Berichtsvorlage - 0251/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Voraussetzungen des Beitritts zur UNESCO Städtekoalition gegen Rassismus werden zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Rat der Stadt Hagen hat die Verwaltung am 28.01.2016 beauftragt, bereits bestehende Aktivitäten gegen Rassismus in den Bereichen Schule, Kultur und öffentliches Leben darzustellen und mit den Voraussetzungen des Beitritts zur Städtekoalition gegen Rassismus abzugleichen.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass mit dem Beitritt - wie in der Vorlage dargestellt -auch ein Aufwand verbunden ist.

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 28.01.2016 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Hagen erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, der "Städtekoalition gegen Rassismus" der UNESCO beizutreten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt in einer separaten Vorlage darzustellen, welche Maßnahmen die Stadt Hagen bereits heute z. B. in den Bereichen Schule, Kultur und öffentliches Leben gegen Rassismus ergreift. Sie wird dies mit dem 10-Punkte-Plan der "Städtekoalition gegen Rassismus" der UNESCO abgleichen und die Kosten für den Beitritt zu selbiger ermitteln.

 

Vor erneuter Beratung im Rat der Stadt Hagen werden die zuständigen Fachausschüsse, wie z. B. der Sozialausschuss, beteiligt.“

 

 

  1. Informationen zur Städtekoalition gegen Rassismus

    Als Initiative der UNESCO wurde die Städtekoalition im Jahre 2004 in Nürnberg gegründet. Seit 2008 ist die Städtekoalition als eingetragener Verein konstituiert und als gemeinnützig anerkannt.
    Im Rahmen dieses internationalen Netzwerkes wird das Ziel verfolgt, jede Art von Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen, Menschenrechte zu schützen und zu fördern sowie die Vielfalt in Europa zu achten.

    Gemeinsame Grundlage der Aktivitäten der mittlerweile 123 Kommunen aus 23 Ländern ist der „Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen Rassismus“. Eine deutschsprachige Fassung dieses Aktionsplans der Stadt Nürnberg ist als Anlage beigefügt.

Der Aktionsplan definiert 10 Ziele, die jeweils mit Umsetzungsbeispielen hinterlegt sind:

 

  1. Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus
    Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritätsnetzwerkes
  2. Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen
    Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können.
  3. Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung
    Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig wehren können
  4. Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für Bürger/innen
    Bessere Information der Bürger über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches Verhalten
  5. Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen
    Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  6. Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin
    Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten und zu fördern
  7. Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt
    Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen
  8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung
    Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung
  9. Förderung der kulturellen Vielfalt
    Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben
  10. Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement
    Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements

 

Im Falle einer Mitgliedschaft verpflichtet sich die Stadt Hagen,  geeignete Maßnahmen zu den dargestellten Zielen zu entwickeln, die hierfür erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen bereitzustellen und alle zwei Jahre über die Aktivitäten zu berichten. Verpflichtend ist weiterhin die Teilnahme an der Mitgliederversammlung bzw. durchgeführten Kongressen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 1.500 €.

 

  1. Aktivitäten und Netzwerke in Hagen

    In einigen Handlungsfeldern des „Zehn-Punkte-Aktionsplans“ ist die Stadt Hagen bereits seit Jahren aktiv.
    Hierzu gehören die Aktivitäten des Fachbereiches Jugend und Soziales in Kooperation mit dem Jugendring Hagen im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie Leben!“ und dem jährlichen Festival „Vielfalt tut gut“, die Aktivitäten des Kommunalen Integrationszentrums, die vielfältigen Projekte an Hagener Schulen und die Auszeichnung von 12 Schulen als „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, die zahlreichen Veranstaltungen und Projekte in den Bereichen Sport und Kultur sowie die Anti-Rassismusarbeit der esw (Evangelische Schülerinnen- und Schülerarbeit in Westfalen e.V.) und vielfältige Aktivitäten der Zivilgesellschaft.
     

 

 

 

 

  1. Umsetzungsmöglichkeiten
     

Die Anforderungen zur Umsetzung des „Zehn-Punkte-Aktionsplans“ gehen aber über die bisherigen Maßnahmen hinaus. Zumindest erforderlich ist die Zusammenführung dieser Netzwerke und ein systematischer Ausbau zur Erreichung der definierten Ziele.
Hierzu ist es erforderlich, die notwendige Koordinierung an einer Stelle innerhalb oder außerhalb der Verwaltung zu verorten, um alle Beteiligten in den Umsetzungsprozess einzubeziehen und die geforderte Berichterstattung vorzubereiten. Hinzu kommen die Vertretung innerhalb des Vereins sowie die Teilnahme an überörtlichen Veranstaltungen.
Hierzu werden zusätzlich zum Vereinsbeitrag Sachkosten für Dienstreisen und Veranstaltungsteilnahmen sowie für zumindest eine eigene Veranstaltung pro Jahr entstehen.
Der Aufwand hierfür ist mit 3.000 € p.a. als untere Kalkulationsgröße anzunehmen. Hierbei ist unterstellt, dass die Aufgabe ehrenamtlich bzw. innerhalb der Verwaltung kostenneutral wahrgenommen wird.

Ein Beitritt der Stadt Hagen zur „Städtekoalition gegen Rassismus“ ist auf Grund der Haushaltssituation nur realisierbar, wenn die Stadt über einen genehmigten Haushalt verfügt und die Mehrkosten bei anderen freiwilligen Leistungen eingespart werden.

 

„Die Stadt Hagen ist gem. § 3 Stärkungspaktgesetz pflichtig teilnehmende Gemeinde im Rahmen der Konsolidierungshilfen durch das Land NRW. Im Gegenzug für die Landeshilfen ist die Stadt Hagen verpflichtet, den Haushaltsausgleich spätestens bis 2016 unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz und bis 2021 ohne die Konsolidierungshilfe herzustellen. Der Rat der Stadt Hagen hat am 07.04.2016 die Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen. Der ursprünglich nach dem Stärkungspaktgesetz vorgesehene Haushaltsausgleich im Jahr 2016 kann derzeit nicht dargestellt werden, sodass ein Antrag auf Ausgleichsverschiebung gestellt wird. Bis zu einer Entscheidung über den Antrag und die Genehmigung des HSP gelten die Vorschriften der Übergangswirtschaft nach § 82 GO. Zusätzlich sind die in den bisherigen Genehmigungsverfügungen zum Haushaltssanierungsplan enthaltenen Hinweise zu beachten.

 

Bei dem Mitgliedsbeitrag i.H.v. 1.500 € an die Städtekoalition als eingetragener Verein und den Aufwendungen für Dienstreisen und Veranstaltungen handelt es sich um freiwillige Aufgaben. Die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg zur Fortschreibung 2014 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Hagen liefert dazu folgende Informationen: "Sollte sich abzeichnen, dass sich die Erträge und Aufwendungen gegenüber den im Haushaltsplan bzw. HSP zugrunde gelegten Annahmen verschlechtern, hat die Stadt unverzüglich entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen zu treffen, um die Ziele der Haushaltskonsolidierung gleichwohl zu erreichen. Neue freiwillige Leistungen der Stadt Hagen kommen im Konsolidierungszeitraum im Übrigen nur in Betracht, wenn sie durch den Verzicht auf bestehende freiwillige Leistungen kompensiert werden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob bestehende freiwillige Leistungen reduziert werden können. In Verbindung mit freiwilligen Leistungen bestehende Verträge sind in die Überprüfung einzubeziehen."  Daraus resultiert, dass Aufwendungen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind, sodass nur Aufwendungen entstehen dürfen, die zum gewöhnlichen, laufenden Betrieb der gemeindlichen Einrichtungen unabweisbar sind. Der gewöhnliche, laufende Betrieb beinhaltet nicht die Mitgliedschaft bei der Städtekoalition.

 

Durch die Ausweitung der Mitgliedschaften ergeben sich, unter der Voraussetzung, dass die Bewältigung des „Zehn-Punkte-Aktionsplans gegen Rassismus“ durch ehrenamtliches Engagement erfolgt, für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 folgende Mehraufwendungen:

 

 

 

2016

2017

2018

2019

Eigenanteil

4.500 €

4.500 €

4.500 €

4.500 €

 

 

In den Mehraufwendungen sind somit keine städtischen Personalkosten enthalten.

 

Da eine Deckung für die Mehraufwendungen nicht gewährleistet ist, stellt die zusätzliche Mitgliedschaft einen Verstoß gegen die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung dar."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1114

1116

Bezeichnung:

Personal- und Organisationsmanagement

Verwaltungsservice

Produkt:

1.11.14.06.03

Bezeichnung:

Externe Fortbildung VB 3

Kostenstelle:

1012

Bezeichnung:

Geschäftsaufwand

 

 

Kostenart

2016

2017

2018

2019

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

541200

541300

542400

1.000

2.000

1.500 €

1.000

2.000

1.500 €

1.000

2.000

1.500 €

1.000

2.000

1.500 €

Eigenanteil

 

4.500

4.500

4.500

4.500

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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03.05.2016 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Sozialausschuss begrüßt die Initiative und beauftragt die Verwaltung eine alternative Finanzierungsmöglichkeit zu finden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

 

 

SPD

2

 

2

CDU

4

 

1

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

 

1

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweitern

14.06.2016 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.09.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen