Beschlussvorlage - 0644/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Minikreisel Tückingstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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01.09.2016
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Sachverhalt
Vorbemerkungen:
Die Tückingstraße (Kreisstraße K 6) wird oftmals als Abkürzung zwischen den Stadtteilen Haspe und Vorhalle gewählt und zeigt daher eine entsprechend hohe Verkehrsbelastung.
Am Rande der geschlossenen Bebauung ab der Einmündung Höxterstraße steigt auch das Geschwindigkeitsniveau.
Eine Verkehrszählung im November 2015 ergab eine Querschnittsbelastung von ca. 5.500 Kfz/24 Std. und eine V85 von knapp 50 Km/Std.
Wegen vermehrter Nachfragen nach einer sicheren Querung an dieser Stelle erscheinen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich.
Planung:
Mit der Entwicklung des Neubaugebietes „Römers Hof“ und der Anbindung der Erschließungsstraße an die Tückingstraße ergibt sich zusammen mit der Detmolder Straße ein sehr symmetrischer Kreuzungspunkt. Hier bietet sich ein Umbau der Kreuzung mit einer Kreisverkehrslösung an. Wegen der geometrischen Abmessungen des Kreuzungspunktes kommt allerdings nur ein Minikreisverkehr in Frage, der gemäß der einschlägigen Richtlinie Außendurchmesser von 13 bis 25 Metern zeigen sollte. Bei der hier gewählten Lösung beträgt der Außendurchmesser 17 Meter. Der Innendurchmesser ist mit 8,00 Metern gewählt, so dass sich eine Fahrbahnbreite von 4,50 m ergibt.
Damit entspricht diese Planung komplett dem Regelwerk.
Die Realisierung dieses Kreisverkehrs kann in unterschiedlichen Ausbaustandards erfolgen:
Variante 1:
Die einfachste Variante stellt sich als „reine Markierungsvariante“ dar. Hierbei werden sowohl die Kreisfahrbahn, der Innenkreis, die Fahrbahnteiler und auch die teilweise erforderlichen verkleinerten Eckausrundungsbereiche nur markiert.
Variante 2:
In Ergänzung zur Variante 1 kann der Innenkreis aufgepflastert werden. Mit dieser Lösung wird eine bessere Geschwindigkeitsbremswirkung erreicht, da ein Überfahren des Innenkreises mit größerem Widerstand verbunden ist.
Variante 3:
Diese Variante erweitert die Ausführung um die bauliche Ausbildung des nordwestlichen Eckausrundungsbereiches. Hierdurch wird insbesondere die zügige Befahrung des Minikreisverkehrsplatzes in Fahrtrichtung Haspe unterbunden.
Variante 4:
Da mit der Anlage eines Kreisverkehrs auch Fahrbahnteiler dort angelegt werden, wo es geometrisch möglich ist, stellt auch die Errichtung eines Fußgängerüberweges eine mögliche Ergänzung dar. Die Lage eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifens) wird im südlichen Teil der Tückingstraße gewählt, da hier eine Querungsmöglichkeit zwischen Detmolder Straße und Neubaugebiet Römers Hof am sinnvollsten erscheint.
Kosten:
Da sich die Fahrbahn im betroffenen Bereich im schlechten Zustand befindet, muss grundsätzlich zunächst die Asphaltdeckschicht erneuert werden. Hierbei handelt es sich um ca. 600 m². Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Detmolder Straße in 2017 erneuert wird, kann hierfür eine Reduzierung der Fläche im Einmündungsbereich um ca. 100 m² angesetzt werden. Da sich auch die „normale“ Straßenunterhaltung in den kritischeren Bereichen beteiligen wird, kann sich die Fläche noch einmal um ca. 100 m² reduzieren.
Als Rechenwert für den Minikreisverkehr verbleiben demnach ca. 400 m² Asphaltdeckschicht- Erneuerung. Die Kosten hierfür werden mit ca. 8.000,- € angesetzt. Diese Summe muss bei allen Varianten berücksichtigt werden.
Variante 1: Für die reine Markierung werden ca. 5.000,- € geschätzt.
Variante 2: Die Aufpflasterung des Innenkreises (ca. 50 m²) erfordert ca. 8.000,- €.
Variante 3: Die bauliche Herstellung der nordwestlichen Eckausrundung (ca. 90 m²) zieht Kosten von ca. 12.000,- € nach sich.
Variante 4: Für die Anlage eines Fußgängerüberweges müssten ca. zusätzlich 20.000,- € eingeplant werden.
Realisierung:
Die vier beschriebenen Ausbaumöglichkeiten können additiv betrachtet werden. Jede Variante ist mit jeder anderen kombinierbar. Die „Grundlast“ von 8.000,- € ist- wie beschrieben- zu berücksichtigen.
Da die Akzeptanz eines Minikreisverkehrs stark durch die bauliche Gestaltung beeinflusst wird und damit zu einer erhöhten Sicherheit beiträgt, schlägt die Fachverwaltung vor, die bestmögliche Planungsvariante zu realisieren. Der Wunsch nach einer gesicherten Querung der Tückingstraße kann nur durch die Wahl der Variante 4 entsprochen werden.
Bei einer Realisierung „im Ganzen“ sind zusätzlich noch Synergien in der Baudurchführung zu erwarten, die sich positiv auf die Angebotssumme auswirken.
Daher schlägt die Fachverwaltung vor, die „Komplettlösung“ zu realisieren. Die entsprechenden Finanzmittel sind in die Haushaltsplanberatungen ab 2018 einzubringen.
Hier muss dann aber ein Ansatz über die komplette Asphaltfläche (600 m²) als Grundlast berücksichtigt werden, da die Detmolder Straße zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellt sein wird.
Es handelt sich demnach um ca. 57.000,- €..
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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