Beschlussvorlage - 0760/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 29.04.2004 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/80 (367) Margaretenstraße Teil 2 2. Änderung nach § 13 BauGB.
 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet beschränkt sich auf das Grundstück der Treppenanlage zwischen dem Charlottenweg und dem Tobiasweg. Die Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zur Einstellung wird das Verfahren abgeschlossen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung
 

Eine Kurzfassung ist wegen der Kürze der Begründung nicht erforderlich.

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt hatte am 29.04.2004 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 1/80 Margaretenstraße Teil 2 ein weiteres Änderungsverfahren durchzuführen. Das Änderungsgebiet beschränkte sich auf die Treppenanlage zwischen dem Charlottenweg und dem Tobiasweg. Weil das Interesse der Öffentlichkeit an dieser Wegeverbindung nur von untergeordneter Bedeutung ist, sollte die Treppe nicht von der Stadt Hagen übernommen werden sondern in Privatbesitz verbleiben.

Hierfür wäre eine Änderung der Festsetzung des Bebauungsplanes von einer öffentlichen „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung / Fußweg  in eine private Fläche (Reines Wohngebiet / WR) erforderlich gewesen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten ist.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes fand in der Zeit vom 30.09. bis zum 02.11.2004 statt. 13 Stellungnahmen waren von Anwohnern eingegangen, die sich gegen die geplante Bebauungsplanänderung ausgesprochen haben. Aufgrund der zahlreichen Bedenken wurde das Änderungsverfahren nicht weiter verfolgt.

Am 01.11.2007 hatte die Stadt die Treppenanlage von dem Erschließungsträger übernommen und unterhält seit dieser Zeit die öffentliche Wegeverbindung.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes kann daher eingestellt werden.

 

 

Anlage

-Übersichtsplan .

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez.

Thomas Grothe

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.09.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.09.2016 - Stadtentwicklungsausschuss

Erweitern

22.09.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen