Beschlussvorlage - 0623/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Dem Ausbau der Enneper Straße (L 700) zwischen „An der Wacht“ und Stadtgrenze Gevelsberg in der dargestellten Art und Weise wird zugestimmt..

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

Für den Abschnitt der ehemaligen Bundesstraße 7 - Enneper Straße- jetzt Landesstraße 700- sollte eine Fahrbahndeckensanierung erfolgen. Hierfür war bereits ein entsprechender Zuschussantrag gestellt worden.

Es erscheint jedoch sinnvoll, in der Ortslage Westerbauer (zwischen der Stadtgrenze Gevelsberg und der Straße „An der Wacht“) die L 700 im Vollausbau zu erneuern, da sich- nicht zuletzt durch die Revitalisierung der sogenannten „Brandt.- Brache“- einige Veränderungen im Verkehrsraum ergeben werden. Außerdem stellt eine Neuordnung der Verkehrsflächen einen baulichen Verknüpfungspunkt zur Gemeinde Gevelsberg dar, die die L 700 ebenfalls sehr aufwendig umgestalten.

 

 

Begründung

 

 

1.Bestehende Situation

 

Die L 700 - Enneper Straße (früher B7) - ist von jeher eine wichtige örtliche/überörtliche Ost-West-Straßenverbindung. Bei der Verkehrszählung 2014 wurden rund 15.000 Kfz/24h gezählt, der LKW-Anteil beträgt ca. 5,0%.

 

Die L 700 ist im Umbauabschnitt BAB-Umleitungsstrecke der A1 zwischen den An-schlussstellen AS Gevelsberg und AS Volmarstein. Der betroffene Abschnitt ist aus-gewiesene Schwerlastverkehrsstrecke.

 

Im angesprochenen Abschnitt der Enneper Straße (L 700) ist teils Wohnen, teils Ge-werbe und Einzelhandelsnutzungen vorhanden. Im Bereich des ehemaligen Brandt-Geländes sind die Ansiedlung neuer Einzelhandelsbetriebe sowie ein Gesundheitszentrum geplant. Im Zuge der Umsetzung dieser Pläne werden die Einzelhandelsbetriebe an der Südstraße  zurückgenommen.

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der zu breiten Fahrbahn ist die L 700 nicht nur für schwache Verkehrsteilnehmer in Verkehrsspitzenzeiten und Abschnitten ohne Lichtsignalanlagen oder Mittelinseln als Querungshilfen ein nahezu unüberwindbares Hindernis.

Aus immissionstechnischen Gründen (Feinstaub) ist die Geschwindigkeit in einem Teilbereich des Bauabschnitts auf 30 km/h reduziert. Hier befinden sich auch Ge-schwindigkeitsüberwachungsanlagen für beide Fahrtrichtungen.

Anlagen für den Radverkehr sind nicht vorhanden.

Wegen der hohen Verkehrsbelastung, der vorhandenen Ausbauqualität und des Alters sind die Fahrbahn aber auch Gehwege und Parkstreifen deutlich abgängig.

 

 

Die Baustrecke hat eine Länge von ca. 800m. Der umzubauende Streckenabschnitt ist beidseitig vollständig angebaut. Der Straßenquerschnitt zwischen den privaten Grundstücken (Einfriedungen bzw. Hausfronten) beträgt zwischen 18,0m/ 20,0m, im westlichen Teilbereich bis zu 32,0m.

Die vorhandene Streckencharakteristik wird durch eine überbreite Fahrbahn mit beid-seitigen Mehrzweckstreifen und begleitenden Gehwegen geprägt. Die Querschnittsaufteilung ist einseitig dominierend auf den fließenden Verkehr ausgerichtet.

Die L 700 ist Hauptträger des ÖPNV (Busverkehr der Hagener Straßenbahn).

 

 

2. Planung:

 

 

Die geplante Maßnahme umfasst neben der Herstellung der Fahrbahn den Bau von beidseitigen nicht benutzungspflichtigen Radwegen mit den jeweiligen Sicherheitsstreifen zum Parkstreifen/Fahrbahnrand, den Bau von Mittelinseln als sichere Fußgänger-/Radfahrerüberquerungshilfen, den Bau einer Mittenflexibilität für Abbiegevorgänge/Überquerungen etc. und die Integrierung des ÖPNV sowie eine ortsgerechte Gestaltung mit Begrünung. Mit der Maßnahme werden 4 Bushaltestellen barrierefrei umgestaltet.

Die überbreite Fahrbahn der L 700 wird auf die notwendige Breite reduziert, die Geh-wege werden ausgebaut und teilweise Parkstreifen vorgesehen. Insgesamt wird die angemessene Verteilung der Verkehrsflächen für alle Verkehrsarten angestrebt. Die beabsichtigte Gestaltung soll die Einhaltung angepasster Fahrweisen begünstigen.

 

Der geplante Umbau der Enneper Straße (L 700) ist zudem geeignet die Schadstoff- und Lärmbelastung durch Verkehr zu verringern.

 

Im Einzelnen:

 

2.1 Verlauf der Trasse:

 

Die Trasse der L 700 ist durch die vorhandene Bebauung vorgegeben. Sie zeichnet sich durch vornehmlich lange Geradenabschnitte mit wenigen großen Bogenabschnitten aus.

 

Zwangspunkte:

 

Die Trasse ist durch die angrenzende Bebauung mit ihrer Topografie in Lage und Höhe (Eingänge, Einfahrten etc.) bindend bzw. nur in begrenztem Maß veränderbar oder variabel.

 

Geplant ist eine prinzipielle Reduzierung auf zwei durchgehende Fahrstreifen mit 3,25 m Breite. Im Kreuzungsbereich L 700 / Nordstraße / Südstraße sind nach wie vor Abbiegespuren erforderlich. Der aus Osten kommende Rechtsabbieger in die Nordstraße ist entbehrlich. Durch den Verzicht ergeben sich verbesserte Möglichkeiten, den Radverkehr an dieser Stelle ohne Einschränkung der Gehwegbreite zu führen.

 

 

 

2.2 Inhalte:

 

Ergänzend hierzu wird auch die Lichtsignalanlage erneuert, um eine bedarfsgerechte, verkehrsabhängige Koordinierung - besonders in Bezug auf den ÖPNV- zu ermöglichen. Die Signalanlage erhält, wie im Bestand, ein Vorsignal zur Bevorrechtigung des Busverkehrs.

Die Platzverhältnisse im Bereich zwischen den Straßen „An der Wacht“ und „“Nord-straße“ lassen einseitig auch die Erstellung von Längsparkstreifen zu. Weiterhin sind hier kleinere Grünbeete und Baumpflanzungen vorgesehen.

Im Teilstück zwischen der Krefelder Straße und der Stadtgrenze weicht die nördliche Bebauung etwas zurück, so dass eine etwas großzügigere und gefälligere Seitenbe-reichsgestaltung erfolgen kann. Hier wird die Begrünung verstärkt und die Parkmög-lichkeiten als „Blockparken“ ausgebildet. Der heute vorhandene Höhenunterschied zwischen Parken und Gehweg wird bei der Umgestaltung barrierefrei aufgefangen.

Knotenpunkte:

 

2.2.1 Querungsmöglichkeiten in Stationierungsrichtung:

 

Der Entwurf enthält folgende gesicherte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer (von Westen):

 

Mittelinsel westlicher Abschnitt, Bereich der zurückliegenden Wohnbebauung

Mittelinsel im östlichen Teil der Entwicklungsfläche Brandt-Gelände

Querungen im Rahmen der LZA Nordstraße

 

Im Entwurf enthalten sind weiterhin:

 

Neupflanzung von 13 Bäumen

Anlage von 46 öffentlichen Parkplätzen (davon 1 Behindertenparkplatz),

Ersatz der abgespannten Beleuchtung durch eine beidseitige Straßenbe-leuchtung mit 53 Straßenleuchten

 

Die Entwurfsgeometrie (Begrünungsmöglichkeiten und Parkplätze) wurde hinsichtlich der Sichtverhältnisse an den Einmündungen überprüft (Nachweise siehe Planwerk).

 

2.2.2 Fußgänger:

 

Einhaltung des Regelmaßes von 2,0m – 2,5m mit wenigen punktuellen Unterschreitungen. Im zentralen Abschnitt westlich der Nordstraße wurde auf Parken zugunsten der Radwegeführung und Gehwegbreiten bewusst verzichtet.

 

2.2.3 Radverkehr:

 

Die Anlage von beidseitigen Radwegen, farblich rot gekennzeichnet, erfolgt analog des bereits realisierten Abschnittes im Bereich Gevelsberg in Form von nicht benutzungs-pflichtigen (sonstigen) Radwegen, die als rotes Band in der Nebenfläche sichtbar gemacht werden. Dabei wird der Sicherheitsstreifen zum Parken und zur Fahrbahn  farblich abgesetzt. Die Nicht-Anordnung der Benutzungspflicht bedeutet, dass schnelle und sichere Radfahrer weiterhin die Fahrbahn benutzen können und sollen. Radfahrer mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis können den neuen Radweg benutzen, haben hier jedoch keinen Vorrang gegenüber Fußgängern. Diese Form der Radverkehrsführung bietet beiden Gruppen ein adäquates Angebot (siehe tabellarische Bewertung der Varianten zur Radverkehrsführung in der Anlage).

 

2.3 Oberflächenbefestigungen:

 

Fahrbahn:

 

Für den Umbau der Enneper Straße ist ein Vollausbau erforderlich.

 

Geplanter Oberbau der Fahrbahn:

 

4,0 cm Splittmastixasphalt SMA 11S

8,0 cm Asphaltbinder AC 22 BS

14,0 cm bituminöse Tragschicht AC 22 TS

39,0 cm Schottertragschicht 0/45

Geogitter / Vlies – wo erforderlich

20,0 cm Bodenverbesserung durch Schotter / Grobschlag – wo erforderlich

 

Dieser Fahrbahnaufbau entspricht der Belastungsklasse BK10 (Berechnung nach RSTO 12- Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen).

 

Seitenbereiche:

 

Der Gehweg wird mit Betonsteinplatten/ Betonsteinpflaster versehen.

Für den Radweg, die Einfahrten, die Parkstreifen und die Sicherheitsstreifen ist Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke vorgesehen.

 

2.4 Öffentliche Verkehrsanlagen:

 

Die Haltestelle Westerbauer Schleife an der Stadtgrenze zu Gevelsberg wird von der Hagener Straßenbahn mit den Buslinien 510, 542, 553 (VER) und 555 (VER) angefahren. Die Haltestelle Nordstraße wird von den Buslinien 521, 542 und dem Nachtexpress (NE3, NE31 und NE32) angefahren. Es handelt sich um wichtige Linienverbindungen, die hohe Fahrgastzahlen aufweisen. Die Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut, mit Buskapsteinen (16cm hoch) für den Einsatz von Niederflurbussen, Signalgebern für Blinde und taktilen Hilfen. Die Bushaltestelle Nordstraße wird auf Wunsch der Hagener Straßenbahn als Busbucht ausgebildet, da hier teilweise die Standzeit der Busse mehrere Minuten in Anspruch nimmt, um entsprechende Umsteigebeziehungen zu ermöglichen. Die Haltestelle Westerbauer Schleife wird als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebildet. Es werden hier 2 Haltestellen hintereinander angeordnet, eine an der Mittelinsel der Wendschleife und eine im Ausfahrtsbereich der Schleife (beide in Fahrtrichtung Innenstadt), da es sich hier um eine Endhaltestelle handelt und die Busfahrer hier ihre Pause verbringen.

Ein Teil der Wendeschleife befindet sich in privatem Eigentum (im Lageplan mit einer blau gestrichelten Linie dargestellt). Die öffentliche Nutzung (Gehweg und Fahrbahn) ist jedoch vertraglich zwischen der Hagener Straßenbahn und dem Eigentümer auf un-begrenzte Zeit gesichert. Die öffentliche Nutzung der Flächen besteht seit mehr als 25 Jahren (ehemalige Straßenbahnwendeschleife) und soll auch innerhalb der Zweckbindung nicht verändert werden. Die betreffenden Flächen wurden bei der Kostenberechnung als zuwendungsfähig berücksichtigt.

Die Förderung der 3 Fahrgastunterstände wird mit einem Zuwendungsantrag gem. § 12 ÖPNVG NRW - Investitionsmaßnahmen des ÖPNV – beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) beantragt.

 

2.5 Leitungen:

 

Im Rahmen der Maßnahme sind Erneuerungen und Erweiterungen des Kanalbestandsnetzes  im Umbaubereich vorgesehen.

Gas- und Wasserleitungserneuerungen sind seitens der Enervie nicht geplant.

 

2.6 Entwässerung:

 

Die Straßenentwässerung erfolgt in der Regel im Dachprofil.

Die Einläufe werden an die städtische Kanalisation (Trennsystem) angeschlossen. Sinnvolle Alternativen hierzu gibt es nicht. Die bestehenden Anschlüsse der Straßen-abläufe an die Kanalisation werden – soweit möglich – gehalten. Für eine ordnungs-gemäße Entwässerung mussten zusätzliche Straßenabläufe eingeplant werden.

 

2.7 Lärmschutzmaßnahmen:

 

Die derzeitige Fahrbahndecke befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, was auch zu einer erhöhten Lärmbelästigung führt. Der Verkehrslärm soll durch den Einbau von Splittmastixasphalt SMA 11S reduziert werden. Hierdurch wird bereits eine Lärm-minderung von 2 dB (A) zum heutigen Zustand erreicht.

 

 

3. Durchführung der Baumaßnahme:

 

Die Ausführung der Maßnahme ist ab Anfang 2018 vorgesehen.

Um die Ausschreibung entsprechend vorbereiten zu können, ist eine Zuschussbewilligung der Maßnahme in 2017 angestrebt.

Es wird von einer Bauzeit von ca. 18 Monaten ausgegangen.

 

 

4. Kostensituation

 

Die Stadt Hagen ist als Baulastträgerin Kostenträgerin der Gesamtmaßnahme. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf ca. 3.804.900 €, die zuwendungsfähigen Kosten auf ca. 2.881.800 €. Für die Anlieger wurden KAG-Beiträge in Höhe von ca. 452.100 € ermittelt, der Vorhabenträger der Entwicklung auf dem Brandt-Gelände hat einen Anteil von ca. 109.600 € für den 3. Fahrstreifen in der Enneper Straße und die Aufweitung der Krefelder Straße zu übernehmen. Weitere nicht zuwendungsfähige Kosten entstehen durch städtebauliche Elemente (Aufstellung von Papierkörben) und die Umlegung einer dynamischen Fahrgastinfo (Höhe ca. 61.400 €) sowie die Personalkosten des WBH in Höhe von 300.000 €.

Die notwendigen städtischen Eigenmittel sind im noch nicht genehmigten städtischen Doppelhaushalt 2016 / 2017 ab dem Jahr 2017eingeplant.

Da die Zuschussbewilligung allerdingst grundsätzlich von der Haushaltslage des Landes abhängt, muss diese zurzeit als „nicht gesichert“ angesehen werden.

 

 

4.1 KAG- Beiträge

 

Bei einem Vollausbau der Enneper Straße sind die Fahrbahnkosten nicht beitragsfähig, da es sich, auch nach Abstufung zu einer Landesstraße, um eine klassifizierte               Straße handelt.

Die Kosten für folgende Anlagen sind von den Anliegern nach § 8 KAG zu tragen:

 

-neu anzulegender Radweg bis zu einer Breite von 2,40m zu 20%

-Parkstreifen bis zu einer Breite von 5,00m zu 60%

-Gehwege bis zu einer Breite von 2,50m zu 60%

-Unselbständige Grünanlagen /-flächen bis zu einer Breite von 2,0m zu 60%

-Straßenbaumpflanzungen in o.a. Flächen zu 60%

-Beleuchtung und Oberflächenentwässerung zu 30%.

 

Die Berechnung der KAG-Beiträge hat eine Gesamtsumme brutto von ca. 452.100 € ergeben. Im Zuschussantrag wurden die Beiträge entsprechend abgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5440

5410

Bezeichnung:

Bundesstraßen

Gemeindestraßen

Kostenstelle:

50200

50400

56100

Bezeichnung:

LSA TP 5440

Straßenlaternen ÖSB

Bundesstraßen

 

 

Kostenart

2016

2017

2018

2019

Ertrag (-)

416200

-229.505

Aufwand (+)

547100

652.356 €

Eigenanteil

 

422.851

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung wird im Haushalt 2018/2019 eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 


 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5430

Bezeichnung:

Landesstraßen

Finanzstelle:

5000272

Bezeichnung:

L 700 - Ausbau Enneper Str. von Einmündung An der Wacht bis Stadtgrenze Gevelsberg

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

Einzahlung (-)

681100

-1.830.920,00 €

-106.400,00

-1.117.600,00

-606.920,00

Einzahlung (-)

681300

-61.800,00 €

 

 

-61.800,00 €

Einzahlung (-)

688200

-452.100,00 €

 

 

-452.100,00 €

Einzahlung (-)

685100

-109.600,00 €

 

-109.600,00 €

 

Auszahlung (+)

785200

3.804.900,00 €

217.100,00

2.279.750,00

1.308.050,00

Eigenanteil

 

1.350.480,00 €

110.700,00

1.052.550,00

187.230,00

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Der Ausbau der Enneper Straße zwischen der Stadtgrenze Gevelsberg und der Straße „An der Wacht“ führt zunächst zu einem Anlagenabgang (Aufwand) der im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwerte der Straße in Höhe von 645.424,19 EUR, der Lichtsignalanlage LSA 312 in Höhe von 6.740,-- EUR und der seilabgespannten Beleuchtung in Höhe von 192,-- EUR (RBWe zum Stichtag 31.12.2018).

 

Die im Zuge des Ausbaus anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 3.804.900 EUR sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 3.301.005,00 EUR auf die Straße, 117.890,00 EUR auf die Lichtsignalanlage, 273.380,00 EUR auf die Beleuchtung und 47.625,00 EUR auf das Straßenbegleitgrün. Die Ausgaben für die drei Fahrgastunterstände belaufen sich auf 65.000 EUR.

 

Die Straße ist über 55 Jahre, die LSA über 20 Jahre, die Beleuchtung über 25 Jahre und die Fahrgastunterstände über 19 Jahre abzuschreiben. Das Straßenbegleitgrün wird nicht abgeschrieben. Somit beträgt der jährliche Abschreibungsaufwand 80.269 EUR.

 

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

Anlage

Ausgaben

Afa in Jahren

Jährl. Afa

Straße

3.301.005,00

55

60.018,27

Beleuchtung

117.890,00

20

5.894.50

LSA

273.380,00

25

10.935,20

Straßenbegleitgrün

47.625,00

0

0,00

Fahrgastunterstände

65.000,00

19

3.421,05

 

3.804.900,00

 

80.269,03

 


 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Aufgrund der Anlagenabgangsbuchungen der Straße entsteht zunächst ein Ertrag aus der Auflösung der für dieser passivierten Sonderposten in Höhe von 229.505,19 € (RBW zum 31.12.2018).

 

Für die Maßnahme „Ausbau Enneper Straße“ ist ein Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht worden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben wurden mit rd. 2.816.800,00 EUR ermittelt, sodass mit Zuschüssen in Höhe von 1.830.920,00 EUR (= 65%) gerechnet wird. Die Zuschüsse verteilen sich im Verhältnis der Herstellungskosten auf die Straße, die LSA, die Beleuchtung und das Straßenbegleitgrün.

 

Für die 3 Fahrgastunterstände wurde dem VRR ein Zuschussantrag vorgelegt. Hier wird mit einer Bezuschussung in Höhe von 61.800,00 EUR (= 95%) gerechnet.

 

Bei dem Ausbau handelt es sich ebenso um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Für die Straße und die Beleuchtungsanlage sind voraussichtlich Beitragseinnahmen in Höhe von 452.100,00 EUR zu erwarten, die als Sonderposten zu passivieren sind.

 

Die Kostenbeteiligung des Investors an den Herstellungskosten der Straße in Höhe von 109.600,00 EUR ist ebenfalls als Sonderposten zu passivieren.

 

Die Verteilung der Sonderposten sowie die Auflösung dieser ergeben sich wie folgt:

 

Anlage

Zuwendung Land

KAG

Investor

VRR

SOPO

gesamt

Jährl. Aufl. SOPO

Straße

1.616.052,86

417.522,00

109.600,00

0,00

2.143.174,85

38.966,82

LSA

57.714,69

0,00

0,00

0,00

57.714,69

2.885,73

Beleuchtung

133.836,98

34.578,00

0,00

0,00

168.414,98

6.736,60

Straßenbegleit-grün

23.315,48

0,00

0,00

0,00

23.315,48

0,00

Fahrgastunter-stände

0,00

0,00

0,00

61.800,00

61.800,00

3.252,63

 

1.830.920,00

452.100,00

109.600,00

61.800,00

2.454.420,00

51.841,78

 

Die Auflösung der Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung und führt in der Ergebnisrechnung somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 51.841,78 EUR. Der Sonderposten für das Straßenbegleitgrün wird nicht aufgelöst, da Straßenbegleitgrün keiner Abschreibung unterliegt.

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

20.258,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

57.074,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

80.269,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

157.601,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-51.842,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

105.759,00 €

 


 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.09.2016 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.09.2016 - Stadtentwicklungsausschuss