Vorschlag zur Tagesordnung - 0305/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag zur Tgaesordnung gemäß § 6 Abs. 1 GeschO seitens der CDU Fraktion Hier: Sachstandsbericht Breitbandinfrastruktur in Hagen Gewerbe- und Wohngebiet im Entwicklungsgebiet Lennetal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Susanne Boes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.04.2016
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Geplant
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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28.06.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Der Stadtentwicklungsausschuss hat auf Vorschlag der CDU-Fraktion in seiner Sitzung am 16.06.2015 zum TOP 6 „Breitbandinfrastruktur in Hagen“ (DS 0635/2015) einstimmig beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der HAGENagentur, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Bundesnetzagentur, den Hagener Bundes- und Landtagsabgeordneten, der ENERVIE AG, der Hagener Entwicklungsgesellschaft (HEG), den in Hagen wirtschaftlich tätigen Telekommunikationsanbietern (inkl. Unitymedia und DO-KOM), der SIHK und den Anliegern im Lennetal noch einmal alle technischen wie wirtschaftlichen Möglichkeiten zur kurzfristigen Breitbandanbindung des Wohn- und Gewerbegebiets Lennetal zu prüfen.
Den Berichten der HAGENagentur in der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 02.03.2016 sowie Darstellungen der Medien ist zu entnehmen, dass die HAGENagentur über ein Genossenschaftsmo-dell versucht, die Unternehmen im Lennetal mit einem Breitbandanschluss zu versorgen. Allerdings fehlen noch immer wesentliche Informationen darüber, mit welchen Beträgen sich Unternehmen daran beteiligen müssen. Darüber hinaus herrscht Unklarheit, wann die Unternehmen mit entspre-
chend leistungsfähigen Anschlüssen rechnen können.
Parallel ist es zwischenzeitlich mindestens zwei Unternehmen im Lennetal gelungen, ohne städti-sche Hilfe mittels sachkundiger Vermittler einen Breitbandinternetanschluss mit 50 MBit zu erlangen.
Das wirft für die Antragsteller die Frage auf, ob der Ratsbeschluss tatsächlich vollumfänglich umge-setzt wird.
Auch hinsichtlich der Förderprogramme wünschen die Antragsteller weitere Informationen:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt für derartige Infrastruk-turprojekte 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt zwischen 50 und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Das Bun-desprogramm ist im Übrigen auch mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar. Insofern stellen auch Förderungen des Landes kein Hindernis bei der Beantragung von Fördermitteln dar. Selbst Beratungsleistungen werden vom Bund in Höhe von 50.000 Euro bezahlt, ohne dass dafür ein kom-munaler Eigenanteil zu erbringen wäre.
Eine Recherche auf der Homepage des BMVI (siehe https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverview) zeigt, dass sich von Blankenheim bis Weeze 85 Kommunen aus NRW Projekte angemeldet haben. Hagen war in der Aufstellung nicht zu finden. Hier fragen sich die Antragsteller, ob ein entsprechender Antrag eingereicht wurde oder ob dies noch nicht geschehen ist. Sollte dies nicht geschehen sein, wären die Gründe dafür natürlich von Interesse.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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110,2 kB
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