Beschlussvorlage - 0967/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Für das ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrates der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) Christoph Purps schlägt der Rat der Stadt Hagen der Gesellschafterversammlung

 

 

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als Nachfolger/in vor.

 

2.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, diesen Beschluss im schriftlichen Verfahren nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.11.2005.

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Sachverhalt

Durch das Ausscheiden von Herrn Christoph Purps aus dem Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) ist eine Nachwahl erforderlich.


 
Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 25.05.2005 wurde u. a. Herr Christoph Purps der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs- GmbH (HVG) als Mitglied des Aufsichtsrates vorgeschlagen. Die Gesellschafterversammlung der HVG hat Herrn Purps am 20.06.2005 in den Aufsichtsrat gewählt.

 

Herr Purps hat mit Schreiben vom 10.10.2005 mit sofortiger Wirkung sein Mandat niedergelegt. Daher ist eine Nachwahl erforderlich.

 

Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HVG besteht der Aufsichtsrat aus 21 Mitgliedern, wovon 14 Mitglieder von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Nach § 48 GmbH-Gesetz können Beschlüsse der Gesellschafterversammlung auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden, sofern sich alle Gesellschafter mit diesem Verfahren einverstanden erklären. Die Stadt Hagen ist Alleineigentümerin der HVG. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Beschluss zur Nachwahl im schriftlichen Verfahrne zu fassen und Herrn Oberbürgermeister Demnitz zu bevollmächtigen, den Beschluss zu unterzeichnen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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17.11.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen