Beschlussvorlage - 0358/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens  Nr. 95 – Südufer Hengsteysee - sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 13.12.2012.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich (aus Einleitungsbeschluss):

Das Plangebiet liegt am südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB-Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und dem Freibad Hengstey an der Seestraße.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 die Einleitung des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens  Nr. 95 – Südufer Hengsteysee - gemäß § 1 Abs. 8 BauGB auf der Grundlage der öffentlichen Beschlussvorlage 0956/2012  beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 08.02.2013 im Amtsblatt der Stadt Hagen.

 

Ziel des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens war, Planungsrecht für die Ansiedlung eines Umschlagterminals auf den Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey zu schaffen. Mit dem Wunsch zur Errichtung eines neuen Verladesystems im kombinierten Ladungs- und Güterverkehr auf den Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey und dessen Anschluss an das überörtliche Straßennetz ist die CargoBeamer AG 2009 an die Stadt Hagen herangetreten. Mit einer neuartigen Verladetechnik sollten LKW-Sattelauflieger von der Straße auf die Schiene (und umgekehrt) gebracht werden. Als Erschließung war – ausgehend von der BAB – Anschlussstelle Hagen-Nord der A1- die Dortmunder Straße mit einem neu zu bauenden Abzweig in Höhe der querenden Gleisanlage bzw. des Biker-Parkplatzes am Hengsteysee vorgesehen. Der Betrieb und die Erschließung der Verladestation standen im Konflikt zu den städtischen Zielen, die am Südufer des Hengsteysees Freizeit- und Erholungsnutzung vorsehen.

Seit Jahrzehnten ist die Stadt Hagen bemüht in Zusammenarbeit mit den Anliegergemeinden Dortmund, Herdecke und Wetter sowie dem RVR die Attraktivität dieses Bereiches weiter zu verbessern. Das Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren sollte der frühzeitigen städtebaulichen Begleitung und der Abwägung der untereinander konkurrierenden Ziele dienen, unter Berücksichtigung der Belange der Stadt Hagen im Hinblick auf die Erstellung einer Freizeit- / Freiraumlandschaft am südlichen Ufer des Hengsteysees.

 

Nachdem die CargoBeamer AG der Stadt Hagen im Juni 2015 verbindlich mitgeteilt hat, das Vorhaben auf den o. g. Flächen nicht weiter zu verfolgen, kann das Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens  Nr. 95 – Südufer Hengsteysee - eingestellt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.05.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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21.06.2016 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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23.06.2016 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.06.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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29.06.2016 - Sport- und Freizeitausschuss

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30.06.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen