Beschlussvorlage - 0851/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Durchführung einer Ausschreibung für das Schuljahr 2016/2017 mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird beschlossen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages für den Schülerspezialverkehr mit Busbegleitung aus den Stadtgebieten Haspe und Wehringhausen zur Städtischen Förderschule Gustav-Heinemann (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung).

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Aufgrund deutlich gestiegener Schülerzahlen ist die Bereitstellung weiterer Beförderungskapazitäten erforderlich. Das bislang beauftragte Unternehmen kann diese zusätzlichen Kapazitäten nicht bereitstellen.

 

 

Begründung

 

Aus den Stadtbezirken Haspe und Wehringhausen ist bereits ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. In den letzten Wochen ist die Anzahl der zu transportierenden Schülerinnen und Schüler deutlich angestiegen, was zum Teil auch durch den Zuzug von Flüchtlingen und Zuwanderern begründet ist.

 

Die Hagener Straßenbahn AG führt aufgrund eines bestehenden Generalvertrages u. a. auch diesen Schülerspezialverkehr mit einem Gelenkbus mit Busbegleitung durch. Die zu transportierenden Schülerinnen und Schüler können nur mit einem jeweils eigenen Sitzplatz transportiert werden. Dadurch ist die Kapazität des eingesetzten Busses begrenzt. Die Gesamtzahl der eigentlich zu transportierenden Schülerinnen und Schülern liegt aktuell deutlich drüber. Bedingt durch die Tatsache, dass das Unternehmen zu den üblichen Schulzeiten in vielfältiger Weise im Busverkehr eingebunden ist, kann ein zusätzlicher Bus nicht bereitgestellt werden. Die erforderliche Buskapazität muss daher von einem anderen Unternehmen bereitgestellt werden.

 

Die Ausschreibung soll die Vergabe eines solchen Beförderungsauftrages mit der möglichen Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr für die Schul-jahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 beinhalten.

 

Für den Zeitraum 01.08.2016 – 31.07.2017 (Schuljahr 2016/2017) sind nach vorsichtigen Schätzungen für die Beförderungsleistungen Kosten in Höhe von etwa 45.000 € (einschließlich Mehrwertsteuer) zu erwarten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

 

 

Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2141

Bezeichnung:

Schülerbeförderung

Produkt:

1.21.41.01.06

Bezeichnung:

Schülerbeförderung Förderschulen

 

 

Kostenart

2016

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

527200

18.000

45.000

45.000

45.000

27.000 €

Eigenanteil

 

18.000

45.000

45.000

45.000

27.000 €

 

Kurzbegründung:

X

Die Finanzierung ist bei den Haushaltsplanungen für die Haushaltsjahre 2016 bis 2017 nicht berücksichtigt. Eine Gegenfinanzierung aus dem Fachbereich wird nicht gesehen. Die Finanzierung für die Jahre 2018 bis 2020 muss bei den Planberatungen berücksichtigt werden.

 

gez.

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.09.2016 - Schulausschuss - zurückgezogen