Beschlussvorlage - 0693/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Möglichkeiten eines Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt von Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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31.08.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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20.09.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Negative Entwicklungstendenzen in der Hohenlimburger Innenstadt erfordern eine umfassende Auseinandersetzung mit der weiteren Entwicklung dieses Versorgungszentrums. Das Büro plan-lokal hat eine Kurzexpertise erarbeitet und mögliche Strategien, Maßnahmen und Fördermöglichkeiten aufgezeigt.
Das weitere Vorgehen ist abhängig von der Entscheidung über die zukünftigen Arbeitsprioritäten der Planungsverwaltung.
Begründung
In der Hohenlimburger Innenstadt sind seit geraumer Zeit negative Entwicklungstendenzen erkennbar. Als zentrale Problemlage gilt die quantitativ und qualitativ defizitäre Angebotssituation des Einzelhandels, die eine unzureichende Bindung der Hohenlimburger Bürgerinnen und Bürger an das Zentrum zur Folge hat. Die Anzahl der Ladenleerstände hat ein alarmierendes Ausmaß angenommen. Es zeigen sich zudem weitere funktionale und auch städtebauliche Handlungsbedarfe.
Um diesem Trend zu begegnen, muss die Innenstadt ihre Stärken wieder besser zur Geltung bringen. Das heißt in erster Linie: die Konzentration von Geschäften verschiedener Branchen, verbunden mit lebendiger Nutzungsmischung, attraktivem öffentlichem Raum, sowie kulturellen und sozialen Angeboten. Hierfür ist eine gesamtkonzeptionelle Herangehensweise erforderlich.
Trotz des Potenzials der Hohenlimburger Innenstadt und einem hohen Engagement der Bürgerschaft und insbesondere der Werbegemeinschaft Hohenlimburg ist der Handlungsdruck so groß, dass ohne finanzielle und auch personelle Unterstützung eine Verbesserung dieser Situation nicht erreicht werden kann.
Darüber hinaus sind zentrenschädliche Einzelhandelsnutzungen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zu verhindern.
In diesem Zusammenhang ist auf die Vorlage Nr. 0694/2016 und einen weiteren TOP in der Sitzung am 31.8.16 zu verweisen, in der die geplante Neuansiedlung eines Drogeriemarktes und die Erweiterung des Lidl-Marktes am Gotenweg beschrieben werden.
Für eine positive Entwicklung der Innenstadt ist die konsequente Umsetzung der beschlossenen Ziele des Einzelhandelskonzeptes erforderlich. Es beschreibt die Priorität der Zentrenstärkung. Diesbezüglich sollen Einzelhandelsansiedlungen an nicht integrierten Standorten, außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, grundsätzlich vermieden werden. Dabei sind auch die Ziele der Landesplanung vorrangig zu berücksichtigen. Das Ansiedlungsvorhaben im Bereich am Gotenweg ist thematisch hierbei zu berücksichtigen. Beide Entscheidungen sollten im Gesamtzusammenhang diskutiert werden.
Was ist ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) ?
Ein Integriertes Handlungskonzept ist ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. Es beruht auf der ganzheitlichen Betrachtung eines abgegrenzten Teilraumes. Es ermittelt städtebauliche, funktionale oder sozial-räumliche Defizite. Neben einer Bestandsaufnahme und einer Stärken-Schwächen-Analyse enthält das Konzept die Beschreibung einer Gesamtstrategie und beschreibt Handlungsfelder und Maßnahmen, die geeignet sind, die Gebietsentwicklung positiv zu beeinflussen. Dazu gehört eine Zeit- und Kostenermittlung.
Das Büro plan-lokal aus Dortmund wurde beauftragt, auf Grundlage bestehender Untersuchungen (z.B. Masterarbeiten) eine Kurzexpertise zu erstellen, um Möglichkeiten, Zielsetzungen und Maßnahmen zu beschreiben, die für Hohenlimburg zu einer positiven Entwicklung der City beitragen können. Als Vorbereitung auf ein Integriertes Handlungskonzept wurde geprüft, ob Mittel der Städtebauförderung zur Unterstützung der Stärkung und Aufwertung der Innenstadt beantragt werden können. Die Erarbeitung wurde begleitet durch interdisziplinäre Workshops, an denen alle Fachbereiche der Verwaltung beteiligt waren. Deren Einschätzungen auf Machbarkeit der diskutierten Ziele wurden somit bereits berücksichtigt.
Beschreibung der Expertise
Die Expertise enthält erste Bausteine für ein IHK. Sie grenzt den Untersuchungsraum ab, analysiert die städtebauliche, ökonomische, infrastrukturelle und soziodemographische Situation, definiert Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken. Sie erstellt Leitbilder, Handlungsfelder und Ziele. Es folgen Maßnahmen, die zur Umsetzung der Gesamtstrategie in einem bestimmten Zeitraum, mit bestimmten Kosten und Akteuren beschrieben werden. Anschließend erfolgt eine Aufstellung der Kosten und Fördermöglichkeiten.
Die ausführlichen Darstellungen entnehmen Sie bitte der Expertise, die als Anlage beiliegt.
Kurzzusammenfassung der wesentlichen Bausteine
Nach der Stärken- und Schwächenanalyse wurden folgende Handlungsfelder definiert:
- Stadtgestalt und Baustruktur
- Lokale Ökonomie
- Wohnen und Wohnumfeld
- Mobilität und Verkehr (zentrales Thema ist die Nutzung der Fußgängerzone)
- Freizeit, Kultur und Tourismus
- Bildung und soziale Infrastruktur
- Stadtteilmanagement und Prozessbegleitung
Die in diesen Handlungsfeldern beschriebenen Ziele bedingen sich gegenseitig und stehen in engem Wirkungszusammenhang. Die gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen sind in der Expertise ausführlich dargestellt. Anschließend wurde mit allen Teilnehmern des Workshops eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen.
Als sogenannte Leitprojekte (definiert aufgrund der Bedeutung für die Entwicklung, technische finanzielle und zeitliche Umsetzbarkeit sowie Förderfähigkeit) wurden folgende Maßnahmen definiert:
- Erstellung eines IHK (incl. Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung…)
- Umbau des Rathauskomplexes
- Städtebauliche Entwicklung des Geländes am Langenkamp
- Einrichtung eines Citymanagements (eine Citymanagerin wurde bereits von der Werbegemeinschaft engagiert)
- Umnutzung des Wohn- und Geschäftshauses an der Freiheitsstraße 22 zu einem Kultur- und Freizeitzentrum
Im Anschluss erfolgte eine Zusammenstellung der Maßnahmen mit einer ersten Kostenschätzung für den Zeitraum 2017-2021. Für die Aufnahme in die Städtebauförderung ist eine Kostenschätzung erforderlich, auch wenn zum derzeitigen Zeitpunkt eine detaillierte Ausgestaltung der Maßnahmen noch nicht abgeschlossen ist.
Auf Grundlage der durch den Gutachter vorgeschlagenen und mit der Verwaltung abgestimmten Projektideen sind folgende Kosten ermittelt worden:
Gesamtkosten:6.380.000 €
Förderfähiger Anteil:3.504.000 €
Privatanteil :2.000.000 €
Eigenanteil Stadt Hagen:871.000 €
Fazit:
Die Expertise hat gezeigt, dass es in der Hohenlimburger Innenstadt nicht alleine um die Zukunftsfähigkeit des Einzelhandels geht, sondern vielmehr um ein breit angelegtes Handlungsprogramm zum Umgang mit funktionalen, städtebaulichen, verkehrlichen und freiraumplanerischen Entwicklungen. Sie zeigt auch, dass eine Aufwertung bzw. Wiederbelebung der Innenstadt unmittelbar mit einer Steigerung der Attraktivität der täglichen Nutzungen der City verbunden ist. Dabei gilt es in den Handlungsbereichen „Lokale Ökonomie“, „Wohnen und Wohnumfeld“, „Freizeit, Kultur und Tourismus“ und „Mobilität und „Erreichbarkeit“ Angebote und Qualitäten zu entwickeln, die eine Nutzung der Innenstadt gegenüber nicht integrierten Standorten attraktiver werden lassen. Dafür ist es erforderlich, einen partizipativen Prozess zu gestalten, der Kooperationen zwischen öffentlicher und privater Hand entstehen lässt und der privates Engagement sowie private Investitionen auslöst.
Die Expertise benennt größere und kleinere sowie öffentlich und privat getragene Maßnahmen.
Es handelt sich um städtebauliche Konzepte und Planungen, unterstützende Organisations- und Beratungsangebote, Verbesserungen im Wohnumfeld, Modernisierungen von Gebäuden und Umgestaltung im öffentlichen Raum, die zur Stärkung der Innenstadt notwendig sind.
Die Kurzexpertise ist eine Diskussionsgrundlage und offen für zusätzliche Ideen und Projektvorschläge aus den Reihen der Bürgerschaft und der lokalen Akteursgruppen. Sie dient als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage der Verwaltung und der politischen Gremien der Stadt Hagen.
Dies alles erfordert ein mehrjähriges, kontinuierliches Handeln, verbunden mit einem erheblichen Einsatz von Personal und Haushaltsmitteln sowie die begleitende Förderung durch das Land.
Ein solches umfangreiches Projekt kann nicht im Rahmen des laufenden Tagesgeschäftes der Verwaltung abgewickelt werden. Bis ca. 2018/19 sind erhebliche Personalkapazitäten der Planungsverwaltung im Programm „Soziale Stadt“ in Wehringhausen gebunden. Hierfür sind ca. 5 Ingenieurstellen aus den Disziplinen Städtebau, Freiraumplanung/Landschaftsarchitektur und Verkehrs-planung gebunden.
Als weitere Prioritäten sind bisher im aktuell in der Bearbeitung befindlichen Arbeitsprogramm des Fachbereiches 61 die Umsetzung der vom Rat beschlossenen Projekte „Neuaufstellung FNP“ und „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ vorgesehen. Darüber hinaus wird auch die Erarbeitung und Umsetzung eines „Integrierten Handlungskonzeptes für die Hagener Innenstadt“ gefordert.
Alle Beschlüsse können aus personellen und finanziellen Gründen nicht gleichzeitig abgearbeitet werden.
Deshalb muss die Frage der Fortsetzung des Projektes IHK Hohenlimburg im Kontext der übrigen geplanten bzw. beschlossenen Maßnahmen und der vorhandenen Personalkapazitäten gesehen werden.
Darüber wird der Stadtentwicklungsausschuss in der Septembersitzung im Zusammenhang mit den Arbeitsprioritäten des Fachbereiches 61 beraten. In gleicher Sitzung wird auch die Studie der Hohenlimburger Innenstadt vorgestellt werden.
Weiteres Vorgehen
Aus gutachterlicher Sicht ist die Förderfähigkeit gegeben. Es sollte die Aufnahme in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ angestrebt werden. Zur Abklärung ist ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung und dem Ministerium erforderlich. Darüber hinaus ist eine noch genauere Kostenschätzung zu erstellen und diese - bezüglich des erforderlichen Eigenanteils der Stadt – mit der Kämmerei abzuklären.
Bei einem positiven Votum seitens des Fördermittelgebers, der politischen Willensbekundung zur Fortführung des Prozesses und der Freigabe bezüglich des Eigenanteils, gilt es, die Kurzexpertise zu einem integrierten Handlungskonzept zu vervollständigen.
Diese Entscheidung ist allerdings vor dem Hintergrund der Prioritätendiskussion bezüglich weiterer wichtiger Planungsprozesse in der Stadt und der personellen Ressourcen zu fällen.
Hinweis: In der Anlage des Allris befindet sich die vollständige Expertise, incl. des Anhangs über die Richtlinien zu den Förderbestimmungen. Aus Kostengründen wurde bei der Druckversion auf diesen Anhang verzichtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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31.08.2016 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die Kurzexpertise des Büros plan-lokal zum Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt zur Kenntnis.
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, im Rahmen ihrer Beratung über die Prioritätenliste des Arbeitsprogramms für den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (FB 61) folgenden Beschluss zu fassen, und stellt eine finanzielle Förderung von Bausteinen zur Erarbeitung des genannten Förderantrages aus bezirksbezogenen Mitteln in Aussicht:
- Die weitere Bearbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt in Hohenlimburg wird aufgrund des dringend gebotenen Handlungsbedarfes so priorisiert, dass personelle Ressourcen im FB 61 für die Vorbereitung eines Förderantrags für das Jahr 2018 / 2019 zur Verfügung stehen.
- Die entsprechenden Eigenmittel für die in der Vorlage beschriebene, mögliche Förderung sind im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Haushaltsjahr 2018 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 6 |
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SPD | 5 |
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Bürger für Hohenlimburg | 2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||