Beschlussvorlage - 0806/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass von der HEB GmbH vorgeschlagenen Konzept zur Umsetzung des ElektroG zu realisieren.

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Sachverhalt

 

Am 23.03.2005 wurde das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Aufgrund einer Übergangslösung tritt die Rücknahmepflicht der Hersteller und die Sammelpflicht der Kommunen 12 Monate nach Verkündung, also am 24.03.2006 in Kraft. Bis dahin müssen alle Voraussetzungen geschaffen sein. Das Gesetz ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen, die immer größer werdenden Mengen elektronischer und elektrischer Geräte unter Einbeziehung der Hersteller einer sinnvollen Verwertung bzw. schadlosen Beseitigung zuzuführen.

 

Die HEB GmbH als von der Stadt Hagen beauftragtes Entsorgungsunternehmen hat ein Konzept zur organisatorischen und technischen Umsetzung der kommunalen Aufgaben erstellt, das als Anlage beigefügt ist.

 

Dieses Konzept sieht die Einbindung der Werkhof gem. GmbH als Entsorgungspartner vor. Verhandlungen und Abstimmungsgespräche sind bereits zwischen HEB und Werkhof geführt worden. Das Ergebnis ist Bestandteil der Ausführungen zu diesem Konzept.

 
siehe Kurzfassung

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Die bei der Umsetzung des ElektroG entstehenden finanziellen Aufwendungen in Höhe von ca. 84.000 EUR werden über die Abfallgebühren refinanziert.

 

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Beschlüsse

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19.10.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.11.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen