Beschlussvorlage - 0565/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Detmolder Straße von Tückingstraße bis Höxterstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Kristina Humpert
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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01.09.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Detmolder Straße ist eine Erschließungsanlage, die nur provisorisch ausgebaut ist und nunmehr endgültig hergestellt werden soll. Die endgültige Herstellung löst eine Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aus, wonach die Anlieger 90% der beitragsfähigen Ausbaukosten zu tragen haben.
Begründung
Die Bebauung an der Straße erfolgte überwiegend in den 50-ziger und 60-ziger Jahren des letzten Jahrhunderts. In diesem Zusammenhang wurden von den bauwilligen Grundstückseigentümern Verpflichtungserklärungen und Vorausleistungen auf den endgültig zu zahlenden Erschließungsbeitrag verlangt. In der Straße wurde 1969 der erforderliche Abwasserkanal verlegt. Die Straße selbst ist jedoch nur provisorisch befestigt.
Nach Abwägung verschiedener Ausbauvarianten soll nun ein „konventioneller“ Straßenausbau im Trennprinzip erfolgen. Das bedeutet die Anlage eines 1,65 m breiten Gehweges auf der nördlichen (bergauf linken) Seite und eines sogenannten Schrammbordes mit ca. 65 cm Breite auf der südlichen Seite.
Die Fahrbahnbreiten stellen sich mit 4,20 m im unteren so wie 5,20 m im oberen Teil dar. Der Ausbau erfolgt in Asphaltbauweise mit 4 cm Asphaltdeckschicht, 14 cm Asphalttragschicht und 42 cm Schotter. Das entspricht der Regelbauweise gemäß Belastungsklasse 1,0 der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12).
Es sollen ca. 10 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum angeboten werden, die entsprechend zu markieren sind. Baumpflanzungen sind nicht vorgesehen.
Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage wird im Zuge des Ausbaus komplett erneuert.
Die Straßenausbaukosten belaufen sich auf ca. 400.000,--€, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung kostet ca. 37.000,--€. Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 437.000,--€ sind zu 90% = 393.300,--€ von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zu zahlen und werden, abzüglich der bereits gezahlten Vorausleistungen in Höhe von 10.005,--€, in Höhe von 383.295,--€ umgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Produkt: | 1.54.10.02 | Bezeichnung: | Unterhaltung Gemeindestraßen |
Kostenstelle: | 56200 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
| Kostenart | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 571550 | € | 16.710,00 € | € | € |
Eigenanteil |
| € | 16.710,00 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: | 5000218 | Bezeichnung: | Straßenerneuerung Detmolder Straße |
| Finanzpos. | Gesamt | 2016 | 2017 | 2018 |
Einzahlung(-) | 688100 | -383.295,00 € | € | € | -383.295,00 € |
Auszahlung (+) | 785200 | 437.000,00 € | 100.000,00 € | 337.000,00 € | € |
Eigenanteil |
| 53.705,00 € | 100.000,00 € | 337.000,00 € | -383.295,00 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Der Ausbau der Detmolder Straße auf einer Länge von ca. 273 m führt zunächst zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwertes in Höhe von 16.710,30 € (RBW zum Stichtag 31.12.2017: 55.701,00 € x 30 %, da nur die oberen drei Straßenschichten betroffen sind). Die acht Beleuchtungsanlagen (Schneider Pötter 4 x NL20W) auf diesem Teilabschnitt der Straße haben keinen RBW mehr. Die im Zuge des Ausbaus anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 437.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 400.000,00 € auf die Straße (Fahrbahn und Gehweg/Schrammbord) und 37.000,00 € auf die Beleuchtungsanlage. Die Straße ist über 55 Jahre, die Beleuchtung über 25 Jahre abzuschreiben. Somit beträgt der jährliche Abschreibungsaufwand 8.753,00 € (Straße: 400.000,00 € / 55 Jahre = 7.273,00 €; Beleuchtungsanlage: 37.000,00 € / 25 Jahre = 1.480,00 €) |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da es sich beim Ausbau der Detmolder Straße um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sind für die Straße und die Beleuchtungsanlage voraussichtlich Beitragseinnahmen in Höhe von 383.295,00 € als Sonderposten zu passivieren. Die Auflösung dieser Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung und führt somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 7.696,00 € (Straße: (400.000,00 € x 90% Beitrag =360.000,00 - 10.005,00 €) / 55 Jahre = 6.364,00 €; Beleuchtungsanlage: (37.000,00 € x 90% Beitrag = 33.300,00) / 25 Jahre = 1.332,00 €). Die bereits als Vorauszahlung geleisteten Beiträge in Höhe von 10.005,00 € wurden zur Eröffnungsbilanz nicht bilanziert und können somit nicht als Sonderposten passiviert werden. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (2%) | 1.074,00 € |
10b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 6.555,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 8.753,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 16.382,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo) | -7.696,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 8.686,00 € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. Thomas Grothe |
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(Beigeordneter VB 5) |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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560,7 kB
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