Beschlussvorlage - 0728/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Das Mehrgenerationenhaus als Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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14.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ mit der Laufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2020 Mehrgenerationenhäuser mit bis zu 30.000,- € jährlich als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Damit wird das bis Ende 2016 laufende Förderprogramm mit neuer inhaltlicher Fokussierung fortgeführt. Ziel ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbindung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten.
Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt zweistufig und besteht aus einem Interessenbekundungs- und Antragsverfahren. Die Interessenbekundung des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverein Hagen e.V. ist fristgerecht erfolgt. In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Bewerber aufgefordert, einen formellen Antrag zu stellen. Diesem Antrag ist dieser Beschluss beizufügen, der bestätigt, dass das Mehrgenerationenhaus des Kinderschutzbundes in Hagen Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung in Hagen ist.
Das Mehrgenerationenhaus des Kinderschutzbundes hat sich mit seinen vielfältigen Angeboten sozialraumorientiert zu einem festen Bestandteil in der Gemeinwesenarbeit etabliert. Mit der Bewerbung für die weitere Aufnahme in das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus soll die erfolgreiche Arbeit des Mehrgenerationenhauses fortgesetzt werden.
