Beschlussvorlage - 0486/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
III. Nachtrag zur Satzung für den Frauenbeirat der Stadt Hagen vom 14. März 1991
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/GB - Gleichstellungsstelle
- Bearbeitung:
- Sabine Garmann
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB01 - Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Frauenbeirat
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Anhörung
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02.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 07. April 2016 die Neubesetzung des Frauenbeirates mit zusätzlichen Mitgliedern beschlossen. Die Satzung für den Frauenbeirat vom 14. März 1991 in der Fassung des II. Nachtrages vom 20. März 2007 ist entsprechend zu ändern.
Begründung
Im Hinblick auf die Bildung einer neuen Gruppe im Rat der Stadt Hagen werden die nach § 12 Absatz 2 der Hauptsatzung gebildeten Beiräte für den Rest der Wahlperiode des Rates um je 1 ordentliches und 1 stellvertretendes Mitglied vergrößert, das auf Vorschlag der Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg/Piraten durch den Rat entsandt wird. Dem Frauenbeirat gehören demnach zukünftig 23 stimmberechtigte Frauen an, von denen 17 Frauen auf Vorschlag der Fraktionen/Ratsgruppen und 6 Frauen wie bisher auf Vorschlag der in Hagen aktiven Frauengruppen vom Rat gewählt werden. Die Besetzung der zusätzlichen Positionen erfolgte durch Wahl des Rates in seiner Sitzung am 07. April 2016 vorbehaltlich der Änderung der Satzung für den Frauenbeirat.
Der Frauenbeirat ist im Hinblick auf das Anhörungsrecht in § 7 Absatz 2 der Satzung vor der Beschlussfassung über den III. Nachtrag zu der vorgesehenen Änderung anzuhören.
Die Textfassung des III. Nachtrages ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen bis auf die Tatsache, dass für eine weitere Person ein Anspruch auf Sitzungsgeld und Fahrtkostenentschädigung nach Maßgabe der insoweit einschlägigen Bestimmungen begründet wird. |
gez. Oberbürgermeister Erik O. Schulz
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,6 kB
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