Beschlussvorlage - 0852/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung zur Vergabe eines Beförderungsauftrages für den Schülerspezialverkehr zur Beförderung der Flüchtlings- und Zuwandererkinder zu den Grundschulen Berchum/Garenfeld, Freiherr-vom-Stein und Volmetal.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 25 Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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20.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die Durchführung einer Ausschreibung für das Schuljahr 2016/2017 mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird beschlossen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages für den Schülerspezialverkehr mit Busbegleitung zur Beförderung der Flüchtlings- und Zuwandererkinder zu den Grundschulen Berchum/Garenfeld, Freiherr-vom-Stein und Volmetal.
Sachverhalt
Kurzfassung
Da die Aufnahmekapazitäten der wohnortnahen Grundschulen erschöpft sind, müssen Flüchtlings- und Zuwandererkinder mit einem Schülerspezialverkehr zu den Grundschulen Berchum/Garenfeld, Freiherr-vom-Stein und Volmetal befördert. Die Organisation des Schulbetriebes erfordert es, dass die Kinder zu den an diesen Schulen üblichen Schulzeiten gebracht bzw. abgeholt werden müssen. Das bislang beauftragte Unternehmen ist nicht in der Lage, dieses sicherzustellen.
Begründung
Der Schulträger hat gemäß § 97 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) in Verbindung mit § 14 der Verordnung zur Ausführung des § 97 IV SchulG (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO) für die Beförderung der der Flüchtlings- und Zuwandererkinder zu den Grundschulen Berchum/Garenfeld, Freiherr-vom-Stein und Volmetal einen Schülerspezialverkehr eingerichtet, da die Aufnahmekapazitäten der wohnortnahen Grundschulen in den von den Flüchtlingen und Zuwanderern bevorzugten Wohngebieten erschöpft sind
Die Hagener Straßenbahn AG führt aufgrund eines bestehenden Generalvertrages u. a. auch diesen Schülerspezialverkehr mit Busbegleitung durch. Bedingt durch die Tatsache, dass das Unternehmen zu den üblichen Schulzeiten in vielfältiger Weise im Busverkehr eingebunden ist, war es bislang nicht möglich, dass die Kinder zu den an diesen Schulen üblichen Schulzeiten gebracht bzw. abgeholt werden können. Im Sinne einer grundsätzlichen Beschulung der Kinder wurde dies in Kauf genommen. Mittlerweile sind die Kinder jedoch zunehmend in die regulären Klassen eingebunden. Für eine möglichst schnelle Integration der Kinder ist dies ausdrücklich zu begrüßen, die Vorgehensweise entspricht auch den eindeutigen Vorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die Kinder zu den an den genannten Schulen üblichen Schulzeiten gebracht bzw. abgeholt werden müssen. Das bislang beauftragte Unternehmen ist aus den bereits genannten Gründen nicht in der Lage, dieses sicherzustellen. Der Schülerspezialverkehr muss daher von einem anderen Unternehmen durchgeführt werden.
Die Ausschreibung soll die Vergabe eines solchen Beförderungsauftrages mit der möglichen Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 beinhalten.
Für den Zeitraum 01.08.2016 – 31.07.2017 (Schuljahr 2016/2017) sind nach vorsichtigen Schätzungen für die Beförderungsleistungen Kosten in Höhe von etwa 170.000 € (einschließlich Mehrwertsteuer) zu erwarten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2141 | Bezeichnung: | Schülerbeförderung |
Produkt: | 1.21.41.01.01 | Bezeichnung: | Schülerbeförderung Grundschulen |
| Kostenart | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Aufwand (+) | 527200 | 60.000 € | 170.000 € | 170.000 € | 170.000 € | 110.000 € |
Eigenanteil |
| 60.000 € | 170.000€ | 170.000 € | 170.000 € | 110.000 € |
Kurzbegründung: | |
X | Die Finanzierung ist bei den Haushaltsplanungen für die Haushaltsjahre 2016 bis 2017 nicht berücksichtigt. Eine Gegenfinanzierung aus dem Fachbereich 48 wird nicht gesehen. Die Finanzierung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 muss bei den Planberatungen berücksichtigt werden. |
gez. | gez. |
Margarita Kaufmann Beigeordnete | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
