Beschlussvorlage - 0797/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 20.10.1983 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/83 (399) Hovestadtstraße.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet erstreckt sich zwischen der Bolohstraße 109 bis 127 sowie der Bebauung Hovestadtstraße und schließt die Grundstücke Haferkamp 75 bis 89 mit ein. Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zur Einstellung wird das Verfahren abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist aufgrund der Kürze der Begründung nicht erforderlich.

 

 

Begründung

 

Der Rat hatte am 20.10.1983 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/83 (399) Hovestadtstraße beschlossen. Ziel der Planung war die Schaffung von Wohngebieten auf der Grundlage des zu dieser Zeit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes (FNP) sowie die Festsetzung von Flächen für die Forst- und Landwirtschaft. Im weiteren Verlauf wurde in 1984 und 1986 jeweils eine Bürgeranhörung durchgeführt und in 1985 die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Seit dieser Zeit ruht das Verfahren. Die im gültigen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen sind inzwischen weitestgehend bebaut.

 

Weil die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/83 seit 1986 nicht weitergeführt wurde und im Übrigen die Bebauung entsprechend der im FNP festgelegten Wohnbauflächen fast abgeschlossen ist, kann das Verfahren eingestellt werden.

 

Anlage:

Übersichtsplan mit Gebietsgrenze des einzustellenden Bebauungsplanes

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

gez.

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.09.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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20.09.2016 - Stadtentwicklungsausschuss

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22.09.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen