Beschlussvorlage - 0674/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 6/14 (660)- Mischgebiet Nordstraße- Einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB; hier: Beschluss zur Offenlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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01.09.2016
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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14.09.2016
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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15.09.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/14 (660) –Mischgebiet Nordstraße- in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 14.07.2016 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Nordstraße und die anliegenden Häuser von der Einmündung Enneper Straße bis zur Ennepe, außerdem die Grundstücke beiderseits der Westerbauerstraße. Ebenfalls zum Geltungsbereich gehören die Grundstücke Enneper Str. 134 – 138. Die Grundstücke Enneper Str. 132 und Nordstr. 2 liegen im Geltungsbereich des angrenzenden, ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9/13 (Drucksachennr. 0683/2016). Das Flurstück 294 wurde ebenfalls in das Plangebiet mit einbezogen, da dies eine Voraussetzung dafür ist, um den auf dem Grundstück (ehemals „Gummi Becker“) entstandenen Fuß-und Radweg entlang der Ennepe auch in westlicher Richtung fortführen zu können.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Zusatz beschlossen, dass für alle Bebauungsplanverfahren, die im Zusammenhang mit der Revitalisierung der Brandtbrache in Westerbauer stehen, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden soll. Diese Bürgerinformations-veranstaltung fand am 10.09.2014 in der Waldorfschule Haspe statt. Aufgrund der sehr frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und der zum damaligen Zeitpunkt noch zu beauftragenden Gutachten und fehlenden Planinhalte wurden Übersichtspläne zu verschiedenen Themen ausgehängt. Die gestellten Fragen und Anregungen betrafen im Wesentlichen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) - Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße - Zwieback Brandt -, zu dem seinerzeit bereits ein Gestaltungsplan vorlag, und werden deshalb in einer gesonderten Vorlage (Drucksachen-Nr.0685/2016) aufgeführt.
Das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung ist Bestandteil dieser Vorlage. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Scoping erfolgte vom 27.04.2015 bis einschließlich 27.05.2015.
In diesem Zusammenhang gingen folgende Anregungen ein:
Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde:
Hinweise zu erforderlichen Altlastenuntersuchungen auf dem Grundstück Nordstr. 14
Generelle Umweltplanung:
Erforderlichkeit eines Lufthygienegutachtens
Durch die Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB ist ein Umweltbericht entbehrlich.
Bei dem herrenlosen Grundstück Nordstr. 14 handelt es sich um ein leerstehendes Betriebsgebäude, bei dem das Potenzial als Fledermausquartier aufgrund des Spaltenangebotes und der Holzdachkonstruktion als hoch einzustufen ist. Aus diesem Grund wurde eine artenschutzrechtliche Überprüfung in Auftrag gegeben, deren Bearbeitung zurzeit noch andauert, weil weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Weitere planerische Details sind der Begründung zum Bebauungsplan und dem erstellten Gutachten zu entnehmen. Mit diesem Beschluss wird der Bebauungsplan inkl. Begründung als Entwurf beschlossen und für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.
Bestandteile der Vorlage
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 6/14 (660) –Mischgebiet Nordstraße- vom 14.07.2016
Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Anlagen zur Begründung
Diese Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
Anlage 1
Untersuchungen zur Luftgüte vom Institut ANECO
Anlage 2
Gesamtbetrachtung zur Lufthygiene an der Enneper Straße vom Institut ANECO
Anlage 3
Protokoll über die Bürgeranhörung am 10.09.2014
Anlage 4
Altlastenverdachtsuntersuchung und Gefährdungsabschätzung vom Büro Borchert
Anlage 5
Zwischenbericht zur Artenschutzprüfung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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217,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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442,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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236,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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785,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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2 MB
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9
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(wie Dokument)
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18,9 kB
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14.09.2016 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen, wenn in die Planung eine Aufweitung der Ennepe, inklusive der angrenzenden Grünfläche aufgenommen wird.
Abstimmungsergebnis:
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
15.09.2016 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/14 (660) –Mischgebiet Nordstraße- in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 14.07.2016 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Nordstraße und die anliegenden Häuser von der Einmündung Enneper Straße bis zur Ennepe, außerdem die Grundstücke beiderseits der Westerbauerstraße. Ebenfalls zum Geltungsbereich gehören die Grundstücke Enneper Str. 134 – 138. Die Grundstücke Enneper Str. 132 und Nordstr. 2 liegen im Geltungsbereich des angrenzenden, ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9/13 (Drucksachennr. 0683/2016). Das Flurstück 294 wurde ebenfalls in das Plangebiet mit einbezogen, da dies eine Voraussetzung dafür ist, um den auf dem Grundstück (ehemals „Gummi Becker“) entstandenen Fuß-und Radweg entlang der Ennepe auch in westlicher Richtung fortführen zu können.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen |
Ergänzende Empfehlung des Umweltausschusses:
Ergänzend empfiehlt der Umweltausschuss, mit der Planung eine Aufweitung der Ennepe inklusive der angrenzenden Grünfläche mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
| |
x | Einstimmig beschlossen |
20.09.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/14 (660) –Mischgebiet Nordstraße- in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 14.07.2016 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Nordstraße und die anliegenden Häuser von der Einmündung Enneper Straße bis zur Ennepe, außerdem die Grundstücke beiderseits der Westerbauerstraße. Ebenfalls zum Geltungsbereich gehören die Grundstücke Enneper Str. 134 – 138. Die Grundstücke Enneper Str. 132 und Nordstr. 2 liegen im Geltungsbereich des angrenzenden, ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9/13 (Drucksachennr. 0683/2016). Das Flurstück 294 wurde ebenfalls in das Plangebiet mit einbezogen, da dies eine Voraussetzung dafür ist, um den auf dem Grundstück (ehemals „Gummi Becker“) entstandenen Fuß-und Radweg entlang der Ennepe auch in westlicher Richtung fortführen zu können.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität im Rahmen der weiteren Bearbeitung nach Offenlage zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
22.09.2016 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/14 (660) –Mischgebiet Nordstraße- in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 14.07.2016 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Nordstraße und die anliegenden Häuser von der Einmündung Enneper Straße bis zur Ennepe, außerdem die Grundstücke beiderseits der Westerbauerstraße. Ebenfalls zum Geltungsbereich gehören die Grundstücke Enneper Str. 134 – 138. Die Grundstücke Enneper Str. 132 und Nordstr. 2 liegen im Geltungsbereich des angrenzenden, ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9/13 (Drucksachennr. 0683/2016). Das Flurstück 294 wurde ebenfalls in das Plangebiet mit einbezogen, da dies eine Voraussetzung dafür ist, um den auf dem Grundstück (ehemals „Gummi Becker“) entstandenen Fuß-und Radweg entlang der Ennepe auch in westlicher Richtung fortführen zu können.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufweitung der Ennepe inklusive der angrenzenden Grünfläche im Rahmen der weiteren Bearbeitung nach Offenlage zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: | |
x | Einstimmig beschlossen |