Beschlussvorlage - 0722/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtung Kochstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anja Tange
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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07.09.2016
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.09.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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13.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Zur Verringerung des Fehlbedarfes an Kinderbetreuungsplätzen im Sozialraum Altenhagen (102 U3-Plätze und 106 Ü3-Plätze) wird vorgeschlagen, das Angebot des Investors La Vida GmbH zur Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung im Rahmen des Neubaus einer Pflegeeinrichtung anzunehmen. Die Umsetzung der Maßnahme ist zum neuen Kindergartenjahr 2017/2018 vorgesehen.
Begründung
Die La Vida GmbH plant in der Kochstraße im Sozialraum Altenhagen den Bau einer stationären Pflegeeinrichtung für 80 Personen. Die Pflegeeinrichtung wurde bereits in der Bestandserhebung der Pflegebedarfsplanung der Stadt Hagen berücksichtigt. Aufgrund des zur Verfügung stehenden Baugrundes wurde der Fachbereich seitens des Architekten angefragt, ob ein Interesse für den zusätzlichen Bau einer Kindertageseinrichtung an diesem Standort bestehe.
Der Bereich Kochstraße ist bisher nicht mit Kinderbetreuungsplätzen versorgt und würde für die Familien im Bereich Friedensstraße, Behringstraße und Röntgenstraße erstmals eine fußläufige Erreichbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen bedeuten. Dies wäre insbesondere vor dem Hintergrund des Sozialgefüges in diesem Bereich eine deutliche Verbesserung.
Der Sozialraum Altenhagen zählt zu den Sozialräumen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen durch die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien und den Zuzug aus Südosteuropa seit Ende 2014 extrem angestiegen. 2015 hatten 72 % der Kinder unter sechs Jahren in Altenhagen einen Migrationshintergrund. Der Anteil der Kinder Alleinerziehender ist in den letzten beiden Jahren auch wieder angestiegen. Im Jahr 2015 lebte jedes fünfte Kind (20 %) in Altenhagen unter sechs Jahren mit nur einem Elternteil zusammen. Fast jedes zweite U6-Kind (47 %) lebt in einer Familie mit SGB II-Bezug.
Zur Erreichung der 38 % Versorgungsquote im U3-Bereich fehlen im laufenden Kindergartenjahr für den Sozialraum Altenhagen ca. 102 Plätze; für die Drei- bis Sechsjährigen besteht noch ein Versorgungsbedarf von ca. 106 Plätzen. Insbesondere beim Fehlbedarf im Bereich der Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren zeigt sich deutlich der extreme Zuzug der vergangenen Monate.
Die weitere Bevölkerungsentwicklung ist aktuell nur schwer einzuschätzen. Folgt man der Annahme, dass der Zuzug aus Südosteuropa und die Aufnahme von Flüchtlingen nur noch in geringerem Umfang erfolgt, sich der bereits eingesetzte Wegzug südosteuropäischer Mitbürger in derzeitigem Umfang weiter fortsetzt und die Geburtenrate nicht absinkt, ergibt sich nachfolgende Einschätzung:
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird in den nächsten Jahren leicht rückläufig sein. Im Bereich der Betreuung von Kindern über drei Jahren zeigt sich zunächst eine Konstanz bis 2019, danach wird auch hier von einem Rückgang ausgegangen. Allerdings beläuft sich die Verringerung des Bedarfs in absoluten Zahlen in einem Umfang von ca. 40 Plätzen je Altersgruppe.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ist dem Angebot, eine Kindertageseinrichtung in der Kochstraße zu errichten, zuzustimmen.
Die Planung des Investors sieht den Bau einer dreigruppigen Einrichtung mit 15 Plätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren und 40 Plätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren vor. Es soll jeweils eine Gruppe der Typen I, II und III eingerichtet werden. Die Kindertageseinrichtung wird zum Teil in das Gebäude der Pflegeeinrichtung integriert, zum anderen Teil ist sie vorgelagert. Die Einrichtung wird über ein großzügiges Außengelände verfügen. Das Landesjugendamt hat anhand der Pläne des Architekten eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Bauordnungsrechtlich steht der Maßnahme nichts im Wege; der Bauantrag ist in Vorbereitung. Nach Zustimmung des Jugendhilfeausschusses können die abschließenden Pläne dem Landesjugendamt eingereicht und der Bauantrag fertiggestellt werden.
Der Investor präferiert eine Zusammenarbeit mit den Johannitern.
Nach Abzug des Landesanteils von 36 % an den Kind- und Mietpauschalen verbleibt ein städtischer Eigenanteil für den Betrieb der geplanten Einrichtung i.H.v. rund 121.000 € für 2017, rund 293.000 € für 2018 und rund 301.000 € für 2019.
Die Umsetzung der Maßnahme ist zum neuen Kindergartenjahr 2017/2018 vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Produkt: | 1.36.50.01.01 | Bezeichnung: | Kindertageseinrichtungen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | 2017 | 2018 | 2019 |
Ertrag (-) | 414200 | € | -67.784,29 € | -164.584,59 € | -169.205,22 € |
Aufwand (+) | 531800 | € | 188.289,69 € | 457.179,43 € | 470.014,49 € |
Eigenanteil |
| € | 120.505,40 € | 292.594,83 € | 300.809,27 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
