Beschlussvorlage - 0507/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. 11/11 (635) - Wohnbebauung Wörthstraße - Verfahren nach § 13 a BauGBhier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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31.08.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 11/11 (635) Wohnbebauung Wörthstraße - Verfahren nach § 13 a BauGB, sowie die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 06.10.2011.
Geltungsbereich (aus dem Einleitungsbeschluss):
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk Eilpe im südlichen Teil der Wörthstraße zwischen der Gesamtschule Eilpe und dem Sportplatz. Er beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Hagen, Flur 11, Flurstücke 74 bis 76 tlw. 121 tlw, 126 tlw., 128 tlw. Und in der Flur 12 das Flurstück 1085 tlw..
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben genannte Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Beschluss des Rates zur Einstellung wird öffentlich bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen..
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist wegen der Kürze der Begründung nicht erforderlich.
Begründung
Für den Bereich des eingeleiteten Bebauungsplans war eine ergänzende Wohnbebauung vorgesehen, die aber aufgrund der Festsetzungen (Gemeinbedarf) des dort geltenden Bebauungsplanes Nr. 1/71 Abschnitt A Schul- und Sportanlage Eilpe – Delstern – Selbecke so nicht möglich war.
Durch dieses Verfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern geschaffen werden, da die Eigentümer regelmäßig diesen Bauwunsch geäußert hatten.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs.3 Nr.2 BauGB hat vom 31.10.2011 bis 18.11.2011 stattgefunden.
Danach hat der betroffene Grundstückseigentümer keinen Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen. Auch aufgrund eines persönlichen Anschreibens zum weiteren Vorgehen Mitte 2012 sind keine weiteren Planungsgespräche mehr geführt worden.
Da augenscheinlich kein weiteres Interesse an der Baureifmachung der Flächen vorliegt, kann das eingeleitete Bebauungsplanverfahren eingestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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867,1 kB
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