Beschlussvorlage - 0818/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Landschaftsbeirates Hagen gem. §§ 11 und 76 LG NRWhier: Wahl von vier ordentlichen Mitgliedern und StellvertreternBeschlussverfolgung / Realisierungstermin: 26.11.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.11.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.11.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen wählt gem. § 11 Abs. 4 und 5 des
Landschaftsgesetzes NRW in den Landschaftsbeirat der Stadt Hagen:
I.)
als
Vertreter für LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied Stellvertreter
Willi Bögemann Maik
Schumacher
II.)
als Vertreter für Landesverband
Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
Mitglieder Stellvertreter
Nicolas Achten Wilfried
Heinrich
III.) als Vertreter für Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
LV NW e. V., Naturschutzbund Deutschland LV NW e. V., Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V.
Mitglieder Stellvertreter/in
1.
Karl-Heinz
Nogge Brigitte
Hilker
2.
Gunnar
Seidel Ingo
Morich
Sachverhalt
Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes NRW
am 26.05.2005 ist die Anzahl der Mitglieder in den Beiräten bei den unteren
Landschaftsbehörden von bisher 12 auf 16 erhöht worden.
Neuerdings haben der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. und der
Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. Anspruch auf jeweils
einen Sitz in den Landschaftsbeiräten. Ferner erhalten die drei anerkannten
Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und die Landesgemeinschaft Naturschutz
und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V.(LNU) gemeinsam 2 weitere Sitze in den
Landschaftsbeiräten.
Die vorliegende Vorlage trägt der gesetzlichen Vorgabe, die
Gesetzesänderung bis zum 26.11.2005 umzusetzen, Rechnung.
Für den LandesSportBund wird Herr Willi Bögemann als ordentliches
Mitglied und als sein Stellvertreter Herr Maik Schumacher zur Wahl
vorgeschlagen.
Für den Imkerverband wird Herr Nicolas Achten als ordentliches Mitglied
und als sein Stellvertreter Herr Wilfried Heinrich zur Wahl vorgeschlagen.
Für den 1. Sitz der Naturschutzverbände wird Herr Karl-Heinz Nogge und
als seine Stellvertreterin Frau Brigitte Hilker zur Wahl vorgeschlagen.
Für den 2. Sitz der Naturschutzverbände wird Herr Gunnar Seidel und als
sein Stellvertreter Herr Ingo Morich zur Wahl vorgeschlagen.
Die Personen wurden aus Vorschlagslisten der entsprechenden
Landesverbände ausgewählt. Dem Wunsch der Verbände wurde entsprochen.
Mit Datum vom 26.05.2005 ist das Gesetz zur Änderung
des Landschaftsgesetzes (LG NRW) in Kraft getreten. Für die Zusammensetzung der
Landschaftsbeiräte bei den unteren Landschaftsbehörden ergibt sich aus der Gesetzesnovellierung,
dass die Anzahl der Mitglieder der Beiräte bei den unteren Landschaftsbehörden
von bisher 12 auf 16 erhöht wird.
Wörtlich wurde der § 11 Abs. 4 LG NRW geändert von,
”Der Beirat besteht aus
12 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus
-
zwei
Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND),
-
zwei
Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland (NABU),
-
zwei
Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen
(LNU),
-
zwei
Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
-
einem
Vertreter des Walbauernverbandes,
-
einem
gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des
Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes
Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e.V,
-
einem
Vertreter des Landesjagdverbandes und
-
einem
Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.
auf Vorschlag der
Verbände”
in
”Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus
-
acht
Vertretern/innen der nach § 12 anerkannten Vereine, davon mindestens je zwei
Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.
(BUND), des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und der
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU),
-
zwei
Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
-
einem/einer
Vertreter/in des Walbauernverbandes,
-
einem/einer
gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des
Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes
Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e.V.,
-
einem/einer
Vertreter/in des Landesjagdverbandes,
-
einem/einer
Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.
-
einem/einer
Vertreter/in des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.V. und
-
einem/einer
gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des
Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V
auf Vorschlag der
Verbände”
Somit haben nunmehr der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. und der
Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. Anspruch auf jeweils
einen Sitz in den Landschaftsbeiräten. Ferner erhalten die drei anerkannten
Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU gemeinsam 2 weitere Sitze in den
Landschaftsbeiräten.
In § 76 Abs. 3 LG NRW werden die Übergangsvorschriften für die Landschaftsbeiräte formuliert:
”Die beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes
bestehenden Beiräte üben ihre Tätigkeit bis zum Ablauf der bei ihrer Wahl oder
Berufung vorgesehenen Amtsdauer aus. Die sich aus § 11 Abs. 4 in der Fassung
dieses Gesetzes ergebende Verpflichtung zur Ergänzung der Mitglieder des
Beirates ist bis zum 26. November 2005 zu erfüllen.”
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 08.11.2004 entsprechend des § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG), die Bildung des Landschaftsbeirates in der derzeitigen Zusammensetzung beschlossen (Vorlage Nr. 0676/2004). Die Amtszeit des Landschaftsbeirates entspricht der Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.
Aufgrund der v.g. Gesetzesänderung hat die untere Landschaftsbehörde (uLB) gem. § 1 Abs. 1 DVO-LG die entsprechenden Landesverbände um Vorschläge zur Ergänzung der Mitglieder des Beirates gebeten. Folgende Vorschläge wurden der uLB unterbreitet:
Vorschlagender
LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied Stellvertreter Reserve
Willi Bögemann Maik
Schumacher Gary
Schmidt
Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
Mitglied Stellvertreter Reserve
Nicolas Achten Wilfried
Heinrich Thomas
Trazki
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NW e. V., Naturschutzbund
Deutschland LV NW e. V., Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt
Nordrhein-Westfalen e. V.
Mitglieder Stellvertreter/in Reserve
1.
Karl-Heinz
Nogge Brigitte Hilker Prof. Dr.
Hinrich Rahmann
Jörg Tysarzik
2.
Gunnar
Seidel Ingo Morich Norbert
Lemke
Josef Grawe
Aus der vorliegenden Vorschlagliste sind 4 Mitglieder und entsprechend 4
Stellvertreter zu wählen. Die untere Landschaftsbehörde empfiehlt, den
Vorschlägen der Verbände entsprechend ihrer Reihenfolge zu folgen.
Die Regelungen über Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und Ersatz des Verdienstausfalls für die neu gewählten Mitglieder des Landschaftsbeirates entsprechen der Gemeindeordnung und der Entschädigungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Bei einem Sitzungsgeld von 29
€ pro Sitzung und einer Anzahl von durchschnittlich 10 Sitzungen des
Landschaftsbeirates im Jahr, entstehen der Stadt Hagen durch die gesetzlich
notwendige Erweiterung des Landschaftsbeirates um 4 Mitglieder Kosten in Höhe
von ca. 1.200 € pro Jahr. Die Abwicklung erfolgt über die Haushaltsstelle
9310 410 00008 – Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben –
Sitzungsgelder - |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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