Beschlussvorlage - 0856/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Der Rat bestellt __________________________________ als Vertreter/in der Stadt Hagen in der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der HGW.

 

2.       Er/Sie wird beauftragt, der Neufassung des Gesellschaftsvertrages, wie sie als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist, zuzustimmen.

 

Die Umsetzung dieser Vorlage erfolgt bis zum 30.11.2005.

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Sachverhalt

Die Vorlage dient der Bestellung und Beauftragung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Hagen in der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der HGW.

 


 
Die HGW beabsichtigt, eine Gesellschafterversammlung abzuhalten, in der über eine Neufassung des Gesellschaftsvertrag entschieden werden soll. Als Termin für die Gesellschafterversammlung ist der 05.12.2005 vorgesehen. Eine Einladung liegt zur Zeit aber noch nicht vor.

 

Zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages hat es umfangreiche Beratungen im Aufsichtsrat der Gesellschaft und in einem von diesem gebildeten Arbeitskreis gegeben.

 

Ergebnis der Beratungen ist die in der Anlage 1 beigefügte Vertragsfassung. Der Aufsichtsrat hat am 27.09.2005 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Um einen Vergleich mit dem bislang geltenden Gesellschaftsvertrag zu ermöglichen, ist dieser als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Änderungen erstrecken sich über den gesamten Vertrag. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen kursorisch dargestellt:

 

 

In der Präambel sind die nicht mehr nötigen Ausführungen zum Wegfall der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit gestrichen.

Die Firma, also der Name der Gesellschaft, wird um das in der Außenpräsentation schon verwendete Kürzel ergänzt (§ 1).

§ 2 wurde den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Eingefügt wurde die Möglichkeit, sich anderer Unternehmen zu bedienen.

Eingefügt wurde in § 6.3 die Dauer der Bestellung von Geschäftsführern auf 5 Jahre.

Die Regelungen zur Zuständigkeit von Aufsichtsrat (§ 10) und Gesellschafterversammlung (§ 14) wurden neu gefasst.

Neu sind die Regelungen zur Einziehung von Geschäftsanteilen (§§ 20 bis 23).

Im übrigen gibt es eine Vielzahl redaktioneller Anpassungen des Vertrages, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll.

 

 

Die Verwaltung befürwortet den Vertrag in der vorgelegten Form.

 

Über die Änderung des Vertrages hat gem. § 14 Abs. 1 Buchst. i) des geltenden Vertrages die Gesellschafterversammlung zu beschließen, wobei zur Annahme der Änderungsvorschläge gem. § 15 Abs. 2 Buchst. b) eine Mehrheit von drei Viertel der Stimmen erforderlich ist.

 

Zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte ist die Bestellung und Beauftragung einer/eines städtischen Vertreterin/Vertreters erforderlich, um die der Rat hiermit gebeten wird.

 

An der letzten Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am 07.07.2005 hat Herr Jochen Weber teilgenommen.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

03.11.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.11.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen