Beschlussvorlage - 0698/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradangebotsstreifen Eugen-Richter-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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13.09.2016
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Sachverhalt
Begründung
Örtliche Situation:
Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten erhielt die Eugen- Richter- Straße eine neue Fahrbahndecke zwischen der Gutenbergstraße und der Tunnelstraße.
Im weiteren Verlauf der Eugen-Richter- Straße ist die Asphaltdeckschicht noch in einem guten Zustand. Dieser Abschnitt wurde im Rahmen der Maßnahme „Anbindung der Eugen-Richter-Straße an die Südumgehung Haspe- Konrad- Adenauer- Ring“ hergestellt.
Planung:
Die vorhandenen Fahrspurbreiten zwischen 7,00 m und 8,00 m erlauben die Markierung von Radschutzstreifen im betrachteten Abschnitt.
Nur im Bereich zwischen Ewaldstraße und Tunnelstraße, Fahrtrichtung Haspe, ist die Fahrbahn so schmal, dass wegen der erforderlichen Schutzbreite von 75 cm bei Randparken keine Markierung möglich wäre.
Um eine homogene Durchgängigkeit zu erzielen schlägt die Verwaltung vor, das Parken im Randbereich auf diesem kurzen Teilstück zu verbieten- es handelt sich um 3 Längsparkmöglichkeiten. Da die Akzeptanz dieses Parkverbotes wohl nicht gegeben sein wird, soll der Bereich durch Poller abgesperrt werden.
Kostensituation:
Es addieren sich insgesamt ca. 1.100 laufende Meter Schmalstrichmarkierung.
Inklusive Verkehrssicherung muss mit ca. 10,- € / lfm netto gerechnet werden, so dass sich Baukosten von ca. 11.000,- € ergeben.
Für 6 Poller werden 3.600,- € veranschlagt.
Inkl. Mehrwertsteuer und WBH- Kosten werden ca. 18.000,- € angesetzt.
Die Finanzierung erfolgt aus der Stellplatzablöse, da diese für Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs herangezogen werden kann. (s. Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen-Landesbauordnung (BauO NRW) § 51, Abs. 6, Nr. c.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen (GS) |
Finanzstelle: | 5000228 | Bezeichnung: | Inst. Straßen GVFG Eugen-Richter-Str. |
| Finanzpos. | Gesamt | 2016 | 2017 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) | 785200 | 18.000 € | 18.000 € |
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Eigenanteil |
| 18.000 € | 18.000 € |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann gesichert werden (Finanzierung aus Stellplatzablöse; § 22 Abs. 3 GemHVO) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die Markierung der Radschutzstreifen auf der Eugen-Richter-Straße von der Gutenbergstraße bis zur Rehstraße, sowie das Aufstellen von sechs Pollern in Höhe von ca. 18.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz zu aktivieren. |
Dabei erfolgt die Aktivierung der Markierungsarbeiten (11.000,00 € + ant. WBH-Kosten 2.562,00 € = 13.562,00 €) auf den Straßenanlagen und wird über die entsprechende Restnutzungsdauer der betroffenen Straßenabschnitte abgeschrieben. |
Die Poller (3.600,00 € + ant. WBH-Kosten 838,00 € = 4.438,00 €) sind einzeln zu aktivieren. |
Die Restnutzungsdauer der betroffenen Straßenabschnitte beträgt im Durchschnitt 36,33 Jahre (13.562,00 € / 36,33 Jahre = 373,30, €). Die Nutzungsdauer der Poller beläuft sich auf 10 Jahre (4.438,00 € / 10 Jahre = 438,00 €). Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt demnach 811,30 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Maßnahme wird zu 100 % aus der Stellplatzablöse finanziert und führt somit zu einer Passivierung von Sonderposten auf den entsprechenden Anlagen. |
Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauern der jeweiligen Vermögensgegenstände und beträgt jährlich 811,30 €. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5 % der Herstellungskosten) | 270,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 811,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 1.081,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 811,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 270,00 € |
| gez. |
| Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
