Beschlussvorlage - 0456/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesundheitsbericht der Hagener Gesundheitskonferenz 2003/2004:Handlungsempfehlungen zur verbesserten Versorgung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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08.06.2005
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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30.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.11.2005
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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18.10.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen
nimmt den Gesundheitsbericht "Handlungsempfehlungen zur verbesserten
Versorgung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher in Hagen",
bestehend aus - Teil 1 - aus dem Jahr 2003 (Anlage 1) und die
dazugehörigen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen - Teil 2 - aus dem Jahr 2004
(Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis.
Vorgesehene
Handlungsempfehlungen und Maßnahmen, deren Umsetzung nicht der Stadt
Hagen obliegt, empfiehlt der Rat der Stadt den beteiligten Institutionen und
Einrichtungen im Rahmen der Selbstverpflichtung durchzuführen.
Vorgesehene
Handlungsempfehlungen und Maßnahmen, deren Umsetzung der Stadt Hagen obliegt,
werden im Rahmen der laufenden Verwaltungsgeschäfte ausgeführt.
Sachverhalt
Die Gesundheitskonferenz
verabschiedet nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
Gesundheitsberichte mit Handlungsempfehlungen, die nach § 24 Abs. 3 des
Gesetzes dem Rat der Stadt zuzuleiten sind.
Die Hagener
Gesundheitskonferenz hatte das Thema "Verhaltensauffällige Kinder und
Jugendliche" als wichtig eingestuft und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zu diesem Thema Handlungs-
bzw. Maßnahmenempfehlungen erarbeitet hat. Diese Empfehlungen sind in zwei
Berichten enthalten, die als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind. Eine
Auflistung der Maßnahmen enthält nochmals zusammenfassend Anlage 3.
Entsprechend
der gesetzlichen Vorgabe erfolgt die Umsetzung der Empfehlungen für die
Mitglieder der Hagener Gesundheitskonferenz unter Selbstverpflichtung der
Beteiligten.
Die Maßnahmen der Stadt können ausnahmslos im Rahmen
laufender Verwaltungstätigkeiten abgewickelt werden.
Mit dem Gesetz über den
öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), in Kraft seit dem 1.1.1998, wurde die
Gesundheitsberichterstattung als Steuerungsinstrument des kommunalen
Gesundheitswesens eingeführt. Sie hat die Aufgabe, für die Politik, die
Fachöffentlichkeit und die Bevölkerung Informationen über die
gesundheitliche Situation der Bevölkerung, über Gesundheitsrisiken und über
die Versorgung mit Gesundheitsleistungen zur Verfügung zu stellen und
Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Sie bildet eine Grundlage für kommunale
Planungs- und Umsetzungsprozesse und dient zugleich als ergänzendes Instrument
zur Umsetzung, und Qualitätssicherung der Empfehlungen der kommunalen
Gesundheitskonferenz.
Die Gesundheitskonferenz
verabschiedet aufgrund der Gesundheitsberichte Handlungsempfehlungen, die sie
dem Rat der Stadt zuleitet (§ 24 Abs. 3 ÖGDG).
Die Hagener
Gesundheitskonferenz hatte das Thema "Verhaltensauffällige Kinder und
Jugendliche" als wichtig eingestuft und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, damit Handlungs- bzw.
Maßnahmenempfehlungen zu diesem Thema erarbeitet werden.
Diese
Empfehlungen sind in zwei Berichten enthalten, die als Anlagen beigefügt sind.
Nunmehr soll die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen und Maßnahmen weiter
verfolgt werden. Eine Auflistung der Maßnahmen enthält nochmals zusammenfassend
Anlage 3. Sie teilen sich auf in solche, deren Umsetzung der Stadt Hagen
obliegt (Anlage 3, I), in solche, die durch andere Institutionen und
Einrichtungen umzusetzen sind (Anlage 3, II) und in weitere, deren Umsetzung
der Stadt und anderen Institutionen und Einrichtungen gemeinsam (Anlage 3, III)
obliegt.
Die Maßnahmen der Stadt können ausnahmslos im Rahmen laufender
Verwaltungstätigkeiten abgewickelt werden.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe erfolgt die Umsetzung der
Maßnahmen für die Mitglieder der Hagener Gesundheitskonferenz unter
Selbstverpflichtung der Beteiligten.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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84,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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96,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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31,8 kB
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