Beschlussvorlage - 0572/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg stimmt der naturnahen Umgestaltung der Lenne zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR beabsichtigt, im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen nach dem – Umsetzungsfahrplan Untere Lenne - der Wasserrahmenrichtlinie, die Lenne an drei Stellen (s. Übersichtslageplan) von km 2+670 bis km 5+500 naturnah umzugestalten.

Die Konzeption sieht die Entwicklung naturnaher Sohl- und Uferstrukturen durch Aufbrechen des Uferverbaus und Aufweiten des Gerinnes vor, um den gewässerökologischen Zustand zu verbessern. Hierzu wurde ein Plangenehmigungsverfahren gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz bei der oberen Wasserbehörde der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt.

 

 

Begründung

 

Die Lenne verläuft im Planungsgebiet überwiegend gestreckt bis leicht geschwungen. Sie variiert in Breite und Tiefe kaum und ausbaubedingt fehlen ihr die Strukturen naturnaher Mittelgebirgsflüsse. Derartige Entwicklungen werden durch die massive, stellenweise bis über die Böschungsschulter hinaus reichende Sicherung der beiden Uferböschungen aus Steinschüttung und Rasengittersteinen verhindert.

Der stark begradigte Lauf der Lenne im Planungsgebiet wird beidseitig von einem streckenweise geschlossenen meist aber lockeren Gehölzsaum aus überwiegend Weiden begleitet, der stellenweise größere Lücken aufweist.

In den Abschnitten, in denen die Uferbäume fehlen, haben sich von Neophyten durchsetzte Hochstaudenbestände etabliert. Diese bilden zudem den Unterwuchs der Ufergehölzgalerie. Daran anschließend prägen extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen die Vorländer, welche sich im Eigentum der Stadt Hagen befinden. Des Weiteren verläuft im linken Vorland nur einige Meter vom Gewässer entfernt der Fuß- und Radweg entlang der Lenne.

 

Der WBH hat bei der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 04.02.2016 einen Antrag auf Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz vorgelegt.

 

Dieser Antrag basiert auf dem Umsetzungsfahrplan „Untere Lenne“ sowie dem Konzept zur naturnahen Entwicklung der Lenne und versteht sich als Konkretisierung beziehungsweise Fortführung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen.

 

Erreicht werden sollen diese Ziele u. a. durch folgende Maßnahmen:

  • Entfernung von Uferverbau zur Entfesselung des Fließgewässers,
  • Verlegung des lennebegleitenden Fuß- und Radweges zugunsten der  Platzschaffung für die Renaturierung,
  • großflächiges Abgraben der Vorländer,
  • Initiierung der Eigendynamik durch Uferaufweitungen und den Einbau von Strömungslenkern,
  • Einbau von Totholz und Störsteinen zur Anreicherung von naturnahen Gewässerstrukturen,
  • Extensivierung und Sicherung von Uferstreifen sowie
  • Etablierung von gewässerbegleitenden standortgerechten Gehölzsäumen.

 

Die vorgesehenen Maßnahmen bedingen unvermeidbare Eingriffe in die Uferbereiche und die unmittelbar angrenzenden Vorländer. So ist es erforderlich, die Gehölze des Ufersaumes zu entnehmen, um Areale für eigendynamische Gewässerentwicklungen „frei zu geben“. Die Eingriffe werden jedoch u. a. durch die Schaffung naturnäherer Lenneabschnitte kompensiert. Die Zuständigkeit über die Entscheidung des Eingriffes obliegt der Bezirksregierung als höherer Landschaftsbehörde.

 

Ausweislich der artenschutzrechtlichen Vorprüfung sind bei Einhaltung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen auch keine negativen Auswirkungen von artenschutzrechtlicher Relevanz zu erwarten. Der Brutplatz des Gänsesägers (Mergus merganser) wird oberhalb des Planungsraumes im Bereich Hohenlimburg-Elsey vermutet, so dass die Maßnahmen im Planungsraum keinen unmittelbaren Einfluss auf den Niststandort haben dürften. Die geplanten Gewässer- und Auenentwicklungsmaßnahmen verursachen keine nachteiligen Umweltauswirkungen, sondern sie sind darauf ausgerichtet, positive umweltrelevante Folgen zu entfalten.

 

Neben der Aufwertung des gewässerökologischen Zustandes der Lenne dienen die geplanten Maßnahmen gleichzeitig auch dazu, die Lenne stärker in das Bewusstsein der Anlieger zu rücken und zusätzlich Möglichkeiten zu schaffen, naturnahe Flussabschnitte im städtischen Umfeld zu „erleben“.

 

Das Plangebiet befindet sich räumlich komplett im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.13 „Lenne-Niederung“ und bedarf einer landschaftsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von folgenden allgemeinen Verboten für alle Landschaftsschutzgebiete:

 

  •                                                              Verbot Nr.1: Ufergehölze, Röhrricht- oder Schilfbestände, Büsche, Feldhecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen außerhalb des Waldes zu roden, zu beschädigen oder in ihrem Wachstum zu gefährden
  • Verbot Nr. 8: Straßen, Wege oder Stellplätze zu errichten oder zu erweitern
  • Verbot Nr. 11: Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder sonstige Änderungen der Bodengestalt vorzunehmen
  • Ggf. Verbot 12: Oberirdische oder unterirdische Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen neu zu verlegen oder deren Ausbaugrad zu verändern
  • Verbot Nr. 14: Gewässer, einschließlich Teichanlagen oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder ihre Gestalt einschließlich des Gewässerbettes zu verändern
  • Verbot Nr. 27: Auf Flächen des Landschaftsschutzgebietes außerhalb der befestigen Straßen und Fahrwege, der eingerichteten Park- und Stellplätze ein Kraftfahrzeug zu führen oder abzustellen.

 

Es entspricht dem besonderen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes:

 

  • zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere durch Sicherung naturnah entwickelter Lebensräume, z.B. als Rast,- Nahrungs- und Überwinterungsplatz für zahlreiche gefährdete Vogelarten (für Durchzügler und Nahrungsgäste neben der Ruhraue das bedeutendste Gebiet im Hagener Raum),
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, besonders wegen des Vorkommens wertvoller Gehölzbestände mit sehr alten Weiden und
  • wegen seiner besonderen Bedeutung als stadtnaher Erholungsraum für den gesamten Hagener Raum.

 

Die Gesamtausgaben der geplanten Maßnahmen belaufen sich nach der aktuellen Kostenberechnung und unter Berücksichtigung der ingenieurfachlichen Planungsleistungen inkl. Sonderleistungen sowie örtlicher Bauüberwachung auf rund 4.170.500 € (brutto). Davon entfallen 576.740,- € (brutto) auf die Verlegung des Fahrradweges. Die Teilmaßnahme – Verlegung des lennebegleitenden Fuß- und Radweges zugunsten der Platzschaffung für die Renaturierung – ist als investive Baumaßnahme einzustufen.

Die Abwicklung der Baumaßnahme soll voraussichtlich bis zum Jahr 2020 erfolgen.

Die Stadt muss in 2016 mit den Planungskosten in Vorleistung treten. Es wird eine 90%-ige Förderung erwartet. Der 10%-ige Eigenanteil bezogen auf die Verlegung des Fahrradweges wird aus Mitteln der Allgemeinen Investitionspauschale finanziert.

 

Der vorliegende Genehmigungsentwurf wurde mit der WBH sowie den Vertretern der Bezirksregierung Arnsberg, der unteren Wasserbehörde und der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Hagen vorgestellt und intensiv diskutiert. Dabei konnte Einvernehmen über die wesentlichen Aspekte des Vorhabens „Naturnahe Umgestaltung der Lenne in Hagen“ hergestellt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.55.20

Bezeichnung:

Wasserwirtschaft

Produkt:

1.55.20.02

Bezeichnung:

Gewässerausbau

Kostenstelle:

542950

Bezeichnung:

Sonst. Aufwendungen für Inanspruchnahme von Diensten

 

 

Kostenart

Gesamt

       2016

        2017

       2018

         2019

Ertrag (-)

414100

--3.234.382 €

-63.450

-792.733

-792.733

-792.733

Aufwand (+)

542950

3.593.760 €

70.500

880.815

880.815

880.815

Eigenanteil

 

359.378 €

7.050

88.082

88.082

88.082

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5520

Bezeichnung:

Wasserwirtschaft

Finanzstelle:

5000301

Bezeichnung:

Umgestaltung Lenne/Umlegung Radweg

 

 

Finanzpos.

Gesamt

  2016

     2017

    2018

     2019

Einzahlung(-)

681100

-519.064 €

0

-129.766

-129.766

-129.766

Auszahlung (+)

785300

576.740 €

0

144.185

144.185

144.185

Eigenanteil

 

57.676 €

0

14.419

14.419

14.419

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Neubau des Fuß- und Fahrradweges in Höhe von insgesamt 576.740,-- € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt bei einer Nutzungsdauer von 27 Jahren (Asphaltwege) 21.361,00 €.

Die restlichen Ausgaben in Höhe von rund 3.593.760,00 € stellen Aufwand dar.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Gesamtmaßnahme wird zu 90% aus Fördermitteln finanziert.

Bezogen auf die aktivierungsfähigen Ausgaben des Radweges kann der 10%ige Eigenanteil aus der Allgemeinen Investitionspauschale finanziert werden. Für diese Ausgaben liegt somit eine 100% Förderung vor. Diese ist auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und führt parallel zur Abschreibung zu einer ertragswirksamen Sonderpostenauflösung in Höhe von 21.361,00 €.

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

21.361,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

0

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

21.361,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

Thomas Huyeng, Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2016 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der BV Hohenlimburg, der naturnahen Umgestaltung der Lenne zuzustimmen.

 

Zusatz:

 

Die Interessen der Landwirtschaft sind im Verfahren zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      13

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0

 

 

Erweitern

23.06.2016 - Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

28.06.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - zurückgezogen