Mitteilung - 0843/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung - Entfällt

 

Begründung

Die Fa. RWE Deutschland GmbH beantragt die Errichtung einer 110kV-Schaltanlage auf einer Fläche von ca. 7.600 m² in Garenfeld. Bereits bei dem Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Umspannanlage Garenfeld der Fa. Amprion GmbH ist auf die erforderliche 110kV-Schaltanlage hingewiesen worden. Das Vorhaben der Fa. RWE wird in einem Baugenehmigungsverfahren und nicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Bei der hier beantragten 110kV-Schaltanlage handelt es sich um einen separat eingezäunten Bereich im Südosten innerhalb des Gesamtvorhabens der Umspannanlage Garenfeld (s. Kartenausschnitt, Anlage 1; die farbige Kartendarstellung ist online im Bürgerinformationssystem einsehbar). Die Bauausführung soll im Zuge des Gesamtvorhabens der Umspannanlage Garenfeld erfolgen, aufgrund der gemeinsamen Außeneinzäunung bildet es eine bauliche Einheit.

 

Das Bauvorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz dar. Bereits im Genehmigungsverfahren der Umspannanlage Garenfeld ist diese Fläche im Landschaftspflegerischen Begleitplan und im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mituntersucht und bewertet worden. Erforderliche Kompensationsmaßnahmen sind in dem gesamten Grünflächenkonzept erarbeitet worden und mit der Bürgerinitiative „Menschen unter Strom“ sowie dem Regionalforstamt Ruhrgebiet und der Stadt Hagen abgestimmt worden. Durch dieses umfangreiche Grünflächenkonzept erfolgt eine landschaftliche Einbindung des Vorhabens in die Umgebung und Neugestaltung des Landschaftsbildes.

 

Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.12 „Garenfeld“ ist für das Vorhaben eine landschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von den Verboten des Landschaftsplanes erforderlich. In der Sitzung des Landschaftsbeirates am 14.09.2016 sowie des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität am 15.09.2016 wird über das Vorhaben beraten. Bei Zustimmung erfolgt eine landschaftsrechtliche Befreiung seitens der unteren Landschaftsbehörde als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben aus überwiegend öffentlichem Interesse.

 

Seitens der Bundesregierung ist festgelegt worden, dass die Erzeugung von Strom aus regenerativen Quellen weiter ausgebaut werden soll. In diesem Zusammenhang ist der Ausbau der Übertragungsnetze sowie der Umspannanlagen erforderlich. Aufgabe dieser zu errichtenden Umspannanlage ist es, die Versorgungssicherheit der ENERVIE AG und ihrer nachgegliederten Versorger an deren Netzknotenpunkt Garenfeld auch nach dem Netzausbau auf die 380kV-Spannungsebene zu gewährleisten. Da die Fläche der vorhandenen Umspannanlage für die durch den Netzausbau erforderlich werdende 380kV-Schaltanlage nicht ausreicht, ist eine räumliche Erweiterung erforderlich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.09.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen