Beschlussvorlage - 0848/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Landschaftsbeirat stimmt der Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplans für das Freischneiden der Sichtachse vom Möller-Denkmal zur Lenne zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen möchte auf Anregung der BV Hohenlimburg und des Vereins für Orts- und Heimatkunde Hohenlimburg e.V. die Sichtachse vom Möller-Denkmal auf die Lenne mit der Stennertbrücke wieder freischneiden.

 

Das Möller-Denkmal ist eines der ältesten Denkmäler Hagens und wurde 1814 mit Blick auf Hohenlimburg, auf Schloss und Lennebrücke errichtet. Der Ausblick ist inzwischen nicht mehr möglich, der letzte Rückschnitt erfolgte vor ca. 15 Jahren. Nun ist die historische Sichtachse zugewachsen.

 

WBH hat sich als Waldeigentümer bereit erklärt, auf einer Fläche von ca. 150 qm eine Schneise von Gehölzen, es handelt sich hauptsächlich um Esche und Ahorn, als Sträucher auch Hasel, auf den Stock zu setzen, um den alten Verlauf der Sichtachse (s. Bild) wieder herzustellen. Da das Gelände steil und für technisches Gerät unzugänglich ist, soll das Schnittgut zu mehreren Haufen zusammengetragen werden und kann als Unterschlupfmöglichkeit für einheimische Tiere dauerhaft im

Gelände verbleiben.

Da unterhalb des Möller-Denkmals das NSG Steltenberg liegt, ist eine Befreiung von den Verboten des LP nach § 67 BNatSchG erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt, eine Befreiung zu erteilen und bittet den Landschaftsbeirat, von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit eines Widerspruchs keinen Gebrauch zu machen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng

 

Beigeordneter

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2016 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat fasst den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage unter der Maßgabe, dass die beantragten Schnittmaßnahmen ausschließlich in dem Zeitraum vom 01. November bis 28. Februar zugelassen werden.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      11

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0