Mitteilung - 0831/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Im September 2011 leitete die Bezirksregierung Arnsberg, untere Flurbereinigungsbehörde, das Flurbereinigungsverfahren Mittlere Ruhr als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren gem. § 86 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FlurbG ein. Ziel des Verfahrens ist es, in den überwiegend land- und forstwirtschaftlich geprägten Landschaften entlang der Ruhr und ihrer Nebengewässer die Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie zu ermöglichen und gleichzeitig deren negativen Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft zu minimieren oder zu vermeiden. Um unzumutbare Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung durch die geplanten ökologischen Entwicklungs- und Renaturierungsmaßnahmen zu vermeiden, ist vorrangig beabsichtigt, die betroffenen, bisher in Privateigentum befindlichen Flächen in das Eigentum der öffentlichen Hagen (Land Nordrhein-Westfalen) zu überführen.

 

Mit dem 3. Änderungsbeschluss mit Datum vom 03.12.2015 sind erstmalig Grundstücke im Stadtgebiet Hagen aufgenommen worden (s. Anlage 1). Die Flurbereinigungsbehörde wertete dieses als einfache Änderung, so dass es keine öffentliche Bekanntmachung gab. Das geänderte Verfahrensgebiet mit einer Größe von nunmehr ca. 1.271 ha umfasst an der Ruhr gelegene Teilflächen der kreisfreien Städte Bochum und Hagen, der Stadt Arnsberg im Hochsauerlandkreis, der Gemeinden Ense und Wickede im Kreis Soest, der Städte Iserlohn und Menden im Märkischen Kreis, der Städte Fröndenberg und Schwerte sowie der Gemeinde Holzwickede im Kreis Unna und der Städte Hattingen, Wetter und Witten im Ennepe-Ruhr-Kreis. Die Flächen im Hagener Stadtgebiet befinden sich überwiegend im Naturschutzgebiet 1.1.2.03 „Alter Ruhrgraben“.

 

Konkrete Planungen bzgl. der Entwicklungs- und Renaturierungsmaßnahmen an der Ruhr liegen der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor. Diese werden dann in einem wasserrechtlichen Verfahren auch den zu beteiligenden Gremien vorgestellt..

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.09.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen