte werden dem Stadtentwicklungsausschuss, der vorberatenden Bezirksvertretung bzw. dem Rat zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Mit dem hier vorgestellten Verfahren wäre der UWA in die Beratung umweltrelevanter Aspekte weiter eingebunden. Allerdings erhielte er die Vorlagen nicht mehr im Zuge der Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte sondern nur, im Rahmen eines speziellen Tagesordnungs-punktes, die Aufstellung zu den aktuellen Planverfahren. Ein Vertreter der Fachverwaltung ist i.d.R. sowieso in den Sitzungen des UWA anwesend. Hier bestünde seine Aufgabe nicht mehr in der Darstellung der gesamten Liste sondern darin, auf Nachfragen antworten zu können.
Der Ausschuss erhielte im Übrigen eine gewisse Holschuld; es würde keine Diskussion über die gesamte Liste geführt sondern nur über (Umwelt-) Aspekte zu den Verfahren, welche die Ausschussmitglieder selber aufgreifen. Dabei wird regelmäßig zu diskutieren sein, ob diese Aspekte im Zusammenhang mit dem jeweiligen Verfahrensschritt überhaupt von Bedeutung sind.
Mit dieser Vorgehensweise wäre der Umweltausschuss auch weiterhin eingebunden. Ande-rerseits wäre den Argumenten, dadurch würden die Verfahren unnötig in die Länge gezogen, der Boden entzogen.
