Beschlussvorlage - 0723/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Neubau einer Kindertageseinrichtung im Volmepark wird zugestimmt.

Die Maßnahme wird zum Kindergartenjahr 2017/2018 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Kindertageseinrichtung der Caritas am Remberg muss zum Kindergartenjahr 2017/2018 aus Gründen des Brandschutzes um zwei Gruppen reduziert werden. Eine ersatzlose Schließung der Gruppen ist aufgrund der nicht bedarfsgerechten Versorgungslage im Sozialraum Innenstadt nicht zu vertreten. Das Grundstück an der Ricarda-Huch-Schule bietet Platz für den Neubau einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung, die, wegen der weiteren Versorgung der Kinder vom Remberg, von der Caritas betrieben werden soll.

 

 

Begründung

Bei der turnusmäßigen Brandschutzprüfung in der Kindertageseinrichtung St. Engelbert am Remberg, die sich in Trägerschaft der Caritas befindet, wurde dem Träger aufgrund der aktuell bestehenden Brandschutzverordnung untersagt, die oberen Etagen weiterhin als Kindertageseinrichtung zu betreiben. Eine ersatzlose Schließung der Gruppen ist für den Sozialraum Innenstadt/Oberhagen/Remberg aus Sicht der Jugendhilfeplanung nicht zu vertreten.

 

Der Sozialraum zählt zu den Sozialräumen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen durch die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien und den Zuzug aus Südosteuropa seit Ende 2014 extrem angestiegen. 2015 hatten ca. 76% der Kinder im Sozialraum einen Migrationshintergrund. Die Anteile an Kindern von Alleinerziehenden sind in den letzten beiden Jahren wieder angestiegen. Im Jahr 2015 lebten im Sozialraum Innenstadt 19,4 % aller Kinder unter sechs Jahren mit nur einem Elternteil zusammen. 42% aller Kinder unter sechs Jahren leben in Familien mit SGB II- Bezug.

Zur Erreichung der 38% Versorgungsquote im U3-Bereich fehlen im laufenden Kindergartenjahr für den Sozialraum Innenstadt ca. 110 Plätze; für die drei bis sechs jährigen besteht noch ein Versorgungsbedarf von ca. 46 Plätzen.

 

Aufgrund des dargestellten Bedarfes und der einmaligen Gelegenheit, ein Innenstadtgrundstück mit ausreichendem Außengelände nutzen zu können, ist der Neubau einer sechsgruppigen Einrichtung vorgesehen. Geplant sind drei  Gruppen vom Typ I (20 Kinder), eine Gruppe vom Typ II (10 Kinder), eine Gruppe vom Typ III (25 Kinder) und eine heilpädagogische Gruppe.

Durch die räumliche Nähe zum Remberg ist es möglich, die beiden zuvor genannten Gruppen aufzufangen und darüber hinaus weitere Plätze zur Versorgung der Bedarfe in der Innenstadt zu schaffen.

Das Grundstück, das für den Gemeinbedarf vorgesehen ist, befindet sich auf dem Flurstück 49, rechts der Zufahrt zur Ricarda-Huch-Schule. Städtebaulich bestehen keine Bedenken. Eine Baugrunduntersuchung wurde bereits in Auftrag gegeben. Darüber hinaus fand eine erste Abstimmung mit dem Landesjugendamt bezüglich der Erteilung einer Betriebserlaubnis statt. Das Landesjugendamt würde der grundsätzlichen Planung zustimmen. Zur Versorgung von Kindern mit Behinderung im Innenstadtbereich ist vorgesehen, die neue Kindertageseinrichtung mit einem inklusiven Raumprogramm (Heilpädagogische Gruppe, HPK) zu versehen. Im Vorfeld der hier vorgeschlagenen Lösung sind bereits mehrere Standorte im Innenstadtbereich geprüft worden, die jedoch alle nicht realisierbar waren. Da die Gruppen der Kindertageseinrichtung am Remberg zum Kindergartenjahr 2017/2018 ausgelagert werden müssen, soll die neue Kindertageseinrichtung in Modulbauweise errichtet werden.

 

Aufgrund einer Baukostenschätzung sind für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von ca. 1.900.000 € zu beziffern.

Zur Finanzierung der Maßnahme wird seitens des Trägers der Einrichtung ein Antrag auf Investitionsfördermittel aus dem neuen Programm des Landes NRW zum Ausbau von Ü3-Plätzen beantragt. Für die Maßnahme können Fördermittel für 27 neue Ü3-Plätze i.H.v. insgesamt 486.000 € (27 x 20.000 € abzgl. 10 %-igem Eigenanteil) beantragt werden. Von der benannten Fördersumme werden insgesamt 85.050 € für die Ausstattung der geförderten Plätze abgezogen (Ausstattung = 3.500 € ./. 10 %-igem Eigenanteil x 27 Plätze). Die Einnahme der Zuwendungssumme erfolgt durch die Stadt Hagen. Der Anteil für die Ausstattung wird an den Caritasverband weitergeleitet. Für die Baumaßnahme verbleiben 400.950 €, die seitens des Trägers der Einrichtung zur Finanzierung der Baumaßnahme eingebracht werden. Durch den Einsatz der Fördermittel verbleibt ein durch die Stadt Hagen zu finanzierender Eigenanteil i.H.v. 1.499.050 €. Dieser Eigenanteil wird aus den zur Verfügung stehenden Mitteln nach dem Belastungsausgleichsgesetz (Konnexitätsmittel) finanziert.

 

Das Gebäude wird für den Betrieb der Einrichtung an den Träger Caritasverband vermietet.

Die im Kinderbildungsgesetz verankerte Mietpauschale ist neben dem gem. § 20 Abs. 2 KiBiz vorgesehenen Betrag auch aufgrund des o.g. Investitionszuschusses zu kürzen. Die Mietpauschale i.H.v. 10,51 €/qm für das Kindergartenjahr 2017/2018 reduziert sich daher auf 7,69 €/qm. Unter Berücksichtigung der 1,5 %-igen jährlichen Steigerung ergibt sich daraus über 20 Jahre ein zu erzielender Mietertrag i.H.v. rund 1.970.000 € für fünf nach KiBiz geförderten Gruppen. Hiervon ist jedoch der kommunale Zuschuss zu den Betriebskosten (Mietkostenzuschuss) i.H.v. rund 1.014.500 € abzuziehen, sodass eine Nettorefinanzierung von rund 955.500 € verbleibt.

 

Der Mietanteil für die sechste Gruppe, die als HPK-Gruppe implementiert werden soll, ist gesondert mit dem Träger zu verhandeln, da die finanzielle Ausstattung einer HPK-Gruppe ungleich einer KiBiz-Gruppe ist. Die noch zu beziffernde Summe würde der Refinanzierung der Baumaßnahme zu Gute kommen.

 

Der Träger der Einrichtung wird mit der Stadt Hagen ein langfristiges Mietverhältnis eingehen. Hierzu wird es eine gesonderte Anmietungsvorlage seitens des Fachbereiches Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen geben. Bestandteile dieser Vorlage sind die Mietanteile der HPK-Gruppe sowie Angaben zum Gebäudeunterhaltungsaufwand und den sonstigen Betriebskosten.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist zum Kindergartenjahr 2017/2018 vorgesehen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2016

2017

2018

2019

Ertrag (-)

414200

-77.463,70

-187.997,28

-193.058,80

Ertrag (-)

416940

-17.010 €

-17.010 €

-17.010 €

Aufwand (+)

548500

17.010 €

17.010 €

17.010 €

Aufwand (+)

531800

206.979,93

502.383,79

516.060,80

Eigenanteil

 

129.516,23

314.386,50

323.002,00

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

500169

Bezeichnung:

Baukosten Neu- und Anbau Kita

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2016

2017

2018

2019

Einzahlung(-)

681200

-1.985.050 €

-1.985.050

Auszahlung (+)

785100

1.900.000 €

1.900.000

Auszahlung (+)

781800

85.050 €

85.050  €

Eigenanteil

 

0 €

0

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung erfolgt in voller Höhe aus Fördermitteln und Mitteln des Belastungsausgleichsgestz (Konnexmittel)

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für den Neubau der sechsgruppigen Kindertageseinrichtung im Volmepark in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Die Stadt Hagen ist Eigentümer der Einrichtung. Betrieben wird die Kita durch die Caritas, welche einen langfristigen Mietvertrag erhält. Unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 70 Jahren beträgt der jährliche Abschreibungsaufwand für das in Raummodulbauweise errichtete Gebäude 27.143,-- €.

 

Da die anzuschaffende Ausstattung Eigentum der Caritas ist, sind die hierfür anteiligen Fördermittel in Höhe von 85.050,-- € an diese weiterzuleiten und als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Da die Zweckbindungsfrist der Fördermittel zum Ausbau von Ü3-Plätzen bei 5 Jahren liegt, beträgt der jährliche Abgrenzungsbetrag hierfür 17.010,-- €. Dieser führt zu Aufwand in der Ergebnisrechnung.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Für den Neubau der Kita werden Mittel aus dem Fiskalpakt für die Bereitstellung von zusätzlichen U-3 Plätzen beim LWL in Höhe von 400.950,-- € beantragt. Die restliche Finanzierung erfolgt aus Konnexmitteln, sodass eine 100 %ige Finanzierung des Projektes (1,90 Mio. €) erfolgt. Diese Einnahmen sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. Die jährliche ertragswirksame Auflösung der Sonderposten beträgt somit 27.143,-- €

 

Parallel zur Bilanzierung des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für die Weiterleitung der anteiligen Fördermittel für Ausstattungsgegenstände ist auf der Passivseite der Bilanz ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Dieser ist in Anlehnung an die Zweckbindungsfrist ebenfalls über 5 Jahre abzugrenzen und führt in der Ergebnisrechnung zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 17.010,-- €.

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

27.143,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

27.143,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

gez.

gez.

Erik O.Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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08.09.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.09.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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22.09.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen