Beschlussvorlage - 0516/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/11 (627) Gewerbegebiet östlich der Rehstraße, sowie die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 24.02.2011.

 

Geltungsbereich (aus Einleitungsbeschluss):

Das Plangebiet wird im Westen von der Rehstraße, im Norden von der Wehringhauser Straße und der S-Bahnlinie, im Osten von der Minervastraße und im Süden bzw. Südwesten von der Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Beschluss des Rates zu Einstellung wird öffentlich bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist wegen der Kürze der Begründung nicht erforderlich.

 

 

Begründung

 

Das Versorgungsunternehmen Enervie hat den Betriebsstandort an der Rehstraße/Ecke Wehringhauser Straße aufgegeben und ist im April/Mai 2014 an den neuen Standort auf der Haßleyer Insel gezogen.

Die Nachnutzung der Flächen und der aufstehenden Gebäude hat die Enervie zusammen mit der Verwaltung organisiert und erfolgreich zum Abschluss gebracht.

 

Die Flächen des ehemaligen Schlachthofes werden zeitlich von den Eigentümern selbst entwickelt. Ein Zutun an dieser Stelle durch die Stadt ist nicht erforderlich.  Durch die planungsrechtliche Historie in der Vergangenheit, ist der Spielraum der Stadt Hagen über die Entwicklung der Fläche östlich der Rehstraße nur begrenzt.

 

Der Hawker-Parkplatz wurde bereits realisiert; die Aufstellung eines Bebauungsplans ist an dieser Stelle somit nicht mehr erforderlich.

 

 

Das Plangebiet des einzustellenden Planverfahrens Nr. 3/11 liegt jetzt komplett im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße - Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB), der am 22.07.2011 rechtskräftig geworden ist.

 

Dieses Plangebiet liegt innerhalb eines Gewerbebandes, welches sich auf Hagener Gebiet von der Stadtgrenze zu Gevelsberg bis nach Vorhalle zieht. Entsprechend ist dieses Gebiet auch als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich im Regionalplan dargestellt. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet selbst wie auch die umgebenden Bereiche als gewerbliche Baufläche dar. Innerhalb dieses Gewerbebandes sind in den vergangenen Jahren zunehmend mehr großflächige Brachflächen entstanden (Brandt-Fläche, Varta, ehemaliger Schlachthof). Weiterhin ist zu beobachten, dass in den vergangenen Jahren oftmals Einzelhandelsnutzungen auf brachgefallene Gewerbegrundstücke gezogen sind.

 

Im Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße ist Einzelhandel generell ausgeschlossen, um das Gebiet dem produzierenden Gewerbe und den anderen gebietstypischen Nutzungen vorzubehalten.

 

Dieses Ziel ist jetzt erreicht, so dass das bestehende Planungsrecht des B-Planes Nr. 5/10 als ausreichend angesehen wird und das Verfahren zum B-Plan Nr. 3/11 eingestellt werden kann.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.06.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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28.06.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.06.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen