Beschlussvorlage - 0930/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Vorhalle Süd - Steinbruch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Andreas Henkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.11.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 08/00 (526) Vorhalle Süd / Steinbruch als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Fläche wird mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 08/00 (526) Vorhalle Süd / Steinbruch weist zur verkehrstechnischen Erschließung u.a. Verkehrsmischflächen (VM) aus.
Diese Verkehrsflächen erschließen nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll.
Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, muss eine bezeichnungsmäßige Trennung der Verkehrsflächen vorgenommen werden.
Eine Ortsbesichtigung, zuletzt am 21.09.2016, ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass das Benennungsverfahren eingeleitet werden kann.
Die Linienführung wird gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung gesichert.
Es bestehen allerdings aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte, wegen der verzweigten Straßenführung, ordnungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag der Interfraktionellen Gesprächsrunde der BV Hagen-Nord, das Baugebiet ganzheitlich mit „In den Erlen“ zu benennen.
Um das erforderliche Ordnungspotenzial der Straßenbezeichnungen zu erreichen, ist es beabsichtigt, jede Planstraße im Baugebiet mit einem eigenen Straßennamen zu versehen. So ist auch gewährleistet, dass eine Hausnummernfolge entsprechend den Regel für Hausnummern im Stadtgebiet Hagen entsteht, und die Orientierung, insbesondere für das Rettungswesen, die Polizei und Feuerwehr, gewährleistet ist.
Für die Benennung der Verkehrsflächen geeignete Gewannenbezeichnungen sind in diesem Gebiet nicht vorhanden.
Um den Grundgedanken – Bildung / Ergänzung eines Namenviertels - weiter zu verfolgen, wird vom Fachamt vorgeschlagen, die in der Nachbarschaft befindlichen Straßennamen nach Baumarten, zu ergänzen. Bereits vergebene Straßennamen sind:
Akazienweg, Eibenweg, Espenweg, Ulmenstr.
So stehen zur Benennung folgende Baumarten zur Auswahl:
Laubbäume - Kirsche, Mehlbeere, Apfel, Walnuss und Eukalyptus, Platane, Robinie
Nadelbäume – Douglasie, Goldlärche, Zeder und Zypresse,
jeweils mit einem Zusatz „-weg“ oder -straße
In Betrachtung der vorhandenen Straßenbezeichnungen in diesem Gebiet wird vom Fachamt vorgeschlagen, den Verkehrsflächen - im beigefügten Lageplan dargestellt- die Namen für:
Planstraße: A - Kirschenweg
Planstraße: B - Walnussweg
Planstraße: C - Zedernweg
zu geben.
Mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) die zu benennenden Straßenflächen hervorgehen. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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371,5 kB
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