Beschlussvorlage - 0675/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9/10 (624) - Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maximilian Reineke
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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31.08.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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20.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9/10 (624) - Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof - mit der Hagener Erschließungsgesellschaft (HEG) einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.
Realisierungszeitpunkt: Oktober 2016
Sachverhalt
Begründung
Durch den Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) - Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof -, der dem der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 22.09.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, soll die planungsrechtliche Grundlage für die Erschließung und bauliche Nutzung dieses Gebietes geschaffen werden. Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung von insgesamt bis zu 14 Einfamilienhäusern.
Der Erschließungsträger beabsichtigt, die Erschließungsanlagen herzustellen und die Grundstücke zu bebauen. Aus diesem Grunde hat er den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt.
Der Erschließungsvertrag umfasst im Wesentlichen die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung und Beleuchtung, den Fuß- und Radweg sowie alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind (Herstellungskosten ca. 162.000 €). Außerdem übernimmt der Erschließungsträger die Kosten für ein mit der Stadt noch abzustimmendes Spielgerät auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule Berchum/Garenfeld in Höhe von bis zu 10.000 €. Die unentgeltliche Übernahme der Erschließungsanlagen in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen. Die Herstellungskosten betragen insgesamt ca. 172.000 €.
Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen dem Erschließungsträger und dem WBH sichergestellt.
Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, wird der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der HEG vorgeschlagen.
Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die unentgeltliche Übernahme der öffentlichen Erschließungsanlagen in Höhe von ca. 172.000,00 € (siehe Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Sachschenkung dar. Die im Rahmen der Sachschenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Erschließungsstraße einschließlich Beleuchtung sowie des öffentlichen Fuß- und Radweges betragen ca. 162.000 € und sind über eine Nutzungsdauer von 55 Jahren abzuschreiben (162.000 € / 55 Jahre = 2.945 €). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Spielgerätes betragen circa 10.000 € und sind über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben (10.000 € / 10 Jahre = 1.000 €).
Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt somit insgesamt 3.945 €.
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Passiva:
(Bitte eintragen)
Auf der Passivseite der Bilanz sind Sonderposten in Gesamthöhe von 172.000,00 € zu bilanzieren, die die Finanzierung (Sachschenkung) darstellen. Diese werden analog zur Abschreibung auf der Passivseite aufgelöst und führen in der Ergebnisrechnung zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 3.945 €.
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5 % der Herstellungskosten) | 2.430,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 3.945,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 6.375,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -3.945,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 2.430,00 € |
gez. | gez. |
Thomas Grothe Technischer Beigeordneter | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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