Beschlussvorlage - 0574/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht: "Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2008" (DS 1034/2015)hier: Bericht der Verwaltung zum STEA-Beschluss Punkt 3 vom 10.05.2016Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Gesamtkonzeptes für die Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Monika Kepka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.06.2016
|
Beschlussvorschlag
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Kurzfassung:
Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhaltplanes hat die Bezirksregierung Arnsberg die Stadt dazu aufgefordert, zusätzliche Maßnahmen am Märkischen Ring durchzuführen.
Die Handlungsmöglichkeit der Stadt Hagen zur Verringerung der Schadstoffproblematik liegt hauptsächlich bei den verkehrslenkenden, -verlagernden oder –beschränkenden Maßnahmen, da diese verkehrsbezogenen Maßnahmen in der Regel kurzzeitig umgesetzt werden können.
Der Maßnahmenkatalog, der durch die Zusammenarbeit der AK „Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2008“ und AK „BIMSCH“ unter Federführung von 69 erstellt wurde, sowie der zusätzliche Prüfantrag der CDU vom 10. Mai 2016 beinhaltet verkehrstechnische -, umweltplanerische - aber auch städtebauliche Maßnahmen am Märkischen Ring.
In dieser Vorlage wird der Bearbeitungsstand bzw. Sachstand zum Entwicklungskonzept Innenstadt und dem Bereich Emilienplatz – Märkischer Ring – Marktbrücke erläutert.
Begründung
In der STEA-Sitzung vom 10. Mai 2016 unter Top 1.6.4. (DS 1034/2015) „Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2008“ wurde die Verwaltung gebeten, zum TOP 1 „ Erarbeitung eines integrierten städtbaulichen Gesamtkonzept für die Innenstadt“ einen Bericht zu erstatten.
1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Hagen 2035
Ein neuer Flächennutzungsplan wird idealerweise aus einem Stadtentwicklungskonzept abgeleitet, in dem die strategischen Aussagen zur Stadtentwicklung enthalten sind. Ein solches Konzept liegt für die Stadt Hagen aktuell nicht vor. Deswegen hat der VV am 12.04.2016 die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Gesamtstadt beschlossen, um dies u.a. als Grundlage für den FNP und zum anderen für die Begründung von Fördermaßnahmen zu verwenden.
Die modernen, integrierten Stadtentwicklungskonzepte vereinen dabei - unter dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung - strategische Aussagen aus den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales mit den räumlichen Themen der Stadtentwicklung. Sie stellen einen langfristigen Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung dar, mit räumlichen und thematischen Schwerpunkten für einzelne Bereiche der Kommune.
Einen wichtigen räumlichen und thematischen Schwerpunkt stellt zwangsläufig die Innenstadt mit ihrer zentralen Bedeutung für die Gesamtstadt dar. Zielsetzung muss sein ein aus dem ISEK abgeleitetes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Innenstadt zu erarbeiten.
2. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Innenstadt
Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung strebt ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Innenstadt an. Das Gesamtkonzept soll die planerische Grundlage für die Weiterentwicklung der Innenstadt von Hagen sein. In diesem Konzept sollen die städtebaulichen Maßnahmenschwerpunkte der Innenstadtentwicklung für die nächsten Jahre benannt werden.
Die bisherigen Projekte wie:
- Bahnhofshinterfahrung,
- Westside (Tunneldurchstich u.a.),
- Quartier westliche Innenstadt
- Hauptgeschäftsbereich (Neugestaltung der alten Fußgängerzone u.a.),
- St. Marienviertel / Kunstquartier (Leerstand St. Marienhospital)
- Bereich zwischen Emilienplatz – Märkischer Ring – Marktbrücke
(Finanzamtsschlucht, ehem. Bettermanngelände)
- Stadtsilhouette (Hochhauskonzept für die Innenstadt)
wurden bisher unabhängig voneinander einzeln betrachtet, ohne konkret auf Zusammenhänge Rücksicht zu nehmen. Dieses kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Innenstadtentwicklung sein.

Die Zielsetzung des Fachbereiches ist es, ein abgestimmtes städtebauliches Konzept zu erarbeiten, wo aktuelle und zukünftige Projekte der Innenstadt aus dem städtebaulichen Kontext heraus beurteilt werden. Die einzelnen Lösungsansätze dürfen nicht losgelöst von der Innenstadt betrachtet, beurteilt und beplant werden.
Durch die Priorisierung anderer Projekte (Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), Neuaufstellung FNP, Soziale Stadt Wehringhausen, Starke Quartiere – starke Menschen, IHK Hohenlimburg) wird diese Aufgabe (städtebauliches Entwicklungskonzept) momentan nicht parallel abgearbeitet.
Seit September 2015 sind städtebauliche Bestandaufnahmen in der ganzen Innenstadt durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen sind in einer Dokumentation festgehalten worden, mit der sowohl die Verwaltung als auch die Politik und die Bürger nutzbringend weiterarbeiten können. Die Bestandsaufnahmen hatten das Ziel, die unterschiedlichen Strukturen, bzw. Themenfelder der Stadt ausführlich zu dokumentieren. Kolorierte Fassungen der Dokumentation sowie die Pläne werden zur Sitzung ausgelegt (Als Anlage ist die Dokumentation der Bestandsaufnahmen Innenstadt als PDF auch beigefügt).
Im nächsten Schritt sollen die städtebaulichen Bestandsaufnahmen ausführlich analysiert und im Hinblick auf strategische Aussagen weiter qualifiziert werden (Stärken-Schwächen-Analyse, Entwicklungsprobleme, strategische Entwicklungsziele, mögliche Leitprojekte) und den beteiligten Ämtern sowie der Politik zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen eine wichtige städtebauliche Grundlage für eine Reihe von Plänen und Konzepten, wie z.B. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), Neuaufstellung FNP, Klimakonzept etc. sein. Im Rahmen dieser Konzepte können dann Leitbilder für die Entwicklung der Innenstadt formuliert und mit Bürgern, Verwaltung und Politik abgestimmt werden.
Die weitere Umsetzung der planerischen Aussagen in ein Handlungsprogramm für die Innenstadt und dessen Umsetzung in einem mehrjährigen Prozess analog zum Programmgebiet „Soziale Stadt Wehringhausen“ setzt die Verfügbarkeit eigener Personalressourcen und städtischer Eigenmittel sowie die Aufnahme in die entsprechenden Förderprogramme voraus. Hierfür ist jedoch eine Priorisierung der anstehenden Projekte (Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), Neuaufstellung FNP, Starke Quartiere – starke Menschen, IHK Innenstadt, IHK Hohenlimburg) erforderlich, die parallel von der Verwaltung vorbereitet und anschließend in die politischen Gremien eingebracht wird.
Ein integriertes Handlungskonzept ist seit 2008 eine verpflichtende Grundlage für alle Teilprogramme der Städtebauförderung und bezieht sich nicht nur auf die städtebaulichen sondern auch auf die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und auch bildungspolitischen Belange.
Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung wird entsprechend der beschlossenen Prioritätensetzung einen städtebaulichen Grundbaustein (Grundlage) für ein integriertes Handlungskonzept entwickeln. Sollte ein integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt (IHK Innenstadt) durch die Prioritätensetzung vordringlich behandelt werden, so muss gewährleistet sein, dass für die fachübergreifenden Beteiligungsprozesse, sowie die Beauftragung von externen Planungsbüros die finanziellen Eigenmittel bereitgestellt werden.
3. Maßnahmenschwerpunkt Bereich zwischen Emilienplatz und Marktbrücke
Wie weiter oben ausgeführt, ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Innenstadtkonzeptes langfristig angelegt. Der Bereich zwischen Emilienplatz – Märkischer Ring – Marktbrücke ist nur ein Baustein daraus. Aufgrund des akuten Handlungsbedarfs wird die Verwaltung städtebauliche Lösungsansätze für den Bereich Emilienplatz – Märkischer Ring – Marktbrücke vorrangig erarbeiten.
Der Bereich zwischen Emilienplatz – Märkischer Ring – Marktbrücke gehört zu den höchst belasteten Straßenabschnitten im Hagener Stadtgebiet. Eine der vielen Herausforderungen in diesem Bereich ist die Feinstaubproblematik + NO2 in der Finanzamtsschlucht. Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Hagen zur Verringerung der Schadstoffbelastungen liegen hauptsächlich bei den verkehrslenkenden, -verlagernden oder –beschränkenden Maßnahmen, da diese verkehrsbezogenen Maßnahmen in der Regel kurzzeitig umgesetzt werden können.

Gleichzeitig dominieren städtebauliche Missstände diesen Bereich. Auf diese muss mit konkreten Maßnahmen reagiert werden. Diese Mängel manifestieren sich vor allem in Form von Nutzungs- und Funktionsschwächen.
Die unbebauten Flächen (Potenzialflächen ehem. Bettermanngelände) stellen eine städtebauliche Mindernutzung wie versiegelte Parkplatz- und Lagerflächen dar. Der Bereich hat eine herausragende zentrale Lage an der wichtigsten Verkehrsachse am nordöstlichen Rand der Innenstadt und bietet großes Potenzial zur Aufwertung der Innenstadt an. Die Grundstücke beiderseits des Märkischen Ringes (ehem. Bettermanngelände) werden als potenzielle städtebauliche Ergänzungsflächen angesehen. Sie erfordern durch die exponierte Lage (Tor zum Rathaus und Friedrich-Ebert-Platz) eine stadtbildprägende Architektur an dieser Stelle.
Um die Nutzungen im Bereich des ehem. Bettermanngeländes planungsrechtlich zu steuern, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15.05.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/14 „Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße“ beschlossen. Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für eine neue Bebauung zu schaffen. In der Beschlussvorlage wurde ausgeführt, dass hierfür die Rahmenbedingungen insbesondere auch vor dem Hintergrund der Schadstoffbelastung zu prüfen sind. Am 17.04.2015 ist für den B-Planbereich eine Veränderungssperre in Kraft getreten.
Um die Möglichkeiten einer zukünftigen Bebauung auf dem Bettermanngelände zu prüfen, hat die Verwaltung im März dieses Jahres ein lufthygienisches Fachgutachten in Auftrag gegeben. In einem Vorgespräch mit dem Gutachter wurden die baulichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Schadstoffsituation insbesondere in dem Abschnitt des Märkischen Ringes zwischen der Mollstraße und der Schürmannstraße (Finanzamtsschlucht) erörtert. Das Gutachten wird z.Z. in zwei Stufen durchgeführt. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob eine Neubebauung auf dem ehem. Bettermanngelände eine zusätzliche negative Auswirkung (Schadstoffbelastung) auf die aktuelle Situation in der Finanzamtsschlucht hat. Im zweiten Schritt werden städtebauliche Lösungsansätze (langfristige Maßnahmen wie Rückbau und Neubau) im Bereich der Finanzamtsschlucht erarbeitet und überprüft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Rückbau- und Neubaumaßnahmen mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden sein werden.
Aus den städtebaulichen Bestandsanalysen, die die Verwaltung selber durchführt, sowie den Ergebnissen des Fachgutachten, welches voraussichtlich Anfang Juli 2016 vorliegen wird, werden städtebauliche Lösungsansätze für den Bereich zwischen Emilienplatz und Marktbrücke erarbeitet, geprüft und der Politik vorgestellt.
Für die Stadtplanung ist der Anlass einer prioritären Bearbeitung dieses Teilraumes daher weniger die (noch nicht bewiesene) Lösung der Schadstoffproblematik, sondern das Auslaufen der Veränderungssperre mit einer dringend benötigten Aussage für die Fläche Bettermann, die selbstverständlich ein größeres Umfeld mit einbezieht und die selbstverständlich die Auswirkungen auf die Schadstoffproblematik berücksichtigt. Das städtebauliche Konzept wird nicht als Allheilmittel, sondern nur als Bestandteil für die Verbesserung der Immissionssituation gewertet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
