Beschlussvorlage - 0794/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
endgültige Einziehung des rückwärtigen Teils des Schlachthofgeländes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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13.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028; ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW. S. 731) aus Gründen der fehlenden Verkehrsbedeutung die
endgültige Einziehung des rückwärtigen Teils des Schlachthofgeländes
Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen Flur 23 Flurstücke 534, 535, 536, 537, 538 und 531, soweit gegenwärtig nicht bebaut.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „orange“ markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Begründung
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte hatte bereits in der Sitzung vom 18.03.2015 die beabsichtigte Einziehung der Schlachthofstraße beschlossen. Der Beschluss war am 24.04.15 im Amtsblatt der Stadt Hagen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.
Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.
Wie aus dem 7. Absatz der Vorbemerkung zur beabsichtigten Einziehung hervorgeht (sh. Anlage), ging man zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung im März 2015 davon aus, dass die Verhandlungen zur Eintragung der erforderlichen Wegerechte für die Fa. Wunderlich kurz vor dem Abschluss stünden. Jedoch konnte bisher noch immer keine Einigung mit den Eigentümern der zu belastenden Flächen erzielt werden.
Um weitere Bestrebungen, die vorhandenen Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen, nicht bis zum Abschluss der Verhandlungen zu blockieren, sollen nun in einem ersten Schritt die hinteren Flurstücke endgültig entwidmet werden. Sobald die Wegerechte für die Fa. Wunderlich eingetragen sind, soll auch die vordere Restfläche (Flst. 252, 251 und 533) endgültig eingezogen werden.
Die zuständige Straßenbaubehörde soll die Einziehung einer Straße u.a. wegen des Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses verfügen.
Dass dieser Tatbestand hinsichtlich der Schlachthofstraße vorliegt, wurde bereits in der Verwaltungsvorlage Nr0267/2015 vom 10.03.2015 begründet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diese Vorlage in Kopie als Anlage beigefügt und auf die darin gemachten Ausführungen verwiesen.
Nach alledem kann der genannte Bereich des Schlachthofgeländes nunmehr endgültig eingezogen werden.
Anlagen:
Einziehungsplan
Kopie der Verwaltungsvorlage Nr. 0267/2015.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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912,9 kB
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(wie Dokument)
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