Beschlussvorlage - 0376/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung Freifunk in Gebäuden der Stadtverwaltung Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Volker Zimmermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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29.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen gestattet die Aufstellung von Freifunk-Einrichtungen in oder an bestimmten Gebäuden der Stadtverwaltung. Die städtische IT-Infrastruktur wird nicht einbezogen oder beeinträchtigt.
Begründung
Unter „Freifunk“ ist der ungefilterte Internet-Zugang per WLAN für die Allgemeinheit auf Basis eines nicht-kommerziellen Netzes von verteilten Routern zu verstehen. Die Freifunk-Router bieten in ihrer örtlichen Umgebung eine WLAN-Funkverbindung für mobile Geräte an und verbinden sich ausschließlich mit den Servern des „Freifunk Rheinland e.V.“, der für die Geräte die eigentliche Verbindung ins Internet herstellt.
Freifunk-Router können durch eine Funk-Verbindung untereinander weite Bereiche mit WLAN versorgen, ohne dass jeder Router mit einem DSL-Anschluss verbunden sein muss („Repeater“-Funktion). Ein dichtes Netz von Routern in geringem räumlichem Abstand zueinander wäre dann erforderlich. Die Qualität der Internetverbindung und der Verbreitungsgrad werden jedoch maßgeblich durch die Anzahl der DSL-Anschlüsse gesteigert. Zahlreiche Bürger, Geschäftsleute und Institutionen in Hagen haben bereits einen Teil der Bandbreite ihres eigenen DSL-Anschlusses zur Verfügung gestellt und einen zu ihrem privaten Router zusätzlichen Freifunk-WLAN-Router angebracht.
Am 18.02.2016 hat der Rat der Stadt Hagen den Grundsatzbeschluss gefasst, „Freifunk“ im gesamten Stadtgebiet aktiv unter Einbeziehung der städtischen Gebäude zu unterstützen. Der HABIT wurde beauftragt, Rahmenbedingungen und mögliche Einsatzorte zu eruieren.
In einer gemeinsamen einvernehmlichen Beratung mit Vertretern der Hagener Sektion des Vereins Freifunk Rheinland e.V. sowie der Politik sind die folgenden Empfehlungen aufgestellt worden.
Die städtischen DSL-Anschlüsse dienen der Bereitstellung von Verfahren und der Verbindung zum städtischen Datennetz. Diese Funktionalitäten müssen störungsfrei zur Verfügung stehen. Eine gemeinsame Nutzung mit Freifunk-Routern würde vom Verein eine personelle Logistik zur schnellen Störungsbeseitigung erfordern, die dieser nicht bereitstellen kann. Daher ist eine Trennung städtischer und der vom Freifunk genutzten Infrastruktur erforderlich.
Der HABIT empfiehlt unter dieser Einschränkung grundsätzlich die Nutzung öffentlicher Gebäude. Dabei anfallende Stromkosten sind zu vernachlässigen, ebenso Mehrkosten durch Einbeziehung der Freifunk-Router in die obligatorische Elektrogeräte-Prüfung[1].
Eine Aufstellung von Freifunk-Routern in Kindergärten, Schulen und Jugendcentern, etc. wird dagegen nicht empfohlen, da die Bereitstellung von uneingeschränktem Internet gerade an schwerpunktmäßig von Minderjährigen genutzten Örtlichkeiten nicht im Sinne des von der Stadt zu beachtenden Jugendschutzes sein kann. Eine Filterung von Inhalten widerspricht jedoch vom Grundsatz her der Satzung des Freifunk Rheinland e.V., daher kommen Freifunk-Router an diesen Lokalitäten nicht zum Einsatz.
Der Ausbau des Freifunks in Hagen sollte in mehreren Stufen erfolgen. In einem ersten Schritt sollten die folgenden Lokationen ausgerüstet werden: Rathaus I (bereits teilweise verfügbar) und Rathaus II, Bezirksrathäuser (in Hohenlimburg bereits verfügbar) , Außenstelle Böhmerstraße mit Wirkung in das Umfeld. Zudem sollten Flüchtlingsunterkünfte mit einer hohen Anzahl von Bewohnern berücksichtigt werden.
Der HABIT empfiehlt, die notwendigen DSL-Anschlüsse für Flüchtlingsunterkünfte über den Fachbereich 55 beauftragen zu lassen. Für die derzeit 7 bestehenden Unterkünfte würden jährliche Kosten pro Jahr von ca. 3.800€ (pro 16Mbit-DSL-Anschluss 44,68€, 24 Monate Laufzeit) anfallen.
Bei der Wahl des Installationsortes ist auf die Einhaltung des Jugendschutzes für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zu achten.
Der HABIT unterstützt den Verein über Information und Beratung zu den örtlich verfügbaren Bandbreiten. Die Installation von Freifunk-Routern und, je nach Zuständigkeit, der DSL-Anschlüsse erfolgt in Kooperation des Vereins mit der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) in ihrer Hausherren-Eigenschaft für städtische Gebäude. Ansprechpartner werden von beiden Seiten benannt.
Sollten Geräte des Freifunks in städtischen Gebäuden die Funktionsweise technischer Einrichtungen der Stadtverwaltung beeinträchtigen, wird das betreffende Gerät des Freifunks kurzfristig vom Strom getrennt. Die Trennung kann in dringenden Fällen auch durch HABIT-Mitarbeiter vorgenommen werden. Es wird einvernehmlich zwischen HABIT, GWH und dem Freifunk Rheinland e.V. nach einer Alternativlösung gesucht.
Über Aufstellung, Änderung oder Abschaltung von Freifunk-Geräten informieren sich die Mitarbeiter des Freifunk Rheinland e.V. und HABIT gegenseitig möglichst im Vorfeld.
In den nächsten Ausbaustufen sollten weitere Lokalitäten insbesondere in den Außenbereichen einbezogen werden. Es empfiehlt sich, auch über die Einbeziehung städtischer Gesellschaften für die Ausweitung des Freifunks in eigenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden (Museen, Theater, usw.) nachzudenken.
Die HagenAgentur wird gebeten, im Rahmen ihrer gesamtstädtischen WLAN-Konzeption die Bemühungen des Freifunk-Verein e.V. mit zu berücksichtigen.
[1] periodische „Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel gem. der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3“
