Beschlussvorlage - 0740/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für seine Wahlzeit:

 

zum ersten stellvertretenden Schriftführer     :   Herrn Stefan Schirmer

 

zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin :  Frau Anke Jung und

                                                                          Frau Melanie Neuhaus

 

Die Umsetzung erfolgt ab 01.11.2016.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aufgrund eines personellen Wechsels in der Stadtkanzlei ist eine neue Bestellung der ersten und zweiten stellvertretenden Schriftführung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen vorzunehmen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.09.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen