Beschlussvorlage - 0096/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle Süd / Steinbruch - hier: Abschluss einer 1. Vertragsergänzung zum Erschließungsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maximilian Reineke
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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31.08.2016
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Geplant
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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20.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbau-grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle Süd / Steinbruch - mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) eine 1. Vertragsergänzung zum Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen vom 09.12.2015 abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.
Realisierungszeitpunkt: Oktober 2016
Sachverhalt
Begründung
Der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Nord haben in ihren Sitzungen am 16.6. bzw. 17.6.2015 (Vorlage 0578/2015) dem Abschluss eines Erschließungsvertrages über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle Süd / Steinbruch - zugestimmt.
Der Erschließungsträger beabsichtigt nun, die Straße „In den Erlen“ ebenfalls auszubauen, da hierdurch zwei weitere Baugrundstücke im Bereich der Satzung nach § 34 BauGB „In den Erlen“ erschlossen werden sollen. Die Straße ist im Bebauungsplan Nr. 8/00 (526) - Vorhalle Süd / Steinbruch - als öffentliche Verkehrsmischfläche festgesetzt.
Aus diesem Grunde hat er den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraße einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung und Beleuchtung umfasst. Der Erschließungsträger ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen. Die unentgeltliche Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.
Die Herstellungskosten betragen ca. 52.500 €.
Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen dem Erschließungsträger und dem WBH sichergestellt.
Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, wird der Abschluss eines Ergänzungsvertrages zum Erschließungsvertrag vom 09.12.2015 mit der HEG vorgeschlagen.
Der Entwurf des Vertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die unentgeltliche Übernahme der öffentlichen Straße „ In den Erlen“ inklusive Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen (siehe Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Sachschenkung in Höhe von 52.500,00 € dar. Die im Rahmen der Sachschenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren und entsprechend ihrer Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung führt zu Aufwand in der Ergebnisrechnung. Unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer für Straßen von 55 Jahren ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 954,55 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Parallel dazu sind auf der Passivseite der Bilanz Sonderposten in gleicher Höhe zu bilden, die den jährlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die hinterlegten Nutzungsdauern der aktivierten Vermögensgegenstände finanziert. Die Ergebnisrechnung ist in der Gesamtbetrachtung somit ausgeglichen. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5 % der Herstellungskosten) | 787,50 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 954,55 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 1742,05 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -954,55 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 787,50 € |
gez. | gez. |
Thomas Grothe Technischer Beigeordneter | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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