Beschlussvorlage - 0739/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:

 

zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin :  Frau Anke Jung und

                                                                          Frau Melanie Neuhaus

 

Die Umsetzung erfolgt ab 01.11.2016.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Niederschrift über die im Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse vom Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, dem Oberbürgermeister und einem vom Haupt- und Finanzausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aufgrund eines personellen Wechsels in der Stadtkanzlei ist eine neue Bestellung der zweiten stellvertretenden Schriftführung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen vorzunehmen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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08.09.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen