Beschlussvorlage - 0288/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/10 (623) –Südufer Hengsteysee-, sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 24.02.2011.

 

Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss)

 

Das Plangebiet liegt entlang des südlichen Ufers des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Starße, der DB –Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und dem in das Plangebiet mit einbezogenen Freibad Hengstey an der Seestraße.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke:

 

Gemarkung Boele, Flur 1:

48 (tlw.), 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 79, 80, 81, 85, 90, 91, 92, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 120, 122, 123, 124, 125 und 126.

 

Gemarkung Boele, Flur 2:

9, 10, 14, 15, 16, 19, 130, 131, 133, 134, 136, 152, 187, 192 (tlw.), 213, 419 (tlw.) und 420.

 

Gemarkung Boele, Flur 29:

13 (tlw.), 70 (tlw.), 71, 72, 73, 130 und 131.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:2000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/10 (623) –Südufer Hengsteysee- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der öffentlichen Beschlussvorlage 1015/2010 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 10.03.2011 in der örtlichen Presse.

Mit diesem Bebauungsplan sollte das Planungsrecht zur Ansiedlung eines Umschlagterminals auf den Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey geschaffen werden. Mit diesem Wunsch zur Errichtung eines neuen Verladesystems im kombinierten Ladungs- und Güterverkehr auf den Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey und dessen Anschluss an das überörtliche Sraßennetz ist die CargoBeamer AG 2009 in Hagen vorstellig geworden. Mit einer neuartigen Verladetechnik sollten LKW-Sattelauflieger von der Straße auf die Schiene (und umgekehrt) gebracht werden. Als Erschließung war – ausgehend von der BAB –Anschlussstelle Hagen-Nord der A1- die Dortmunder Straße mit einem neu zu bauenden Abzweig in Höhe der querenden Gleisanlage bzw. des Biker-Parkplatzes am Hengsteysee vergesehen. Der Betrieb und die Erschließung der Verladestation standen im Konflikt zu den städtischen Planungen.

Seit Jahrzehnten ist die Stadt Hagen bemüht in Zusammenarbeit mit den Anliegergemeinden Dortmund, Herdecke und Wetter sowie dem RVR die Attraktivität dieses Bereiches weiter zu verbessern. Das Bebauungsplanverfahren sollte der frühzeitigen städtebaulichen Begleitung und der Abwägung der untereinander konkurrierenden Ziele dienen, unter Berücksichtigung der Belange der Stadt Hagen im Hinblick auf die Erstellung einer Freizeit- / Freiraumlandschaft am südlichen Ufer des Hengsteysees.

 

Nachdem die CargoBeamer AG der Stadt Hagen im Juni 2015 verbindlich mitgeteilt hat, das Vorhaben auf den o.g. Flächen nicht weiter zu verfolgen, kann das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/10 (623) –Südufer Hengsteysee- eingestellt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

i.V. Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.05.2016 - Umweltausschuss - vertagt

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25.05.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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21.06.2016 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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23.06.2016 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.06.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.06.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen