Beschlussvorlage - 0763/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 -Ortseingang Reh- hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
15.11.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.11.2005
|
Beschlussvorschlag
Die
Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken
im Bereich des Ortseinganges Reh mit dem Hohenlimburger Bauverein Immobilien
GmbH einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der erforderlichen
Erschließungsanlage abzuschließen.
Sämtliche
Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.
Über
die vom Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form
einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Sachverhalt
Im Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 - Ortseingang Reh - ist zur Erschließung von Wohnbaugrundstücken zwischen den Straßen “Alter Reher Weg” und Auf dem Bauloh” eine öffentliche Anliegerstraße als Verkehrsmischfläche festgesetzt worden.
Der Erschließungsträger beabsichtigt, einen Teil der Grundstücke zu bebauen und die Erschließung durchzuführen.
Aus diesem Grunde hat der Erschließungsträger den
Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die
erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Einrichtung
für deren Entwässerung und Beleuchtung und für alle Maßnahmen, die für die
Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.
Der Erschließungsträger ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen
auf seine Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der
Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.
Die Herstellungskosten für die Erschließungsanlage betragen ca. 80.000,-
EURO.
Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen dem Erschließungsträger und der SEH sichergestellt.
Über die von dem Erschließungsträger aufzubringenden Gesamtkosten von ca.
80.000,- EURO wird eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft verlangt.
Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit dem Hohenlimburger Bauverein Immobilien GmbH einen Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.
Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist als Anlage beigefügt.
