Beschlussvorlage - 0613/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusion in Hagen: Entsendung von Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderung in den JHA, SAS, STEA, KWA und SFA.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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07.09.2016
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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13.09.2016
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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20.09.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2016
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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21.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2016
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Beschlussvorschlag
- Vertreter des Beirates für Menschen mit Behinderungen werden als beratende Mitglieder in den
a) Jugendhilfeausschuss,
b) Schulausschuss,
c) Stadtentwicklungsausschuss,
d) Kultur- und Weiterbildungsausschuss und
e) in den Sport- und Freizeitausschuss
entsandt.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorlagen für notwendige Satzungsänderungen zu fertigen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen“, kurz UN-Behindertenkonvention oder BRK genannt, ist in
Deutschland seit 2009 geltendes Recht. Die Konvention verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer, den gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Das Inklusionsgrundsätzegesetz NRW, das am 01. Juli 2016 in Kraft getreten ist, verankert diese Grundsätze für Nordrhein-Westfalen und fordert auch die Gemeinden auf, die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen ihres Zuständigkeits- und Aufgabenbereichs zu verwirklichen. Nach dem Gesetzestext übernehmen die Gemeinden damit auch eine Vorbildfunktion für alle weiteren Bereiche der Gesellschaft. Der in Artikel 3 der BRK genannte Grundsatz „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ entspricht dem Verständnis der sozialen Inklusion.
Inklusion (lateinisch: includere – einbeziehen) bedeutet, dass Menschen mit Behinderung von Anfang an selbstverständlich zur Gesellschaft dazugehören. Wenn beispielsweise Menschen mit Behinderung von Anfang an gleichberechtigte Teilhabechancen haben und selbstverständlich zu ihrer Familie, zur Nachbarschaft und in ihrem Stadtteil dazugehören und „mittendrin“ leben, müssen sie nicht erst durch spezielle Maßnahmen in allgemeine Angebote „integriert“ (lat. integrare – wiederherstellen) werden. Eine inklusive Gesellschaft zeichnet sich durch eine Kultur des selbstverständlichen Miteinanders aller Menschen aus.
Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Inklusionsgrundsätzegesetz NRW stellen daher eine neue Herausforderung für die Weiterentwicklung der Stadt Hagen im Sinne einer Gesellschaft dar, in der Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben können und ihnen eine volle und wirksame Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird.
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist eine Querschnittsaufgabe. Menschen mit Behinderungen gibt es in allen Altersstufen. Alle Bereiche wie Wohnen, Einkaufen, Bildung, Kultur, Sport- und Freizeitangebote tangieren ihr Leben. Inklusion sollte auch in Hagen selbstverständlich werden, die Belange von Menschen mit Behinderung sollten bei allen Entscheidungen von städtischen Gremien „mitgedacht“ werden. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Partizipation. Daher sollen Menschen mit Behinderung bzw. deren Vertreter in folgende Gremien als beratende Sachverständige in eigener Sache entsandt werden: in den Jugendhilfeausschuss, in den Schulausschuss, in den Stadtentwicklungsausschuss, in den Kultur- und Weiterbildungsausschuss und in den Sport- und Freizeitausschuss. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Belange von Menschen mit Behinderung bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Dabei sollte den Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderungen in den Gremien ein Rede- und Antragsrecht zustehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1110 | Bezeichnung: | Unterstützung Politik/ Verwaltungssteuerung |
Produkt: | 1.11.10.04.01 | Bezeichnung: | Sitzungsgeld |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Aufwand (+) | Sitzungsgeld | 172,50 € | 1.311,-€ | 1.311,-€ | 1.311,-€ |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz | Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
