Beschlussvorlage - 0818/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen wählt gem. § 11 Abs. 4 und 5 des Landschaftsgesetzes NRW in den Landschaftsbeirat der Stadt Hagen:

 

 

I.)                  als Vertreter für LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V.

 

Mitglied                                                                                  Stellvertreter

 

Willi Bögemann                                                                     Maik Schumacher

 

 

II.)                als Vertreter für Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 

Mitglieder                                                                               Stellvertreter

 

Nicolas Achten                                                                      Wilfried Heinrich

 

III.)       als Vertreter für Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NW e. V., Naturschutzbund Deutschland LV NW e. V., Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V.

 

Mitglieder                                                                               Stellvertreter/in

 

1.   Karl-Heinz Nogge                                                 Brigitte Hilker

 

2.   Gunnar Seidel                                                                   Ingo Morich

 

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Sachverhalt

Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes NRW am 26.05.2005 ist die Anzahl der Mitglieder in den Beiräten bei den unteren Landschaftsbehörden von bisher 12 auf 16 erhöht worden.

 

Neuerdings haben der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. und der Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. Anspruch auf jeweils einen Sitz in den Landschaftsbeiräten. Ferner erhalten die drei anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V.(LNU) gemeinsam 2 weitere Sitze in den Landschaftsbeiräten.

 

Die vorliegende Vorlage trägt der gesetzlichen Vorgabe, die Gesetzesänderung bis zum 26.11.2005 umzusetzen, Rechnung.

 

Für den LandesSportBund wird Herr Willi Bögemann als ordentliches Mitglied und als sein Stellvertreter Herr Maik Schumacher zur Wahl vorgeschlagen.

 

Für den Imkerverband wird Herr Nicolas Achten als ordentliches Mitglied und als sein Stellvertreter Herr Wilfried Heinrich zur Wahl vorgeschlagen.

 

Für den 1. Sitz der Naturschutzverbände wird Herr Karl-Heinz Nogge und als seine Stellvertreterin Frau Brigitte Hilker zur Wahl vorgeschlagen.

 

Für den 2. Sitz der Naturschutzverbände wird Herr Gunnar Seidel und als sein Stellvertreter Herr Ingo Morich zur Wahl vorgeschlagen.

 

Die Personen wurden aus Vorschlagslisten der entsprechenden Landesverbände ausgewählt. Dem Wunsch der Verbände wurde entsprochen.

 


 
Mit Datum vom 26.05.2005 ist das Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes (LG NRW) in Kraft getreten. Für die Zusammensetzung der Landschaftsbeiräte bei den unteren Landschaftsbehörden ergibt sich aus der Gesetzesnovellierung, dass die Anzahl der Mitglieder der Beiräte bei den unteren Landschaftsbehörden von bisher 12 auf 16 erhöht wird.

 

Wörtlich wurde der § 11 Abs. 4 LG NRW geändert von,

 

”Der Beirat besteht aus 12 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus

-          zwei Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND),

-          zwei Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland (NABU),

-          zwei Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU),

-          zwei Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

-          einem Vertreter des Walbauernverbandes,

-          einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e.V,

-          einem Vertreter des Landesjagdverbandes und

-          einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.

auf Vorschlag der Verbände”

 

in

 

”Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus

-          acht Vertretern/innen der nach § 12 anerkannten Vereine, davon mindestens je zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU),

-          zwei Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

-          einem/einer Vertreter/in des Walbauernverbandes,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e.V.,

-          einem/einer Vertreter/in des Landesjagdverbandes,

-          einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.

-          einem/einer Vertreter/in des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.V. und

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V

auf Vorschlag der Verbände”

 

Somit haben nunmehr der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. und der Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. Anspruch auf jeweils einen Sitz in den Landschaftsbeiräten. Ferner erhalten die drei anerkannten Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU gemeinsam 2 weitere Sitze in den Landschaftsbeiräten.

 

In § 76 Abs. 3 LG NRW werden die Übergangsvorschriften für die Landschaftsbeiräte formuliert:

”Die beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bestehenden Beiräte üben ihre Tätigkeit bis zum Ablauf der bei ihrer Wahl oder Berufung vorgesehenen Amtsdauer aus. Die sich aus § 11 Abs. 4 in der Fassung dieses Gesetzes ergebende Verpflichtung zur Ergänzung der Mitglieder des Beirates ist bis zum 26. November 2005 zu erfüllen.”

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 08.11.2004 entsprechend des § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG), die Bildung des Landschaftsbeirates in der derzeitigen Zusammensetzung beschlossen (Vorlage Nr. 0676/2004). Die Amtszeit des Landschaftsbeirates entspricht der Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

 

Aufgrund der v.g. Gesetzesänderung hat die untere Landschaftsbehörde (uLB) gem. § 1 Abs. 1 DVO-LG die entsprechenden Landesverbände um Vorschläge zur Ergänzung der Mitglieder des Beirates gebeten. Folgende Vorschläge wurden der uLB unterbreitet:

 

Vorschlagender

 

LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V.

 

Mitglied                                  Stellvertreter                                      Reserve

 

Willi Bögemann                     Maik Schumacher                             Gary Schmidt

 

Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 

Mitglied                                  Stellvertreter                                      Reserve

 

Nicolas Achten                      Wilfried Heinrich                                Thomas Trazki

 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NW e. V., Naturschutzbund Deutschland LV NW e. V., Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V.

 

Mitglieder                               Stellvertreter/in                                              Reserve

 

1.      Karl-Heinz Nogge           Brigitte Hilker                                     Prof. Dr. Hinrich Rahmann

Jörg Tysarzik

 

2.      Gunnar Seidel                 Ingo Morich                                        Norbert Lemke

Josef Grawe

 

Aus der vorliegenden Vorschlagliste sind 4 Mitglieder und entsprechend 4 Stellvertreter zu wählen. Die untere Landschaftsbehörde empfiehlt, den Vorschlägen der Verbände entsprechend ihrer Reihenfolge zu folgen.

 

Die Regelungen über Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und Ersatz des Verdienstausfalls für die neu gewählten Mitglieder des Landschaftsbeirates entsprechen der Gemeindeordnung und der Entschädigungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.

 

Bei einem Sitzungsgeld von 29 € pro Sitzung und einer Anzahl von durchschnittlich 10 Sitzungen des Landschaftsbeirates im Jahr, entstehen der Stadt Hagen durch die gesetzlich notwendige Erweiterung des Landschaftsbeirates um 4 Mitglieder Kosten in Höhe von ca. 1.200 € pro Jahr. Die Abwicklung erfolgt über die Haushaltsstelle 9310 410 00008 – Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

x

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben – Sitzungsgelder -

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.11.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.11.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen