Beschlussvorlage - 0439-1/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Aufsichtsrat der HVG beschließt der Rat der Stadt Hagen die Neufassung des HVG-Gesellschaftsvertrages, wie er als Anlage 1 Bestandteil dieser Ergänzungsvorlage ist. Falls sich aus der Befassung im Aufsichtsrat oder aus formellen Notwendigkeiten noch Änderungsbedarfe ergeben, sind diese von dem Ratsbeschluss ebenfalls erfasst, sofern diese nicht wesentlich sind.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

Nach Versand der DS 0439/2016 für die Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal am 07.06.2016 hatte die Bezirksregierung (Kommunalaufsicht) noch Änderungsbedarfe mitgeteilt. So sollten die Regelungen zu

 

-            der Bindung der vom Rat gewählten Aufsichtsratsmitglieder an Ratsbeschlüsse (§ 113 (1) GO NRW)

-            den dem Rat gegenüber bestehenden Verschwiegenheits- und Unterrichtungspflichten der vom Rat gewählten Aufsichtsratsmitglieder (§ 113 (5) GO NRW) und

-            der “geborenen“ Mitgliedschaft des Oberbürgermeisters bzw. eines von ihm vorgeschlagenen städtischen Bediensteten im Aufsichtsrat der HVG (§ 113 (2) GO NRW)

 

modifiziert bzw. aufgenommen werden. Die erforderlichen Anpassungen wurden in die Paragraphen

 

-       8 Abs. 4

-       10 Abs. 3 und

-       12 Abs. 11

 

des als Anlage dieser Vorlage beigefügten Gesellschaftsvertrages aufgenommen. Die Kommunalaufsicht hat dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung, wie er in der Anlage 1 Bestandteil dieser Vorlage DS 0439-1/2016 geworden ist, zwischenzeitlich bereits zugestimmt. Am 26.09.2016 wird sich der Aufsichtsrat der HVG aufgrund der angesprochenen Ergänzungen noch einmal mit dem Gesellschaftsvertrag befassen.

 

Die Bezirksregierung hat zwischenzeitlich ferner bekräftigt, dass die Umsetzung der Regelungen zu § 108a GO NRW zwingend bis Ende 2016 zu erfolgen hat.

 

Die weiteren Informationen sind der DS 0439/2016 zu entnehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.09.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.09.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen