Beschlussvorlage - 0329/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14,16 und 17 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/15 (666)Gewerbe- und Sondergebiet Schwerter Straße / Im Sümmern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.05.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre nach §§ 14,16 und 17 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/15 (666) Gewerbe- und Sondergebiet Schwerter Straße / Im Sümmern in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennr.: 0329/2016 ist.
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.09.15 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/15 (666) Gewerbe- und Sondergebiet Schwerter Straße / Im Sümmern beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 25.09.15 im Amtsblatt veröffentlicht.
Es bestehen folgende Planungsziele:
- Die Umsetzung des seit dem 17.3.16 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes,
- Erhalt von Gewerbeflächen,
- Umsetzung des beschlossenen Vergnügungsstättenkonzeptes,
- Schutz des zentralen Versorgungsbereiches vom Ortskern Boele.
Die Sicherung der Planung ist notwendig, damit die Planung nicht dadurch vereitelt oder wesentlich erschwert wird, dass während des Planungsvorgangs vollendete Tatsachen geschaffen werden, indem bauliche Anlagen errichtet oder die Grundstücke in einer Weise verändert werden, die den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes widersprechen. Die Erhaltung einer ungehinderten Planungsmöglichkeit entsprechend den Planungszielen muss durch eine Veränderungssperre gesichert werden. Es liegen zurzeit zwei Anträge vor, die dem beabsichtigten künftigen Planinhalt entgegenstehen.
In der nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmender Abwägung darüber, welches Instrumentarium zur Sicherung der Planung angewandt werden soll, wurden zunächst die Entscheidungen über die Vorhaben nach § 15 BauGB zurückgestellt:
Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Schieferstraße Gemarkung Boele, Flur 4, Flurstück 114 wurde mit Schreiben vom 5.11.15 nach § 15 Abs. 1 BauGB zunächst bis zum 5.11.16 ausgesetzt, da zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarktes incl. Stellplatzanlage auf dem Grundstück Schwerter Straße 192 Gemarkung Boele, Flur 4, Flurstücke 113,114,577,579 wurde mit Schreiben vom 19.2.16 zunächst nach § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 2.10.16 ausgesetzt, da zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
Gegen diesen Bescheid ist Klage eingereicht worden.
Um eine weitere Sicherung der Bauleitplanung zu gewährleisten, ist der Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14,16 und 17 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/15 (666) Gewerbe- und Sondergebiet Schwerter Straße / Im Sümmern erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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541,8 kB
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