Beschlussvorlage - 0856/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Für die Optimierung der zuletzt ausgebauten Kanu-Slalom-Strecke werden 40.000 € aus der Sportpauschale zur Verfügung gestellt. 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die Kanu-Slalom-Strecke wurde in der Zeit von 2014 – 2015 aufwändig mit Bundes- und Landeszuschüssen ausgebaut.

An einigen Stellen verhindern zu enge und/oder flache Ufersteine das gefahrlose Befahren der Strecke.

 

 

Begründung

 

Da vor der Baumaßnahme im Jahr 2014 aus Kostengründen kein Modell o.ä. angefertigt wurde, waren die Planungen und auch die Bauarbeiten schwierig, da der Bau einer Kanu-Slalom-Strecke im natürlichen Flusslauf nur schwer planbar ist. Im Großen und Ganzen ist der Ausbau der Strecke sehr gut gelungen, weil der Wasserdruck und die Fließgeschwindigkeit gestiegen sind und einige neue Gefällstufen geformt werden konnten.

An einigen Stellen ist der Kanal allerdings zu schmal geraten und auch das Ufer fällt gerade in diesen Bereichen zu flach ab, so dass Boote regelmäßig gegen die Steine am Ufer oder unter Wasser schlagen und dadurch beschädigt werden. Dies wurde bereits bei der Deutschen Meisterschaft 2015 durch die Bundestrainer bemängelt. Bei der technischen Abnahme durch den Technischen Delegierten der ECA (europäischer Kanu-Verband) wurde auch auf diesen Mangel hingewiesen mit der dringenden Bitte, dies noch vor der Europameisterschaft 2017 abzustellen bzw. auszubessern.

 

An insgesamt 6 Stellen muss mithilfe eines Baggers das Ufer neu ausgebildet und wieder abgefangen werden und störende, unter Wasser befindliche Steine entfernt werden.

 

Da dies für den reibungslosen Betrieb der Kanu-Slalom-Strecke, insbesondere auch für die Ausrichtung weiterer großen Meisterschaften gefordert wird (DKV/ECA), sollte hier dringend Abhilfe geschaffen werden.

 

Die Maßnahmen sind mit der bauausführenden Fa. Rempke analysiert und bereits angeboten worden. Die Kosten belaufen sich auf max. 40.000 €.

 

Durch Minderausgaben bei dem jetzt abgeschlossenen Ausbau der BSA Haspe (Kunstrasen und Laufbahn) in Höhe von mindestens 75.000 € ist eine Deckung aus Mitteln der Sportpauschale gegeben. Hier konnte durch ein sehr günstiges Ausschreibungsergebnis insbesondere beim Ausbau des Kunstrasens (investiv) ein deutlich besserer Preis erzielt werden, als in der Kostenschätzung aufgezeigt und somit geplant und eingestellt war.

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4240

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Finanzstelle:

5.000155.700.700

Bezeichnung:

Ausbau Kanu-Slalom-Strecke

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

681150

40.000€

40.000€

Auszahlung (+)

785100

40.000€

40.000€

Eigenanteil

 

0€

0

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Optimierung der Kanu-Slalom-Strecke in Höhe von 40.000,-- € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz zu aktivieren.

Die Aktivierung erfolgt auf der bereits vorhandenen Anlage „Kanu-Slalom-Strecke - Wildwasserkanal“ (10053158). Die Abschreibung erfolgt über die Restnutzungsdauer der Anlage (19 Jahre).

Der zusätzliche Abschreibungsaufwand beträgt jährlich 2.105,-- €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die anteiligen Einnahmen aus der Sportpauschale in Höhe von 40.000,-- € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer des aktivierten Vermögensgegenstandes (2.105,-- €).

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.105,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

2.105,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

2.105,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.09.2016 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen