Beschlussvorlage - 0686/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturnahe Umgestaltung der Lenne
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Heike Thurn
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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31.08.2016
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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14.09.2016
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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15.09.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen beabsichtigt, im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen nach dem Umsetzungsfahrplan „Untere Lenne“ der Wasserrahmenrichtlinie, die Lenne an drei Stellen (s. Übersichtslageplan) von km 2+670 bis km 5+500 naturnah umzugestalten. Gemäß der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Hagen und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen wurde der WBH mit der Planung und Bauausführung beauftragt.
Die Konzeption sieht die Entwicklung naturnaher Sohl- und Uferstrukturen durch Aufbrechen des Uferverbaus und Aufweiten des Gerinnes vor, um den gewässerökologischen Zustand zu verbessern. Hierzu wurde ein Antrag auf Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz bei der oberen Wasserbehörde der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt.
Begründung
Die Lenne verläuft im Planungsgebiet überwiegend gestreckt bis leicht geschwungen. Sie variiert in Breite und Tiefe kaum und ausbaubedingt fehlen ihr die Strukturen naturnaher Mittelgebirgsflüsse. Derartige Entwicklungen werden durch die massive, stellenweise bis über die Böschungsschulter hinausreichende Sicherung der beiden Uferböschungen aus Steinschüttung und Rasengittersteinen verhindert.
Der stark begradigte Lauf der Lenne im Planungsgebiet wird beidseitig von einem streckenweise geschlossenen, meist aber lockeren Gehölzsaum aus überwiegend Weiden begleitet, der stellenweise größere Lücken aufweist.
In den Abschnitten, in denen die Uferbäume fehlen, haben sich von Neophyten durchsetzte Hochstaudenbestände etabliert. Diese bilden zudem den Unterwuchs der Ufergehölzgalerie. Daran anschließend prägen extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen die Vorländer, welche sich im Eigentum der Stadt Hagen befinden. Des Weiteren verläuft im linken Vorland, nur einige Meter vom Gewässer entfernt, der Fuß- und Radweg entlang der Lenne.
Der WBH hat bei der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 04.02.2016 einen Antrag auf Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz vorgelegt.
Dieser Antrag basiert auf dem Umsetzungsfahrplan „Untere Lenne“, der im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt wurde, sowie dem Konzept zur naturnahen Entwicklung der Lenne und versteht sich als Konkretisierung beziehungsweise Fortführung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen.
Erreicht werden sollen diese Ziele u. a. durch folgende Maßnahmen:
- Entfernung von Uferverbau zur Entfesselung des Fließgewässers,
- Verlegung des lennebegleitenden Fuß- und Radweges zugunsten der Platzschaffung für die Renaturierung,
- großflächiges Abgraben der Vorländer,
- Initiierung der Eigendynamik durch Uferaufweitungen und den Einbau von Strömungslenkern,
- Einbau von Totholz und Störsteinen zur Anreicherung von naturnahen Gewässerstrukturen,
- Extensivierung und Sicherung von Uferstreifen sowie
- Etablierung von gewässerbegleitenden standortgerechten Gehölzsäumen.
Die vorgesehenen Maßnahmen bedingen unvermeidbare Eingriffe in die Uferbereiche und die unmittelbar angrenzenden Vorländer. So ist es erforderlich, die Gehölze des Ufersaumes zu entnehmen, um Areale für eigendynamische Gewässerentwicklungen „freizugeben“. Die Eingriffe werden jedoch u. a. durch die Schaffung naturnäherer Lenneabschnitte kompensiert. Die Zuständigkeit über die Entscheidung des Eingriffes obliegt der Bezirksregierung als höherer Landschaftsbehörde.
Ausweislich der artenschutzrechtlichen Vorprüfung sind bei Einhaltung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen auch keine negativen Auswirkungen von artenschutzrechtlicher Relevanz zu erwarten. Der Brutplatz des Gänsesägers (Mergus merganser) wird oberhalb des Planungsraumes im Bereich Hohenlimburg-Elsey vermutet, so dass die Maßnahmen im Planungsraum keinen unmittelbaren Einfluss auf den Niststandort haben dürften. Die geplanten Gewässer- und Auenentwicklungsmaßnahmen verursachen keine nachteiligen Umweltauswirkungen, sondern sie sind darauf ausgerichtet, positive umweltrelevante Folgen zu entfalten.
Das Plangebiet befindet sich räumlich komplett im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.13 „Lenne-Niederung“ und bedarf einer landschaftsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von folgenden allgemeinen Verboten für alle Landschaftsschutzgebiete:
- Verbot Nr.1: Ufergehölze, Röhrricht- oder Schilfbestände, Büsche, Feldhecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen außerhalb des Waldes zu roden, zu beschädigen oder in ihrem Wachstum zu gefährden
- Verbot Nr. 8: Straßen, Wege oder Stellplätze zu errichten oder zu erweitern
- Verbot Nr. 11: Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder sonstige Änderungen der Bodengestalt vorzunehmen
- Ggf. Verbot 12: Oberirdische oder unterirdische Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen neu zu verlegen oder deren Ausbaugrad zu verändern
- Verbot Nr. 14: Gewässer, einschließlich Teichanlagen oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder ihre Gestalt einschließlich des Gewässerbettes zu verändern
- Verbot Nr. 27: Auf Flächen des Landschaftsschutzgebietes außerhalb der befestigen Straßen und Fahrwege, der eingerichteten Park- und Stellplätze ein Kraftfahrzeug zu führen oder abzustellen.
Es entspricht dem besonderen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes:
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere durch Sicherung naturnah entwickelter Lebensräume, z.B. als Rast,- Nahrungs- und Überwinterungsplatz für zahlreiche gefährdete Vogelarten (für Durchzügler und Nahrungsgäste neben der Ruhraue das bedeutendste Gebiet im Hagener Raum),
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, besonders wegen des Vorkommens wertvoller Gehölzbestände mit sehr alten Weiden und
- wegen seiner besonderen Bedeutung als stadtnaher Erholungsraum für den gesamten Hagener Raum.
Neben der Aufwertung des gewässerökologischen Zustandes der Lenne dienen die geplanten Maßnahmen gleichzeitig auch dazu, die Lenne stärker in das Bewusstsein der Anlieger zu rücken und zusätzlich Möglichkeiten zu schaffen, naturnahe Flussabschnitte im städtischen Umfeld zu „erleben“. Der verlegte Fahrradweg führt in Teilbereichen dann auch näher an die umgestaltete Lenne heran.
Ein Teil dieser Gesamtmaßnahme ist eine Ausgleichsmaßnahme zur Stauerhöhung an der Kanu-Slalomstrecke. Gemäß des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Arnsberg vom 23.10.2012 und den im Rahmen der Nebenbestimmungen formulierten Auflagen Nr. 58 und 59 muss diese Maßnahme in 2017 umgesetzt werden.
Es handelt sich also nicht um eine Neumaßnahme, sondern um die Abwicklung der Altmaßnahme „Erhöhung des genehmigten Stauziels an der Kanustrecke Hagen-Hohenlimburg um 0,30 m und Ausbau der Kanustrecke auf 256 m“ im Rahmen dieses Planfeststellungsbeschlusses.
Die Gesamtausgaben der geplanten Maßnahmen belaufen sich nach der aktuellen Kostenberechnung und unter Berücksichtigung der ingenieurfachlichen Planungsleistungen inkl. Sonderleistungen sowie örtlicher Bauüberwachung auf rund 4.170.500 € (brutto). Die Maßnahme wird zu 90 % vom Land gefördert. Der Eigenanteil wurde in den laufenden Haushalt bereits eingestellt. Mit den Planungskosten muss die Stadt in 2016 in Vorleistung treten.
Von den Gesamtkosten entfallen 576.740,- € (brutto) auf die Verlegung des Fahrradweges. Die Teilmaßnahme – Verlegung des lennebegleitenden Fuß- und Radweges zugunsten der Platzschaffung für die Renaturierung – ist als investive Baumaßnahme einzustufen. Der 10%-ige Eigenanteil bezogen auf die Verlegung des Fahrradweges wird aus Mitteln der Allgemeinen Investitionspauschale finanziert.
Die seitens des Planungsamtes gewünschte Fahrradwegbreite von 3,50 m kann nicht über die Förderung des Gewässerausbaus finanziert werden. Für den ersten Bauabschnitt ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt, unabhängig von der Finanzierungslinie der Lennerenaturierung, einen parallelen Fußweg anzuordnen. Für die anderen Bauabschnitte wird z.Zt. noch versucht, Fördermöglichkeiten aus anderen Bereichen zur Verbreiterung des Fahrradweges oder aber zur Anordnung eines parallel verlaufenden Fußweges zu finden.
Die Abwicklung der Baumaßnahme soll voraussichtlich bis zum Jahr 2020 erfolgen.
Der vorliegende Genehmigungsentwurf wurde mit der WBH sowie den Vertretern der Bezirksregierung Arnsberg, der unteren Wasserbehörde, der unteren Landschaftsbehörde, dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung sowie der Hagenagentur diskutiert. Dabei konnte Einvernehmen über die wesentlichen Aspekte des Vorhabens „Naturnahe Umgestaltung der Lenne in Hagen“ hergestellt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.55.20 | Bezeichnung: | Wasserwirtschaft |
Produkt: | 1.55.20.02 | Bezeichnung: | Gewässerausbau |
Kostenstelle: | 542950 | Bezeichnung: | Sonst. Aufwendungen für Inanspruchnahme von Diensten |
| Kostenart | Gesamt | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Ertrag (-) | 414100 | -3.234.382 € | -63.450 € | -792.733 € | -792.733 € | -792.733 € |
Aufwand (+) | 542950 | 3.593.760 € | 70.500 € | 880.815 € | 880.815 € | 880.815 € |
Eigenanteil |
| 359.378 € | 7.050 € | 88.082 € | 88.082 € | 88.082 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5520 | Bezeichnung: | Wasserwirtschaft |
Finanzstelle: | 5000301 | Bezeichnung: | Umgestaltung Lenne/ Umlegung Radweg |
| Finanzpos. | Gesamt | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Einzahlung(-) | 681100 | -519.064 € | 0 € | -129.766 € | -129.766€ | -129.766 € |
Auszahlung (+) | 785300 | 576.740 € | 0 € | 144.185 € | 144.185 € | 144.185 € |
Eigenanteil |
| 57.676 € | 0 € | 14.419 € | 14.419 € | 14.419 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für den Neubau des Fuß- und Fahrradweges in Höhe von insgesamt 576.740,- € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren, Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt bei einer Nutzungsdauer von 27 Jahren (Asphaltwege) 21.361,00 €. Die restlichen Ausgaben in Höhe von rund 3.593.760,00 € stellen Aufwand dar. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Gesamtmaßnahme wird zu 90 % aus Fördermitteln finanziert. Bezogen auf die aktivierungsfähigen Ausgaben des Radweges kann der 10 %ige Eigenanteil aus der Allgemeinen Investitionspauschale finanziert werden. Für diese Ausgaben liegt somit eine 100 % Förderung vor. Diese ist auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und führt parallel zur Abschreibung zu einer ertragswirksamen Sonderpostenauflösung in Höhe von 21.361,00 €. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 0 € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 0 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 21.361,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | 0 € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 21.361,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00 € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz, Oberbürgermeister | Thomas Huyeng, Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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