Beschlussvorlage - 0707/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Widmung Elbershallen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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13.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)
die Widmung der Straße
Elbershallen
(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstücke 456, 512 tlw., 473 tlw., 475 tlw., 468 tlw.).
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.
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Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Begründung
Die Herstellung der Straße „Elbershallen“ erfolgte aufgrund eines Vertrages gemäß Ausbauplan durch die Firma Hagenpeg. Die Übernahme erfolgte am 27.10.2011.
Voraussetzung für eine Widmung ist gem. § 6 Abs. 5 StrWG NW, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer der zu widmenden Fläche ist bzw. der Eigentümer der Widmung zustimmt.
Da die Verkehrsfläche vollständig im Eigentum der Stadt steht, liegen die Voraussetzungen zur Widmung vor.
Die Straße ist im Bebauungsplan 6/99 (512) „Bereich ehemalige Elbersdrucke“ Teil 1 und 1. Änderung als öffentliche Straße festgesetzt und soll nun nach § 6 Abs. 1 StrWG NW gewidmet werden.
Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NW und es wird damit der Allgemeinheit der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.
Mit der Widmung obliegt die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NW der Stadt Hagen.
Anlage: Übersichtsplan
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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669,8 kB
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