Beschlussvorlage - 0482/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/97 (489) - Gewerbegebiet Herdecker Straße / Schwerter Straße -hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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22.06.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 7/97 (489) Gewerbegebiet Herdecker Straße/Schwerter Straße, sowie die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.01.1998.
Geltungsbereich (aus dem Einleitungsbeschluss): Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die Volme im Nordwesten
- die Bundesbahnstrecke Hagen – Wetter – Witten im Nordosten
- die Herdecker Straße im Südwesten
- die Schwerter Straße im Südosten, und zwar so, dass die an der Schwerter Straße vorhandene Sonderbaufläche außerhalb des Geltungsbereiches liegt.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Das eingeleitete Bebauungsplanverfahren sollte damals zur Regelung der städtebaulichen Ordnung und zur Sicherung der gewerblichen Bauflächen in diesem Bereich erarbeitet werden.
In der Sitzung des Rates am 17.03.2016 wurde die Fortführung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit den darin enthaltenen Zielen für den Bereich Vorhalle beschlossen:
Die Weiterentwicklung und der Ausbau des Nahversorgungsangebotes im Zentralen Versorgungsbereich Vorhalle sollte mit Priorität vorangetrieben werden. Weiterhin sollen der Erhalt der integrierten Nahversorgungsstandorte an der Wortherbruchstraße und an der unteren Schwerter Straße nicht durch die Realisierung von Lebensmittelbetrieben an nichtintegrierten verkehrsorientierten Standorten gefährdet werden.
Für den Geltungsbereich des damals eingeleiteten Planes sind in diesem Konzept keine besonderen Vorgaben enthalten. Falls planerische Überlegungen erforderlich werden, müsste als geeignetes Rechtsinstrument der Umsetzung des Konzeptes in jedem Fall ein Bebauungsplan nach neuerem Recht eingeleitet werden.
Der eingeleitete Bebauungsplan kann aus diesen Gründen eingestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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515,4 kB
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