Beschlussvorlage - 0677/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Schenkung des aus Spenden finanzierten Fahrzeuganhängers der Jugendfeuerwehr Hagen im Wert von 4.500 € an die Stadt Hagen dankend an.

 

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

entfällt

 

 

 

Begründung

Der aus Spenden finanzierte Fahrzeuganhänger der Jugendfeuerwehr Hagen im Wert von 4.500,-- € wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere der Werbung für das Ehrenamt, auf Großveranstaltungen von der Feuerwehr Hagen eingesetzt.

 

Da die Jugendfeuerwehr nicht in der Lage ist, den Anhänger zu unterhalten, ist die Schenkung an die Stadt Hagen beabsichtigt. Die Stadt Hagen übernimmt die Kosten der laufenden Unterhaltung und ggf. Instandsetzung. Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch die Feuerwehr Hagen.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

Die Schenkung des Fahrzeuganhängers führt zu einer Aktivierung in der Bilanz. Die aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen gesamt 4.500,--€. Der Fahrzeuganhänger ist über 11 Jahre abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 409,--€.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

Aufgrund der Schenkung ist gegengleich zur Aktivierung eine Passivierung in Höhe von 4.500,--€ vorzunehmen. Die ertragswirksame Auflösung dieses Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer des aktivierten Fahrzeuganhängers und beträgt jährlich 409,--€.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

-

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

-

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (Unterhaltung, Instandsetzung)

100,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

409,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

-

Zwischensumme

509,00

abzüglich Auflösung Sonderposten je Jahr

- 409,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

100,00 €

 

 

 

 

gez.

gez.

Christoph Gerbersmann

i.V. Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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08.09.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen