Beschlussvorlage - 0291/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. 1/16 (669) -Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee-hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.05.2016
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.06.2016
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.05.2016
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23.06.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2016
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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29.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/16 (669) –Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet erstreckt sich entlang des südlichen Ufers des Hengsteysees. Es liegt zwischen der Dortmunder Straße, der DB – Strecke Hagen – Schwerte - und wird südlich durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.
Die Plangebietsabgrenzung kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan (Einleitungsplan) entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Bebauungsplanverfahren dient der frühzeitigen städtebaulichen Begleitung der Überlegungen der Stadt Hagen im Hinblick auf die Sicherung und Entwicklung des Freiraums am südlichen Ufer des Hengsteysees zum Zweck der naturnahen und landschaftsbezogenen Freizeitgestaltung, Erholung und des Tourismus unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft und des Umweltschutzes.
Begründung
Städtebauliche Ziele
Bereits Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts wurden Konzepte zur Freizeitnutzung für den Bereich Harkort-Hengsteysee entwickelt. Diese hatten zum Ziel, das vorhandene Potential der unterschiedlich strukturierten Landschaftsteile an Harkort- und Hengsteysee zu sichern, zu ergänzen und miteinander räumlich zu verknüpfen. Der Regionale Rahmenplan Harkort- Hengsteysee, der im regionalen Verbund der Städte Dortmund, Hagen, Herdecke und Wetter (Ruhr) unter der Federführung des Kommunalverbands Ruhrgebiet (KVR, jetzt RVR) erarbeitet worden ist, definierte damals schon Vorrangflächen für die ökologisch orientierte Entwicklung, für die Land- und Forstwirtschaft, für die Landschaftspflege, für Freizeit und Erholung sowie für die Erlebbarkeit der Geschichte und erarbeitete einen umfangreichen Maßnahmenkatalog.
Die Initiative „Das Ruhrtal“, welche im Jahre 2000 aus der gemeinsamen Bewerbung für die Regionale 2004 der Städte Bochum, Hagen, Hattingen, Herdecke, Wetter, Witten, des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie des KVR (jetzt RVR) hervorging, nahm diese Planungsgedanken auf und entwickelte sie weiter. Dabei blieb der Leitgedanke einer naturnahen, extensiven und landschaftsbezogenen Erholung erhalten und wurde zuletzt durch den Entwurf des Planungsbüros Pesch & Partner konkretisiert.
Die Stadt Hagen beabsichtigt, mit dem Rückzug der CargoBeamer AG vom Standort Hagen-Hengstey das Südufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße im Osten und der Hengsteyer Straße (Bahntrasse bis zum Laufwasserkraftwerk) im Westen einer Neuordnung zu unterziehen und den Bereich zwischen Uferlinie und Bahntrasse zu überplanen, um am Südufer des Hengsteysees die Nutzungen für die landschaftsbezogene Erholung und Freizeitgestaltung, den Sport und den Tourismus zu sichern und in einem dem Landschaftsraum angemessenen Maß weiterzuentwickeln.
Diese Planungen sollen die Erholung und Freizeitgestaltung in Natur und Landschaft, die natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung und den Tourismus in der Region ermöglichen unter Berücksichtigung der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Vorrangige Ziele sind:
- die Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur- und Landschaft und der Erhalt des landschaftlich geprägten Südufers des Hengsteysees;
- die Erschließung des Landschaftsraumes für die Tages-, Wochenend- und Ferienerholung der Menschen aus den nahegelegenen Siedlungsbereichen unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes;
- die Integration von Sport- und Spielanlagen unter Berücksichtigung der landschaftsorientierten Freizeit- und Erholungsnutzung;
- der Schutz- und die Entwicklung von Flora und Fauna;
- die Sanierung der Altlasten
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist eine Rahmenplanung zu erstellen, in der das Plangebiet sowie das nähere Umfeld einer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Analyse unterzogen wird. Ausgehend von dieser Analyse können mögliche Szenarien abgeleitet werden, die im weiteren Verfahren konkretisiert werden.
Auch im Rahmen der Sportentwicklungsplanung sieht die Verwaltung den Handlungsbedarf, hier aktiv zu werden. Unter dem Begriff ‚Sport‘ sind in diesem Fall alle bewegungsorientierten Formen der Erholung und Freizeitgestaltung im öffentlichen Freiraum und in der freien Landschaft zu verstehen.
Qualifizierung der Landschaftsraumes und der Freiflächen durch
- Öffnung der Uferflächen
- Schaffung von Aufenthaltsflächen / Sitzflächen
- Schaffung eines qualifizierten Wegenetzes für Fußgänger / Jogger, Radfahrer, Inline-Skater usw.
- Entwicklung von verschiedenen Freiraumkategorien für ruhige Erholung, Kontemplation, Naturbeobachtung, etc.
Qualifizierung des Sport- und Bewegungsangebotes durch
- Entwicklung von Freiräumen für Bewegungs- und Freizeitaktivitäten (z.B. Jogger, Inline-Skater, Nordic-Walker etc.) neben bereits vorhandenen vereinsgebundenen Sportaktivitäten z.B. Segel- und Kanusport, Tennis sowie dem Familienbad Hengstey
- Bereitstellung und Ausgestaltung von „Spiel-, Bewegungs- und Kommunikationspunkten“ entlang etablierter Wegesysteme und sog. „Aktionsräume“
Qualifizierung des RuhrtalRadwegs durch
- Weiteren Ausbau / Umgestaltung des vom ADFC als Qualitätsroute zertifizierten RuhrtalRadweges unter Berücksichtigung der Schaffung von attraktiven Rastmöglichkeiten ( u.a. Sitzbänke, Picknickbänke, Liegewiesen, Verbesserung des gastronomischen Angebotes und Service-Angebotes rund um das Rad etc. )
Der Regionalverband Ruhr nimmt derzeit eine Bestandsaufnahme von Radstationen, Ladestationen für Akkus etc. entlang des RuhrtalRadwegs vor und entwickelt ein Konzept, wie die Infrastruktur für eBikes und Pedelecs regional entwickelt werden soll. Besonderer Wert ist auch auf die Anbindung attraktiver Nebenstrecken zu legen, um weitere attraktive landschaftliche und urbane Räume wie den Harkortsee, den Kaisberg, aber auch die Innenstadt, besser für das Fahrrad zu erschließen.
Folgende planungsrechtliche Grundlagen müssen beachtet werden:
Regionalplan
Der Regionalplan Teilabschnitt Bochum/Hagen stellt den Bereich am Hengsteysee als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar, stellenweise auch als Waldbereich. Die am Hengsteysee und in Herdecke dargestellten Bereiche für eine intensive Freizeitnutzung stehen in Zusammenhang mit einer von den Anliegerstädten gemeinsam entwickelten Gesamtkonzeption für die beiden Ruhrstauseen und ihre Umgebung.
Angestrebt wird eine ökologisch orientierte Freiraumentwicklung in diesem Abschnitt des Ruhrtals (vgl. hierzu Kapitel II.3.4.3 „Ruhrauenprogramm“), mit der die Funktion als Naherholungsraum vereinbar ist. Ziel ist nicht eine Steigerung, sondern eine Lenkung des Erholungsverkehrs. Neben der Entwicklung eines Grünflächen-Verbundsystems ist daher eine Neuordnung der vorhandenen Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Das beinhaltet vor allem die Freimachung und ökologische Aufwertung der See- und Flussufer.
Folgende Freiraumfunktionen mit entsprechenden Zielformulierungen sind darin festgelegt:
- Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung: Zur Sicherung der ökologischen Funktionen soll die Nutzungsstruktur in ihrer jetzigen Ausprägung weitgehend erhalten bleiben. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes führen können, sind zu unterlassen.
- Regionale Grünzüge: Regionale Grünzüge dürfen als wesentliche Bestandteile des regionalen Freiflächensystems nicht für Siedlungszwecke und andere dem Freiraum fremde Nutzungen in Anspruch genommen werden. Planungen und Maßnahmen, die deren Funktion beeinträchtigen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Grundwasser und Gewässerschutz: Die Funktion der Gewässer und ihrer Auen als natürlicher Retentionsraum ist umfassend zu sichern, bzw. soweit dies möglich ist, wiederherzustellen. Die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz sind vor allen Beeinträchtigungen zu schützen, die eine Wassergewinnung gefährden oder die Wasserbeschaffenheit beeinträchtigen können.
Flächennutzungsplan
Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt den ehemaligen Rangierbahnhof Hagen-Hengstey immer noch als Fläche für Bahnanlagen dar. Im Einmündungsbereich zur Dortmunder Straße ist eine öffentliche Parkfläche, entlang des Seeufers teilweise Wald dargestellt.
Die Flächendarstellungen im Einzelnen:
- Flächen für Bahnanlagen
- Grünfläche (Parkanlage, Freibad)
- Flächen für die Forstwirtschaft (Wald)
- öffentliche Parkfläche
- "Überschwemmungsgebiet"
Landschaftsplan
Der Bereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes und dieser setzt für diesen Bereich fest:
- teilweise Landschaftsschutzgebiet, lfd. Nr. 1.2.2.1: "Landschaftsschutzgebiet "Hengsteysee / Ruhr, Südufer""
- teilweise: "Entwicklungs–, Pflege– und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG lfd. Nr. 4.2.1: "Anpflanzung eines Gehölzstreifens auf einer Länge von ca. 400 m nördlich der DB – Trasse bei Bathey."
Weitere erforderliche Planungsvorgaben:
Auf der Grundlage dieses Aufstellungsbeschlusses sind im weiteren Verfahren erforderliche Gutachten (Umweltschutz, Artenschutz, Verkehrskonzept, Ver- und Entsorgungskonzept usw.) zu erstellen, sowie vorhandene Restriktionen (Altlasten, Wasserschutzzone, Bahngelände usw.), die Entwidmung der Bahnflächen etc. zu berücksichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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28.06.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/16 (669) –Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet erstreckt sich entlang des südlichen Ufers des Hengsteysees. Es liegt zwischen der Dortmunder Straße, der DB – Strecke Hagen – Schwerte - und wird südlich durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.
Die Plangebietsabgrenzung kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan (Einleitungsplan) entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.
Beschluss zum Personalbedarf (Tischvorlage):
Punkt 1
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Personalbedarf zur Kenntnis, dass für die Durchführung der Maßnahme, Freiraumentwicklung und Freizeit- und Tourismusnutzung am Harkort- und Hengsteysee, gemäß Ratsbeschluss ein Stellenbedarf von 2,5 Stellen erforderlich ist. Die ausführliche Darstellung der Verwaltung in der Tischvorlage wird dazu zur Kenntnis genommen.
Punkt 2
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Umschichtung von personellen Ressourcen durch Priorisierung ausschließt.
Punkt 3
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt deshalb dem Rat, die zusätzlich benötigten Stellen zur Verfügung zu stellen.
Eine langfristige Finanzierung über Fördermittel wird angestrebt.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |
Abstimmungsergebnis zum Personalbedarf (Tischvorlage):
X | Einstimmig beschlossen |
30.06.2016 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/16 (669) –Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet erstreckt sich entlang des südlichen Ufers des Hengsteysees. Es liegt zwischen der Dortmunder Straße, der DB – Strecke Hagen – Schwerte - und wird südlich durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.
Die Plangebietsabgrenzung kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan (Einleitungsplan) entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.
Abstimmungsergebnis: | |
x | Einstimmig beschlossen
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Beschluss zum Personalbedarf (Tischvorlage und Anlage 1 zur Niederschrift)
Der Rat nimmt der Bericht der Verwaltung zum Personalbedarf zur Kenntnis, dass für die Durchführung der Maßnahme, Freiraumentwicklung und Freizeit- und Tourismusnutzung am Harkort- und Hengsteysee, gemäß Ratsbeschluss ein vom Fachbereich für Personal und Organisation noch zu ermittelnder Stellenbedarf erforderlich ist. Die Verwaltung wird die Berechnung zum Stellenbedarf zur Ratssitzung im September 2016 vorlegen.
Abstimmungsergebnis: | |
x | Einstimmig beschlossen |