Beschlussvorlage - 0671/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) von 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer  0671/2016) ist.

 

Realisierungstermin: 01.10.2016

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt.

 

Begründung

 

Zum 01.01.2016 hat sich das Rechtsbehelfsverfahren bei den Grundbesitzabgaben geändert. Es kann nicht mehr direkt gegen den Grundbesitzabgabenbescheid geklagt werden, sondern das Widerspruchsverfahren wurde wieder eingeführt.

 

Das bedeutet, dass in § 8 Abs. 4 der Satzung der vierte Satz wie folgt geändert werden muss:

 

„Der Anspruch auf Gebührenerstattung kann nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist gegen die folgende Jahresveranlagung schriftlich geltend gemacht werden.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.09.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.09.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen