Beschlussvorlage - 0564/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans um den Baustein eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts ergänzen 2. Vergabe des Auftrages an ein Planungsbüro
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marianne Schiedemann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat hat am 24.09.2015 beschlossen, die Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplanes (FNP) an ein Planungsbüro zu vergeben und dafür das erforderliche Budget bereitzustellen sowie eine befristete Stelle für die Projektkoordination innerhalb der Verwaltung einzurichten. Diese Stelle konnte zum 01.03.2016 durch eine neue Mitarbeiterin besetzt werden.
Zu Beginn des Aufstellungsprozesses gilt es, die Grundlagen für die Neuaufstellung des FNP zusammenzutragen und die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Beauftragung eines externen Büros zu schaffen. Daher wurde in einem ersten Schritt eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme und -analyse vorhandener Konzepte und Planungen durchgeführt. Dabei zeichnet sich bereits ab, dass eine Ergänzung der Grundlagen notwendig ist. Teilweise sind für den FNP essentielle, fachthemenbezogenen Konzepte in die Jahre gekommen und berücksichtigen neue und aktuelle Herausforderungen nicht, teilweise fehlen strategische Ansätze und Handlungsempfehlungen. Hier ist beispielhaft auf die veränderte Bevölkerungsentwicklung durch den Zustrom von Flüchtlingen und dadurch bedingte Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt hinzuweisen.
Der Flächennutzungsplan - als eine der Pflichtaufgaben der Gemeinde - dient dazu, den planerischen Willen, die „beabsichtigte städtebauliche Entwicklung“ der Stadt, und alle raumrelevanten Maßnahmen und Vorhaben bezüglich der baulichen Nutzungen im Stadtgebiet für die nächsten 15 bis 20 Jahre darzustellen. Dies setzt ein strategisches „Vordenken“ und „Vorplanen“ voraus, sowie die Definition von Entwicklungszielen. Folgende Fragen sollten beantwortet werden:
Wo steht Hagen im Jahr 2035? In welche Richtung sollen sich die Stadt und ihre Teilräume entwickeln? Welche Prioritäten müssen gesetzt werden, um eine nachhaltige und ganzheitliche Vision für Hagen 2035+ zu erreichen? Wie sieht die Stadt von morgen aus? Wo soll gewohnt und wo gearbeitet werden? Wo befinden sich Potenziale und strategisch bedeutsame Räume? Und wie kann Hagen diese für sich nutzen? Etc.
Aus den vorhandenen Grundlagen kann die strategische Ausrichtung - der planerische Wille – nicht im erforderlichen Umfang abgeleitet werden. Um dieses Problem zu lösen, wird empfohlen, den Baustein „integriertes Stadtentwicklungskonzept“ (ISEK) dem FNP vorzuschalten. Mit Hilfe eines solchen Stadtentwicklungskonzepts werden die Entwicklungsperspektiven, Strategien und Handlungsansätze für die weitere Stadtentwicklung in einem engen Zusammenspiel von Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung gemeinsam mit den Hagener Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet und die entwicklungsplanerischen Grundlagen für die Neuaufstellung des FNP zur Verfügung gestellt. Hagen wird dabei den erfolgreichen Beispielen vieler anderer Städte in NRW folgen, die die Neuaufstellung des FNP um ein vorgelagertes, integriertes Stadtentwicklungskonzept ergänzt haben. In der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 12.04.2016 wurde diesem Verfahrensvorschlag der Verwaltung bereits gefolgt.
Doch ein ISEK für Hagen kann noch mehr. Denn gleichzeitig wird es derart konzipiert, dass die notwendigen Voraussetzungen auf gesamtstädtischer Ebene für die Beantragung von Fördermitteln aus europäischen und nationalen Fördertöpfen und –programmen vorliegen.
Selbstverständlich wird neben dem Prozess zur Neuaufstellung des FNP auch der Prozess zur Aufstellung des ISEK den Beratungen und Beschlüssen der politischen Gremien unterliegen.
Weiteres Vorgehen:
Im Rahmen eines verwaltungsinternen Auftakttermins im Juni 2016 wird die Verwaltung über das ISEK und den FNP informiert und die Ergebnisse der Bestandsanalyse durch die jeweiligen Fachbereiche präsentiert und diskutiert. Der Abschluss der von der Verwaltung selbst durchgeführten Bestandsaufnahme stellt den ersten Meilenstein bzw. das erste Zwischenziel im Aufstellungsprozess dar und wird voraussichtlich Ende des Jahres 2016 erreicht.
Doch ohne externe Unterstützung bei der Ergänzung der Grundlagen, der Strategieentwicklung und der Beteiligung können die erforderlichen Rahmenbedingungen nicht hergestellt werden. Daher soll an dieser Stelle externer Sachverstand integriert werden. Die Erarbeitung des ISEK und FNP soll als Komplettpaket ausgeschrieben werden, da die beiden Prozesse eng miteinander verwoben sind. Die europaweite öffentliche Ausschreibung soll über den Sommer hinweg vorbereitet und durchgeführt werden. Durch die Verwaltung wird dazu ein Leistungsprofil erstellt. Im Herbst kann dann die Vergabe des Auftrages an ein Büro erfolgen.
Das Jahr 2017 soll mit einem Auftakt-Workshop beginnen, an dem die Politik und das beauftragte Büro teilnehmen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den FNP sind in den nächsten vier Jahren (2016 bis 2019) je 125.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Innerhalb dieses finanziellen Rahmens soll die kombinierte Vergabe von ISEK und FNP erfolgen, da das ISEK als Bestandteil des FNP gesehen wird. Durch die gemeinsame Vergabe beider Aufgaben in einem Komplettpaket entstehen Kostenersparnisse für die Grundlagenermittlung und die Öffentlichkeitsbeteiligung. Denn Zielsetzung ist es, die für den FNP notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB bereits in die Erarbeitung des ISEK zu integrieren und den FNP-Entwurf für die Offenlage vorzubereiten, so dass diese Kosten nicht zu 100% als Mehrkosten bewertet werden können.
Da dennoch ein Mehrkosteneffekt zu erwarten ist, welcher zum aktuellen Stand nicht beziffert werden kann, wird die Vergabe des Auftrages modular gestaltet, so dass einzelne Module dem Auftrag entnommen werden können, sollte sich abzeichnen, dass der finanzielle Rahmen nicht eingehalten werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung
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1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Räuml. Planungs- / Entwicklungsmaßnahmen |
Produkt: | 1.51.10.03.01 | Bezeichnung: | Flächennutzungsplan |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 529100 | 125.000 € | 125.000 € | 125.000 € | 125.000 € |
Eigenanteil |
| 125.000 € | 125.000 € | 125.000 € | 125.000 € |
Kurzbegründung:
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. Erik O. Schulz Oberbürgermeister | gez. Thomas Huyeng, Beigeordneter
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| gez. Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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784,4 kB
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